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Medizin

Medizinischer Strahlenschutz für Kliniken, Radiologie und Praxen

Medizinischer Strahlenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. TÜV NORD unterstützt Sie bei Erstprüfungen und bei der wiederkehrenden Sachverständigenprüfung in der Röntgendiagnostik – für höchste Patientensicherheit und Rechtskonformität.

Patientin bei einer CT-Untersuchung mit Röntgentechnik – medizinisches Fachpersonal im Hintergrund

Medizinischer Strahlenschutz ist in allen Bereichen von entscheidender Bedeutung – ob in Klinik, Radiologie, Zahnarztpraxis oder Veterinärmedizin. Der Einsatz von ionisierender Strahlung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt klare Anzeige-, Genehmigungs- und Prüfpflichten vor.

TÜV NORD unterstützt Sie zuverlässig bei allen strahlenschutzrechtlichen Verfahren – von der Erstprüfung bis zur wiederkehrenden Sachverständigenprüfung. Ob Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder tiermedizinische Röntgentechnik: Wir begleiten Ihre Einrichtung mit behördlich anerkannter Fachkunde, jahrzehntelanger Erfahrung und praxisnahen Lösungen.

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Unsere Leistungen im Überblick

TÜV NORD bietet Ihnen unterstützende Leistungen für den gesetzeskonformen und sicheren Einsatz ionisierender Strahlung – inklusive Schulungen zur Fachkunde, Prüfungen gemäß StrlSchV nach den Richtlinien des Bundesamts für Strahlenschutz.

  • Prüfungen im Anzeige- und Genehmigungsverfahren gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Zahnarztpraxen, Kliniken, radiologische Einrichtungen (inkl. CT, DVT, Mammografie und interventioneller Radiologie) sowie die Tiermedizin
  • Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen an Röntgengeräten, Beschleunigeranlagen und Bestrahlungsvorrichtungen
  • Schulungen und Fachkundekurse für medizinisches und tiermedizinisches Personal
  • Unterstützung bei der Umsetzung branchenspezifischer Richtlinien zum medizinischen Strahlenschutz

Strahlenschutzvorgaben im Überblick – je nach Anlagentyp

  • Rechtsgrundlage: §§ 17–25, 88 StrlSchV
  • Anzeigepflicht oder Genehmigungspflicht je nach Leistung & Bauart
  • Abnahmeprüfung (§ 88 StrlSchV) vor Inbetriebnahme durch Sachverständige
  • Wiederkehrende Prüfungen alle 5 Jahre oder bei Änderung
  • Qualitätssicherung: tägliche, monatliche und jährliche Konstanzprüfungen
  • Richtlinien: Röntgenverordnung wurde 2018 in die StrlSchV integriert

  • Rechtsgrundlage: §§ 26–31, 72–76 StrlSchV
  • Genehmigungspflichtig mit umfangreicher Sicherheitsdokumentation
  • Strahlenschutzgutachten & Abschirmplanung erforderlich
  • Dosisüberwachung & Arbeitsbereichskonzepte zwingend
  • Strahlenschutzbeauftragte mit spezieller Fachkunde

  • Rechtsgrundlage: §§ 31, 76, 108 StrlSchV
  • Genehmigungspflichtig mit baurechtlicher Beteiligung
  • Strahlenphysikalische Berechnungen und Nachweise
  • Messungen der Sekundärstrahlung notwendig
  • Häufig mit zusätzlicher Beteiligung der GAA oder Bezirksregierung

  • Rechtsgrundlage: Anlage XIII StrlSchV
  • Einstufung nach Aktivitätsgrenze & Stofftyp
  • Kategorie A: hohe Aktivität → höchste Anforderungen
  • Raumlufttechnik, Dekontaminierbarkeit, Abschirmung entscheidend
  • Genehmigungspflicht & Auflagen zur Abfallentsorgung
  • Besondere Anforderungen an das Strahlenschutzpersonal

  • Rechtsgrundlage: §§ 56–60 StrlSchV
  • Definition & Einstufung anhand von Dosisleistungswerten
  • Abschirmung baulich nachzuweisen (Berechnung + Prüfung)
  • Zutrittsregelungen, Kennzeichnung, Zugangskontrolle
  • Pflicht zur Dosisüberwachung des Personals

  • Rechtsgrundlage: §§ 66–68 StrlSchV
  • Genehmigungspflicht bei Überschreitung der Freigrenzen
  • Anforderungen an Sicherung, Kennzeichnung & Lüftung
  • Regelmäßige Inventur, Dokumentation und ggf. Freigabemessung

So läuft die Prüfung Ihrer Anlage ab

1

Terminvereinbarung & Vorab-Check

Wir stimmen den Prüfungstermin mit Ihnen ab und klären vorab alle wichtigen Punkte – von den benötigten Unterlagen bis zu eventuellen Besonderheiten Ihrer Anlage. So sind Sie optimal vorbereitet.

2

Vor-Ort-Prüfung durch Sachverständige

Unsere anerkannten Sachverständigen prüfen Ihre Anlage direkt am Standort – technisch, strahlenschutzrechtlich und unter realen Betriebsbedingungen.

3

Bewertung von Schutzmaßnahmen & Dokument

Wir überprüfen die bauliche Abschirmung, Sicherheitseinrichtungen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Außerdem stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllt sind.

4

Prüfbericht & behördengerechter Nachweis

Sie erhalten einen vollständigen, behördentauglichen Prüfbericht mit allen Messergebnissen und Bewertungen – als rechtskonformer Nachweis für Ihre Akten und zur Vorlage bei der Behörde.

Sachverständigenprüfung für Röntgengeräte – häufig gestellte Fragen

Die Sachverständigenprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische und strahlenschutzrechtliche Überprüfung Ihrer Röntgeneinrichtung. Sie muss vor der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung) und in festgelegten Intervallen oder nach wesentlichen Änderungen durchgeführt werden. Ziel ist es, die sichere und rechtskonforme Nutzung der Anlage zu gewährleisten.

Die wiederkehrende Sachverständigenprüfung ist in der Regel alle 5 Jahre vorgeschrieben. Bei wesentlichen Änderungen an der Anlage (z. B. Umbauten, Standortwechsel, technische Modifikationen) ist eine erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme erforderlich.

Nur durch die Behörde anerkannte, unabhängige Sachverständige dürfen diese Prüfung durchführen. TÜV NORD ist bundesweit anerkannt und erfüllt alle Anforderungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Geprüft werden unter anderem:

  • Technische Sicherheit der Anlage
  • Strahlendosis und Strahlenabgabe außerhalb des Kontrollbereichs
  • Funktion der Sicherheitseinrichtungen
  • Einhaltung der baulichen Abschirmung
  • Vollständigkeit der Dokumentation und Kennzeichnung
  • Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Anzeige

Ja, die Anlage muss während der Prüfung außer Betrieb genommen werden. Der Zeitraum ist jedoch planbar und kann in den regulären Betriebsablauf integriert werden, um Ausfallzeiten zu minimieren.

Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, müssen diese vor Wiederinbetriebnahme behoben werden. TÜV NORD unterstützt Sie auf Wunsch bei der Mängelbewertung und erneuten Abnahme.

Notwendig sind u. a. die Genehmigung oder Anzeige, technische Unterlagen zur Anlage, Wartungsprotokolle, Dosisleistungsmessungen, Qualitätssicherungsnachweise und ggf. Raum- bzw. Abschirmungspläne.

Die Kosten hängen vom Anlagentyp, Umfang der Prüfung und Standort ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Partner für sicheren Strahlenschutz

Als bundesweit anerkannte und unabhängige Sachverständigenorganisation stehen wir seit Jahrzehnten Kliniken, Praxen und Forschungseinrichtungen zuverlässig zur Seite. Unsere rechtssicheren Abnahme- und Sachverständigenprüfungen gemäß § 88 StrlSchV garantieren höchste Standards im Strahlenschutz. Mit zielgruppenspezifischen Schulungen für Strahlenschutzbeauftragte in Medizin und Tiermedizin sowie maßgeschneiderten Lösungen, die sich an Anlagentyp, Einsatzbereich und Fachgebiet orientieren, bieten wir Ihnen branchennahe Unterstützung aus einer Hand.

Kontakt

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