Nach dem Leistungsbetrieb beginnt die Phase der Stilllegung und des Abbaus. TÜV NORD unterstützt Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – im internationalen Kontext auch Betreiber – mit fundierten sicherheitstechnischen Bewertungen, qualifizierten Messverfahren und gerichtsfester Dokumentation. Ziel ist ein rechtssicherer Abbau unter Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen – zum Schutz von Mensch und Umwelt sowie zur radiologischen Freigabe nach geltendem Recht.
Nach der Beendigung des Leistungsbetriebs beginnt ein weiterer bedeutender Abschnitt, der höchste Sorgfalt, tiefgreifendes Fachwissen und die konsequente Anwendung gesetzlicher Vorgaben erfordert.
TÜV NORD bringt seine jahrzehntelange Erfahrung in allen Phasen ein – von der Planung der Stilllegung über die Abbaubaufreigabe bis zur radiologischen Bewertung einzelner Materialien. So entsteht Vertrauen bei Aufsichtsbehörden, Betreibern und der Öffentlichkeit.
Im behördlichen Auftrag begleiten wir alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen entlang des gesamten Lebenszyklus kerntechnischer Anlagen – mit fachlich fundierten Bewertungen, Gutachten und Prüfungen.
Mit dem jährlich stattfindenden TÜV NORD Symposium „Stilllegung und Abbau kerntechnischer Anlagen“ schaffen wir eine Plattform für den Austausch zwischen Behörden, Betreibern und Fachinstitutionen – zu aktuellen Entwicklungen, Praxiserfahrungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die radiologische Freigabe ermöglicht die Entlassung von Stoffen, Komponenten und Flächen aus dem Anwendungsbereich der Strahlenschutzverordnung (§§ 31–42 StrlSchV). TÜV NORD unterstützt Behörden mit validierten Messverfahren, führt Vor-Ort-Kontrollen durch und prüft die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der vorgeschriebenen Freigabedokumentation.
Unsere Leistungen
Die Freigabe trägt zur Kreislaufwirtschaft bei: Bis zu 97 % der Materialien können nachweislich wiederverwertet oder konventionell entsorgt werden – im Einklang mit ISO 14001 und ISO 26000.
Seit über 60 Jahren ist TÜV NORD als anerkannte, unabhängige Sachverständigenorganisation in der nuklearen Sicherheit im Einsatz – national wie international. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren im Bereich der Kerntechnik mit fachlich fundierten, gerichtsfesten Bewertungen und Gutachten entlang des gesamten nuklearen Lebenszyklus.
Unsere Prüf- und Bewertungsleistungen basieren auf den Vorgaben des Atomgesetzes (AtG), des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), den Anforderungen der IAEA sowie nationaler Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus orientieren wir uns an den WENRA Safety Reference Levels zur Harmonisierung europäischer Aufsichtsstandards.
Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001 sowie akkreditierte Prüfstellen gemäß ISO/IEC 17020 und ISO/IEC 17025 sichern die Qualität unserer Leistungen. So schaffen wir Vertrauen, Transparenz und Akzeptanz – für Betreiber, Behörden und internationale Projektpartner.