Autohaus und Werkstatt
Entdecken Sie bei TÜV NORD unsere spezialisierten Kalibrierungsservices für Abgasuntersuchungsgeräte, die Ihre Werkstatt dabei unterstützen, präzise und gesetzeskonforme Emissionsprüfungen durchzuführen.
Jetzt Kalibrierung beauftragenWir sind für die Kalibrierung aller gängigen Abgasuntersuchungsgeräte (Viergastester und Opazimeter) für Otto- und Dieselkraftstoff akkreditiert.
Aktuell bieten wir DAkkS-Kalibrierungen für alle gängigen Abgastester dieser Marken an:
Außerdem bieten wir auch DAkkS-Kalibrierung für Partikelanzahlmessgeräte für folgende Hersteller an:
Wir erweitern ständig unser Angebot. Sollten Sie also ein AU-Tester-Gerät eines anderen Herstellers haben, sprechen Sie uns gerne an.
Gerne bieten wir Ihnen zusätzlich zur Kalibrierung auch weitere Dienstleistungen zur Überwachung Ihrer Abgasuntersuchungsgeräte (wie z.B. Wartung, Justage etc.) an.
Lassen Sie uns bei der Beauftragung wissen, was alles getan werden soll und wir kümmern uns um alles.
Beauftragen Sie Ihre gewünschte Kalibrierung schnell und einfach per Online-Formular.
Um die Abgasuntersuchung im Rahmen der HU durchzuführen, müssen die eingesetzten AU-Geräte (nach Verkehrsblatt 11-2021 Nr. 133) DAkkS-konform kalibriert sein.
Für Fahrzeuge, die nach Abgasnorm Euro 5+ geprüft werden, sind AU-Geräte mit Fehlergrenze 0,1 bzw. Genauigkeitsklasse 0 oder 00 vorgeschrieben.
Bei Fahrzeugen nach Abgasnorm Euro 4 oder älter sind auch AU-Geräte mit Fehlergrenze 0,3 bzw. Genauigkeitsklasse 1 zulässig.
Seit dem Jahr 2023 ist für Abgasuntersuchungen an Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 oder neuer nur Partikelmessgeräte zulässig.
Die regelmäßige DAkkS-Kalibrierung ist aktuell (gemäß Verkehrsblatt 11-2018 Nr. 100) mindestens alle 12 Monate und monatsgenau zu wiederholen.
Zusätzlich muss nach jedem Eingriff in die Messwertaufnahme (z.B. bei der Justage im Rahmen der Jahreswartung), nachkalibriert werden.
Es ist daher sinnvoll, Jahreswartung und Kalibrierung zu kombinieren.
Gemäß der dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung ist für Abgasuntersuchungsgeräte, die für die amtliche Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen verwendet werden, keine Eichung mehr erforderlich.
Alle AU-Geräte, die im Rahmen der periodisch technischen Inspektion (HU/AU) eingesetzt werden, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung einen gültigen DAkkS-konformen Kalibriernachweis vorweisen.
Nicht kalibrierte AU-Geräte sind demnach nicht mehr für die HU/AU zulässig.
Seit dem Jahr 2023 ist für Abgasuntersuchungen an Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 oder neuer die Partikelanzahlmessung vorgeschrieben.
Für ältere Dieselfahrzeuge kommen weiterhin Trübungsmessgeräte (Opazimeter) zum Einsatz.
Die Neufassung der „AU-Geräte Kalibrierrichtlinie“ aus 2021 regelt auch die Kalibrierung von Partikelzählgeräten. Diese müssen, wie andere AU-Geräte, vor Erstinbetriebnahme und anschließend regelmäßig (alle 12 Monate) kalibriert werden.
Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste, sowie in unserem Auftragsformular.
Es wird zwischen AU-Geräten für Ottokraftstoff, AU-Geräten für Dieselkraftstoff und Kombigeräten (Otto & Diesel) unterschieden.
Bei TÜV NORD Mobilität bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Kalibrierungsservices, die die Effizienz und Sicherheit Ihrer Werkstattausrüstung gewährleisten. Unsere Expertinnen und Experten sorgen dafür, dass Ihre Geräte stets den höchsten Standards entsprechen. Entdecken Sie unsere wichtigsten Dienstleistungen: