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TÜV NORD UMWELTSCHUTZ

Informationen für Betreiber

Asbesthaltige Brandschutzklappen in Großgebäuden und öffentlichen Einrichtungen. Ihr Risiko. Unser Job.

Als führender Anbieter von Dienstleistungen zur Gefährdungsbeurteilung in Deutschland unterstützt TÜV NORD SafetyConsult Gebäudebetreiber in der Wahrnehmung ihrer Betreiberpflichten. Wir helfen beim sicheren Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen, ermöglichen die Planung kosteneffizienter Sanierungsmaßnahmen und schützen Menschen vor einem breiten Spektrum an Risiken. Mit diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen einige der Vorteile aufzeigen, die nur wir Ihnen bieten können.

Ignorieren? Zu riskant! Die Gefahr beginnt mit unsachgemäßer Wartung.

Viele Wartungsfirmen wissen nicht, dass im Vorfeld der Wartung von asbesthaltigen Brandschutzklappen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung zu erstellen ist, und besitzen auch nicht die erforderliche Sachkunde dafür. Die Folgen einer unsachgemäßen oder unterlassenen Wartung können unangenehm sein. Es drohen Haftungsrisiken für Wartungsunternehmen und Gebäudebetreiber, der Wegfall der Versicherungsleistung von Gebäudeversicherern sowie Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund nicht wahrgenommener Betreiberpflichten.

Komplett austauschen? Zu teuer! Die Lösung ist günstiger als gedacht!

Auf Basis einer validierten Ermittlung intakter und nicht intakter asbesthaltiger Brandschutzklappen beziffern wir den effektiven Sanierungsbedarf und schützen Sie vor unnötigen Ausgaben. Sie erhalten einen detaillierten Überblick über die im Gebäude befindlichen asbesthaltigen Brandschutzklappen sowie deren Zustand, aus dem wir eine Priorisierung von Maßnahmen ableiten. Die stufenweise Sanierung bedeutet für Betreiber erhebliche Investitionsvorteile, da nötige Maßnahmen in der Regel jeweils nur ungefähr 5 % der Kosten eines Komplettaustauschs aller asbesthaltigen Brandschutzklappen erfordern.

Asbestexposition? Wir vermeiden sie! Maximale Sicherheit für Wartung und Betrieb.

Der von Wissenschaftlern des TÜV NORD entwickelte Prüfprozess wird durch eigens dafür ausgebildete Safety Advisor im laufenden Betrieb und unter Ausschluss einer Asbestexposition durchgeführt. Das leitlinienkonforme Verfahren ist im Markt einzigartig und übertrifft das Sicherheitsniveau der in der Handlungsempfehlung des Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) e.V. aufgeführten Maßnahmen (Stand März 2021).

Gefährdungsbeurteilung und Prüfung unter Ausschluss einer Asbestexposition:

Phase 1: Vorprüfung und Stichproben 

  • Allgemeine Begutachtung der Gefahrstoffsituation
  • Stichprobenartige Prüfung
  • Festlegung der Messstrategie sowie Referenzmessungen
  • Anlagen-Sichtung

Phase 2: Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (abhängig von den Laborergebnissen aus Phase 1) und gegebenenfalls Prüfung 

  • Zustandsermittlung der Brandschutzklappe, Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfung im Rahmen der turnusmäßigen Wartung bzw. der baurechtlichen Prüfung
  • Einzelbeurteilung der Brandschutzklappe und Einstufung in Schadenskategorien

Phase 3: Validierung und Dokumentation (abhängig von den Ergebnissen aus Phase 1+2) 

  • Bericht über die erfolgte Gefährdungsbeurteilung und Prüfung
  • Wissenschaftliche Bewertung der Labor- und Prüfergebnisse
  • Rasterelektronenmiskroskopisches Verfahren nach VDI 3492
  • Bilddokumentation wo sinnvoll / erforderlich
  • Aussagefähiges Datenblatt pro Brandschutzklappe bei Feststellung von Dringlichkeitsstufe I nach Asbestrichtlinie
  • Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen (zeitliche Vorgaben aufgrund Asbestrichtlinie)
  • Verpflichtung zur Information über Asbest durch den Auftraggeber/Betreiber an beteiligte Dritte (z.B. Facility Management, Wartungsunternehmen, etc.)
  • Freigabe durch den Leiter des TÜV NORD - Labors für Bauwerksuntersuchungen und des Qualitätsmanagers

Ihre Vorteile: Rechtssicher handeln. Kosteneffizient sanieren.

  • Einhaltung der Betreiberpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
  • Voraussetzung zur Erfüllung der Prüfverordnung der Länder
  • Einhaltung der Gefahrstoffverordnung sowie der erweiterten LV 45 „Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung“
  • Einhaltung der Wartungsintervalle gemäß Zulassungsbestimmungen
  • Erhalt des Versicherungsschutzes sowie Beitragsnachlässe gemäß VdS-Gutachten
  • Vermeidung eines Mangels wegen unsachgemäßer Wartung
  • Vermeidung von Haftungsrisiken, Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren
  • Vermeidung von Betriebsunfällen
  • Prüfung bei laufendem Betrieb unter Ausschluss einer Asbestexposition
  • Lückenlose Raumluft- und personenbezogene Arbeitsplatzmessungen, Vermeidung von Freimessungen
  • Branchenführende Sicherheit über Niveau der Handlungsempfehlung des GVSS e.V.
  • Detaillierter Überblick über die Anzahl intakter und nicht intakter Brandschutzklappen
  • Sanierungskonzept mit Maßnahmenpriorisierung
  • Vermeidung unnötiger Maßnahmen
  • Zeit- und Kostenvorteile in der Sanierung

Asbest in Deutschland Zu oft verbaut, zu spät verboten

Aufgrund seiner Feuerbeständigkeit wurde Asbest seit den 1950er Jahren u.a. in zahllosen Lüftungsanlagen als Bestandteil von Brandschutzklappen eingesetzt. Obwohl die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Asbest schon länger bekannt waren, wurde die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland erst 1993 verboten. Viele Großgebäude und öffentliche Einrichtungen, die vor 1995 errichtet wurden, verfügen leider immer noch über asbesthaltige Brandschutzklappen, darunter Krankenhäuser, Kliniken, Kraftwerke, Büro- und Einkaufszentren, Schulen und Universitäten.