Als führender Anbieter von Dienstleistungen zur Gefährdungsbeurteilung in Deutschland unterstützt TÜV NORD SafetyConsult Gebäudebetreiber in der Wahrnehmung ihrer Betreiberpflichten. Wir helfen beim sicheren Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen, ermöglichen die Planung kosteneffizienter Sanierungsmaßnahmen und schützen Menschen vor einem breiten Spektrum an Risiken. Mit diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen einige der Vorteile aufzeigen, die nur wir Ihnen bieten können.
Viele Wartungsfirmen wissen nicht, dass im Vorfeld der Wartung von asbesthaltigen Brandschutzklappen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung zu erstellen ist, und besitzen auch nicht die erforderliche Sachkunde dafür. Die Folgen einer unsachgemäßen oder unterlassenen Wartung können unangenehm sein. Es drohen Haftungsrisiken für Wartungsunternehmen und Gebäudebetreiber, der Wegfall der Versicherungsleistung von Gebäudeversicherern sowie Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund nicht wahrgenommener Betreiberpflichten.
Auf Basis einer validierten Ermittlung intakter und nicht intakter asbesthaltiger Brandschutzklappen beziffern wir den effektiven Sanierungsbedarf und schützen Sie vor unnötigen Ausgaben. Sie erhalten einen detaillierten Überblick über die im Gebäude befindlichen asbesthaltigen Brandschutzklappen sowie deren Zustand, aus dem wir eine Priorisierung von Maßnahmen ableiten. Die stufenweise Sanierung bedeutet für Betreiber erhebliche Investitionsvorteile, da nötige Maßnahmen in der Regel jeweils nur ungefähr 5 % der Kosten eines Komplettaustauschs aller asbesthaltigen Brandschutzklappen erfordern.
Der von Wissenschaftlern des TÜV NORD entwickelte Prüfprozess wird durch eigens dafür ausgebildete Safety Advisor im laufenden Betrieb und unter Ausschluss einer Asbestexposition durchgeführt. Das leitlinienkonforme Verfahren ist im Markt einzigartig und übertrifft das Sicherheitsniveau der in der Handlungsempfehlung des Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) e.V. aufgeführten Maßnahmen (Stand März 2021).
Phase 1: Vorprüfung und Stichproben
Phase 2: Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (abhängig von den Laborergebnissen aus Phase 1) und gegebenenfalls Prüfung
Phase 3: Validierung und Dokumentation (abhängig von den Ergebnissen aus Phase 1+2)
Aufgrund seiner Feuerbeständigkeit wurde Asbest seit den 1950er Jahren u.a. in zahllosen Lüftungsanlagen als Bestandteil von Brandschutzklappen eingesetzt. Obwohl die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Asbest schon länger bekannt waren, wurde die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland erst 1993 verboten. Viele Großgebäude und öffentliche Einrichtungen, die vor 1995 errichtet wurden, verfügen leider immer noch über asbesthaltige Brandschutzklappen, darunter Krankenhäuser, Kliniken, Kraftwerke, Büro- und Einkaufszentren, Schulen und Universitäten.