TÜV NORD Umweltschutz
Für den Betrieb von automatischen Messeinrichtungen (AMS) zur Emissionsüberwachung sind eine regelmäßige Funktionsprüfung und Kalibrierung essenziell. Damit wird gewährleistet, dass die Messeinrichtungen präzise arbeiten und die Messsignale korrekt ausgewertet und gespeichert werden. Dadurch wird sowohl der Umweltschutz als auch die Betriebssicherheit gefördert.
An vielen Anlagen müssen gemäß gesetzlicher Vorgaben ab einer bestimmten Größenordnung automatische Messeinrichtungen (AMS) zur kontinuierlichen Emissionsüberwachung installiert werden. Für Großfeuerungsanlagen und Anlagen zur Abfallverbrennung oder Abfallmitverbrennung sind diese Messeinrichtungen generell vorgeschrieben.
Die Anforderungen an die Qualitätssicherung dieser Messeinrichtungen umfassen die Installation, Kalibrierung und jährliche Funktionsprüfung. Eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stelle muss zunächst den ordnungsgemäßen Einbau der AMS überprüfen. Anschließend ist eine Kalibrierung der AMS durchzuführen, die an den meisten Anlagen nach jeweils drei Jahren wiederholt werden muss. In den Jahren dazwischen wird durch eine Funktionsprüfung sichergestellt, dass die grundlegenden Gerätefunktionen gegeben ist und die Anforderungen die Messunsicherheit und die Gültigkeit der Kalibrierfunktion erfüllt werden. Begleitend erfolgt die Überprüfung des Emissionsrechners der Anlage, in dem die Signale der AMS ausgewertet und gespeichert werden.
Zur Kalibrierung der AMS werden an mindestens drei Tagen mindestens 15 Vergleichsmessungen mit Standard-Referenzmessverfahren (SRM) durchgeführt. Die Signale der AMS werden mit den Messwerten des SRM verglichen und statistisch ausgewertet. Dabei wird eine so genannte Kalibrierfunktion ermittelt, die für die exakte Berechnung der Messergebnisse im Emissionsrechner der Anlage erforderlich ist. Auf Basis dieser Auswertung wird auch die Messunsicherheit der AMS bestimmt und eine Obergrenze des Arbeitsbereichs der AMS festgelegt.
Auch bei schwierigen Randbedingungen finden wir geeignete Lösungen zur Anwendung der Standrad-Referenzmessverfahren. Wir verfügen aus langjähriger Tätigkeit über umfassende Erfahrungen und spezielle Kenntnisse der Anlagentechnik. Durch flexible Terminplanung passen wir die Durchführung der Funktionsprüfungen und den Kalibrierungen an Ihre betrieblichen Abläufe an.
Neben den Einbauprüfungen, Kalibrierungen und Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für Abgase führen wir auch die Kalibrierung und Funktionsprüfung von Messeinrichtungen für die Feuerraumtemperatur in der Nachbrennzone von Abfallverbrennungsanlagen (17. BImSchV) durch.
Einbauprüfung:
Kalibrierung:
Funktionsprüfung:
Wir sind als Messstelle nach §29b für Einbauprüfungen/Kalibrierungen/Funktionsprüfungen in den Stoffbereichen P (Partikel, Staub) und G (gasförmige Stoffe) bekannt gegeben. Zusätzlich zu diesen Messaufgaben sind wir bekannt gegebene Messstelle zur Kalibrierung und Funktionsprüfung von Messeinrichtungen für Verbrennungsbedingungen.
Unsere Dienstleistungen sind durch die DAkkS – Deutsche Akkreditierungsstelle – akkreditiert. Diese können Sie in der Akkreditierungsurkunde D-PL-14334-01-00 unter folgendem Link https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html einsehen.
Unsere akkreditierten Leistungen: