Industrie
Industrielle Anwendungen wie Röntgenprüfung, zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) oder Qualitätssicherung erfordern strenge Beachtung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). TÜV NORD führt Sachverständigenprüfungen für Röntgenanlagen, Störstrahler und radioaktive Quellen durch – rechtssicher, praxisnah und branchenspezifisch.
In der Industrie wird ionisierende Strahlung vielseitig eingesetzt – beispielsweise bei der Röntgenprüfung von Schweißnähten, Gussteilen oder Rohrleitungen. So lassen sich Werkstoffprüfung, Qualitätssicherung und zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) präzise und zuverlässig durchführen.
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt dabei, wann Anlagen genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind, welche Erstprüfungen und Sachverständigenprüfungen erforderlich sind und wie der Schutz von Personal und Umwelt gewährleistet wird.
TÜV NORD unterstützt Sie umfassend im industriellen Strahlenschutz – mit behördlich anerkannten Sachverständigenprüfungen, Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Quellen, Fachkundeschulungen sowie praxisnaher Beratung – national wie international.
TÜV NORD bietet Ihnen umfassende Unterstützung für den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb strahlentechnischer Anlagen in der Industrie. Von Genehmigungsverfahren bis zur Sachverständigenprüfung – wir begleiten Sie mit Fachkompetenz, Erfahrung und praxisnahen Lösungen.
Als bundesweit anerkannte und unabhängige Sachverständigenorganisation bietet TÜV NORD umfassende Expertise im industriellen Strahlenschutz – auch in sicherheitsrelevanten Branchen. Unsere Prüfungen und Bewertungen erfolgen rechtssicher nach geltendem Strahlenschutzrecht und stets auf Grundlage des aktuellen Stands der Technik. Wir begleiten Sie über den gesamten Anlagenzyklus – von der Planung über den Betrieb bis hin zur Stilllegung – und unterstützen Sie mit praxisnahen Schulungen und Seminaren für Strahlenschutzbeauftragte sowie verantwortliches Personal.