Medizin
Medizinischer Strahlenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. TÜV NORD unterstützt Sie bei Erstprüfungen und bei der wiederkehrenden Sachverständigenprüfung in der Röntgendiagnostik – für höchste Patientensicherheit und Rechtskonformität.
Medizinischer Strahlenschutz ist in allen Bereichen von entscheidender Bedeutung – ob in Klinik, Radiologie, Zahnarztpraxis oder Veterinärmedizin. Der Einsatz von ionisierender Strahlung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt klare Anzeige-, Genehmigungs- und Prüfpflichten vor.
TÜV NORD unterstützt Sie zuverlässig bei allen strahlenschutzrechtlichen Verfahren – von der Erstprüfung bis zur wiederkehrenden Sachverständigenprüfung. Ob Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder tiermedizinische Röntgentechnik: Wir begleiten Ihre Einrichtung mit behördlich anerkannter Fachkunde, jahrzehntelanger Erfahrung und praxisnahen Lösungen.
TÜV NORD bietet Ihnen unterstützende Leistungen für den gesetzeskonformen und sicheren Einsatz ionisierender Strahlung – inklusive Schulungen zur Fachkunde, Prüfungen gemäß StrlSchV nach den Richtlinien des Bundesamts für Strahlenschutz.
Die Sachverständigenprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische und strahlenschutzrechtliche Überprüfung Ihrer Röntgeneinrichtung. Sie muss vor der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung) und in festgelegten Intervallen oder nach wesentlichen Änderungen durchgeführt werden. Ziel ist es, die sichere und rechtskonforme Nutzung der Anlage zu gewährleisten.
Die wiederkehrende Sachverständigenprüfung ist in der Regel alle 5 Jahre vorgeschrieben. Bei wesentlichen Änderungen an der Anlage (z. B. Umbauten, Standortwechsel, technische Modifikationen) ist eine erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme erforderlich.
Nur durch die Behörde anerkannte, unabhängige Sachverständige dürfen diese Prüfung durchführen. TÜV NORD ist bundesweit anerkannt und erfüllt alle Anforderungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Geprüft werden unter anderem:
Ja, die Anlage muss während der Prüfung außer Betrieb genommen werden. Der Zeitraum ist jedoch planbar und kann in den regulären Betriebsablauf integriert werden, um Ausfallzeiten zu minimieren.
Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, müssen diese vor Wiederinbetriebnahme behoben werden. TÜV NORD unterstützt Sie auf Wunsch bei der Mängelbewertung und erneuten Abnahme.
Notwendig sind u. a. die Genehmigung oder Anzeige, technische Unterlagen zur Anlage, Wartungsprotokolle, Dosisleistungsmessungen, Qualitätssicherungsnachweise und ggf. Raum- bzw. Abschirmungspläne.
Die Kosten hängen vom Anlagentyp, Umfang der Prüfung und Standort ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns einfach an.
Als bundesweit anerkannte und unabhängige Sachverständigenorganisation stehen wir seit Jahrzehnten Kliniken, Praxen und Forschungseinrichtungen zuverlässig zur Seite. Unsere rechtssicheren Abnahme- und Sachverständigenprüfungen gemäß § 88 StrlSchV garantieren höchste Standards im Strahlenschutz. Mit zielgruppenspezifischen Schulungen für Strahlenschutzbeauftragte in Medizin und Tiermedizin sowie maßgeschneiderten Lösungen, die sich an Anlagentyp, Einsatzbereich und Fachgebiet orientieren, bieten wir Ihnen branchennahe Unterstützung aus einer Hand.