Kälteanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie müssen regelmäßig von befähigten Personen oder von Sachverständigen einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV NORD geprüft werden. Werden die Anlagen mit Ammoniak betrieben oder mit einem leicht entzündlichem Gas, können Prüfungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder des Explosionsschutzes erforderlich sein. Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie für deren Sicherheit verantwortlich.
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