Prüfung und Gutachten
Karnevalswagen müssen besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen – von stabilen Geländern über rutschfeste Flächen bis hin zu sicheren Auf- und Abstiegen. Der TÜV NORD prüft Fahrzeuge vor dem Einsatz bei Umzügen und stellt sicher, dass sie den Vorschriften entsprechen.
Für den Einsatz von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen, wie z.B. Schützen- oder Karnevalsumzügen, können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen von der StVZO, der StVO und der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden. So ist es beispielsweise möglich, ausnahmsweise Personen sitzend oder stehend auf der Ladefläche zu befördern und Zugfahrzeuge mit Anhängern mit den Fahrerlaubnisklassen 5 bzw. L oder T zu fahren.
Werden für die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis eingesetzt oder werden Fahrzeuge für die Teilnahme wesentlich verändert, ist vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen vom TÜV NORD erforderlich.
Der Begutachtungsumfang und die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge sind im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ festgelegt.
Weitere Einzelheiten zu den technischen Anforderungen und dem Begutachtungs-/Ausnahmeverfahren erhalten Sie von Ihrem TÜV NORD-Experten an der TÜV NORD Station oder über unser kostenloses Service-Telefon 0800 80 70 600.