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Sicherheit und Zoll

Sicherer Strahlenschutz für Kontrollsysteme und Durchleuchtungsanlagen

Im Bereich Sicherheit, Zoll und Flughäfen spielt zuverlässiger Strahlenschutz eine zentrale Rolle. Gepäckscanner und mobile Durchleuchtungsanlagen arbeiten mit Röntgentechnik, die regelmäßig geprüft und überwacht werden muss, um den gesetzlichen Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gerecht zu werden.

Röntgenbild eines Koffers auf dem Kontrollmonitor bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen

In sicherheitskritischen Bereichen wie Flughäfen, Zollstationen, Polizeidienststellen oder Justizvollzugsanstalten kommen zunehmend strahlentechnische Kontrollsysteme zum Einsatz – darunter Gepäckscanner, Durchleuchtungsanlagen und Röntgentechnik zur Objektkontrolle.

Der Betrieb dieser Systeme unterliegt den strengen Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen zu melden oder genehmigen zu lassen und regelmäßig Sachverständigenprüfungen durchführen zu lassen.

TÜV NORD unterstützt Sie bei der rechtskonformen Prüfung, der fachgerechten Einstufung und der vollständigen Dokumentation Ihrer Sicherheitstechnik – zuverlässig, unabhängig und anerkannt.

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Anwendungen, Leistungen und rechtliche Vorgaben

Typische Anlagentypen und Einsatzfelder

In sicherheitsrelevanten Bereichen wie Flughäfen, Grenzübergängen, Justizvollzugsanstalten oder Zollstationen kommen verschiedene Anlagen mit ionisierender Strahlung zum Einsatz – etwa Röntgengeräte zur Gepäckdurchleuchtung. Der Betrieb solcher Technik ist an konkrete Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gebunden.

  • Röntgentechnik zur Gepäck- und Paketdurchleuchtung (stationär & mobil)
  • Sicherheits-Scanner mit ionisierender Strahlung in Hochsicherheitsbereichen
  • Postkontrollanlagen in Botschaften oder Behörden
  • Mobile Röntgensysteme im Zolldienst

Unsere Leistungen im Überblick

TÜV NORD unterstützt Sie bei Planung, Betrieb und Dokumentation Ihrer Kontrolltechnik – zuverlässig, anerkannt und unabhängig:

  • Erstprüfung und wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach § 88 StrlSchV
  • Klassifizierung von Kontroll- und Sperrbereichen nach Dosisleistung
  • Bewertung von Abschirmung, Zugangskontrollen und Kennzeichnung
  • Erstellung vollständiger Strahlenschutzdokumentation für Behörden
  • Begleitung bei der Umsetzung organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Fachkundekurse und Schulung für Sicherheits- und Kontrollpersonal
Sicherheitskontrolle am Flughafen: Gepäckdurchleuchtung mit Röntgengerät zur Erhöhung von Sicherheit und Strahlenschutz

Rechtliche Anforderungen im Überblick – national und international

Der rechtssichere Betrieb strahlentechnischer Anlagen richtet sich je nach Gerätetyp, Standort und Nutzungsszenario nach strengen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – und zunehmend auch nach internationalen Standards.

In Deutschland gelten u. a. folgende rechtliche Grundlagen:

  • § 88 StrlSchV: Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme und in festgelegten Intervallen
  • Anzeige- oder Genehmigungspflicht: abhängig von Bauart, Strahlenquelle und Anwendungsumfeld

TÜV NORD unterstützt Sie bei der rechtskonformen Umsetzung – mit belastbaren Messwerten, vollständiger Dokumentation und konkreten Empfehlungen für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen – national wie international.

Ihr Partner für sicheren Strahlenschutz

Als bundesweit anerkannte und national wie international tätige Sachverständigenorganisation mit Erfahrung aus dem Strahlenschutz kerntechnischer Anlagen garantieren wir höchste Präzision und Rechtssicherheit – auch in sensibelsten Sicherheitsbereichen. Unsere Experten begleiten Sie von der Planung über den Betrieb bis hin zur Stilllegung Ihrer Anlagen.

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