TÜV NORD Umweltschutz
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, regelmäßig Art und Umfang der Emissionen ihrer Anlagen von einer akkreditierten und nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messstelle überprüfen zu lassen. Unsere Sachverständigen führen diese Emissionsmessungen für viele Einzelstoffe durch.
Als erfahrene und nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle gewährleisten wir eine reibungslose Durchführung von Emissionsmessungen und die aussagekräftige Darstellung der Ergebnisse. Durch die enge Zusammenarbeit mit Ihnen und den zuständigen Behördenstellen wir sicher, dass die behördlichen Anforderungen an die Emissionsüberwachung erfüllt werden. Die hohe Qualifikation unserer Mitarbeitenden, die Qualitätssicherung für unsere Messgeräte und die präzise Laboranalytik gewährleisten belastbare Resultate.
Unser breit aufgestelltes Team von Sachverständigen ist für nahezu alle Messaufgaben qualifiziert und verfügt auch für besondere Messaufgaben, wie beispielsweise Aerosolmessungen oder die Bestimmung von PM2.5/PM10, über die erforderlichen Kompetenzen. Mit unserer Erfahrung wenden wir die Messverfahren zugeschnitten auf die individuellen Gegebenheiten der Anlage an und finden auch für ungewöhnliche und schwierige Bedingungen spezielle Lösungsansätze.
Wir sind als nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) bekannt gegebene Messstelle berechtigt, Emissionsmessungen gemäß §26 und §28 BlmSchG zur Ermittlung der Emissionen in den Stoffbereichen G (gasförmige Stoffe), P (Staub und Staubinhaltsstoffe) und Sp (hochtoxische organisch-chemische Verbindungen) durchzuführen. Zusätzlich zu diesen Messaufgaben sind wir bekannt gegebene Messstelle zur Ermittlung der Verbrennungsbedingungen.
Unsere Dienstleistungen sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle – DAkkS – akkreditiert. Diese können Sie in der Akkreditierungsurkunde D-PL-14334-01-00 unter folgendem Link www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html einsehen.
Unsere akkreditierten Leistungen:
Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Rahmen ihrer Betreiberpflichten aufgerufen, Art und Ausmaß der Emissionen, die von ihren Anlagen ausgehen, regelmäßig wiederkehrend von einer unabhängigen und entsprechend bekanntgegebenen Messstelle überprüfen zu lassen. Diese Regelung betrifft eine Vielzahl von landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, darunter verschiedene Industrieanlagen, kleine, dezentrale und große Kraftwerke zur Energieversorgung sowie chemische Reinigungen. Je nach Anlagentyp müssen Anlagenbetreiber halbjährlich, jährlich oder alle drei Jahre die Schadstoffemissionen ihrer Anlagen ermitteln lassen, um die Einhaltung der geltenden Emissionsbegrenzungen nachzuweisen. Diese Verpflichtung ist entweder im Genehmigungsbescheid festgelegt oder kann anlassbezogen von den zuständigen Behörden angeordnet werden.
Darüber hinaus gibt es spezifische Anforderungen für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, die zuvor durch die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) geregelt wurden und keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigten. Diese Anlagen fallen nun unter den Geltungsbereich der 44. BImSchV und unterliegen daher ebenfalls einer regelmäßigen Überwachung.
Für Betreiber solcher Anlagen, zu denen auch Notstromaggregate zählen, ergeben sich neue Registrier- und Messpflichten sowie verschärfte Grenzwerte. Diese gesetzlichen Änderungen erfordern oftmals Anpassungen in den Betriebsabläufen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Zu den zentralen Zielen des Umweltschutzes gehört die weitestgehende Vermeidung und Reduzierung schädlicher Emissionen. Emissionsmessungen sind hierbei ein entscheidendes Instrument, um die von Anlagen ausgehenden Emissionen zu erfassen und zu überwachen. Dies betrifft insbesondere gas- und staubförmige Schadstoffemissionen sowie Geruchs- und Lärmemissionen, aber auch Geruchs- und Lärmimmissionen.
Mit der Durchführung regelmäßiger Emissionsmessungen an Ihren Anlagen unterstützen wir Sie mit unserer Fachkompetenz und leisten gemeinsam mit Ihnen aktiv einen positiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Einhaltung von Umweltstandards.
Darüber hinaus bilden Emissionsmessungen die Grundlage zur Beurteilung und zum Nachweis der Einhaltung von Auslegungskriterien neuer Anlagentechnik, wie etwa neuer Abluft- oder Abgasreinigungsanlagen. Sie erbringen zudem den erforderlichen Nachweis zur Einhaltung vorgegebener Grenzwerte, die für die Gewährung diverser Vergütungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erforderlich sind.