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TÜV NORD UMWELTSCHUTZ

Ausgangszustandsbericht und Bodenuntersuchungen

Um die Vorsorge gegen erhebliche Verschmutzungen von Boden und Grundwasser sicherzustellen, kann die Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand, die kontinuierliche Überwachung und die Rückführungspflicht notwendig sein.

Kornfeld

Ausgangszustandsbericht, Überwachung von Boden und Grundwasser und Rückführungspflicht

Ein Ziel der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL oder IED) und ihrer nationalen Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Neunten Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ist die Vorsorge gegen das Entstehen erheblicher Verschmutzungen von Boden und Grundwasser, die durch den Betrieb von IE-Anlagen verursacht werden können.

Diesem Zweck dienen die drei Instrumente:

  • der Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser,
  • die Überwachung von Boden und Grundwasser auf IE-Anlagen sowie
  • die Rückführungspflicht

Mit dem Ausgangszustandsbericht (AZB) soll der Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück vor Anlagenerrichtung oder -änderung dokumentiert werden. Der AZB wird Bestandteil des Genehmigungsbescheids und dient als verbindliche Feststellung des Ausgangszustands und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei endgültiger Einstellung des Anlagenbetriebs.

Die IE-RL fordert, dass der Betrieb der ihr unterfallenden Anlagen nicht zu einer Verschlechterung der Qualität des Bodens oder des Grundwassers führt. Die Genehmigungsauflagen sollen angemessene Maßnahmen zur Vermeidung der Verschmutzung von Boden und Grundwasser und die regelmäßige Überwachung dieser Maßnahmen einschließen, damit ein unbeabsichtigtes Austreten oder Auslaufen sowie Vorfälle oder Unfälle während der Nutzung der Betriebseinrichtung und während der Lagerung vermieden werden. Darüber hinaus ist die Überwachung von Boden und Grundwasser hinsichtlich relevanter gefährlicher Stoffe erforderlich, um mögliche Verschmutzungen von Boden und Grundwasser frühzeitig feststellen und somit geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können, bevor sich die Verschmutzung ausbreitet.

Ein Bericht über den Zustand von Boden und Grundwasser zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung soll den quantitativen Vergleich mit dem im AZB beschriebenen Zustand ermöglichen und ist integraler Teil der Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB). Darin ist insbesondere zu ermitteln und darzustellen, inwieweit während des Anlagenbetriebs erhebliche Verschmutzungen von Boden und Grundwasser verursacht wurden und die Pflicht zu Rückführungsmaßnahmen auslöst. Zu berücksichtigen ist, dass ohne das Vorliegen eines AZB keine Rückführungspflicht begründet werden kann, da es an einer Beschreibung des Zustands fehlt, in den zurückzuführen wäre. Eine Rückführungspflicht setzt voraus, dass die im Vergleich zum Ausgangszustand festgestellten Verschmutzungen „erheblich“ sind.

Grundlage - LABO (2024): Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit den Anforderungen der IE-RL

Ausgangszustandsbericht

  • Prüfung der AZB-Pflicht aufgrund der stofflichen und/oder mengenmäßigen
    Relevanz für die am Anlagenstandort verwendeten, erzeugten oder freigesetzten Stoffe und Stoffgemische (Prüfung der Anwendbarkeit von 10 BImSchG Abs. 1a)
  • Erstellung eines Untersuchungskonzeptes für den AZB mit der Erarbeitung eines Untersuchungsrahmens und der Abstimmung dieses mit der zuständigen Behörde
  • Erstellung des AZB aufgrund der Erkenntnisse aus der Prüfung der AZB-Pflicht und der Erstellung eines Untersuchungskonzeptes mit der abschließenden Darstellung und Bewertung des Ausgangszustandes
  • Gutachterliche Stellungnahme zum Verzicht der AZB-Pflicht (wenn die zuständige Behörde aufgrund der tatsächlichen Umstände des Umganges mit den relevanten gefährlichen Stoffen (rgS) auf einen AZB verzichtet).

Überwachung von Boden und Grundwasser

  • Erstellung und Abstimmung des Überwachungskonzeptes mit der zuständigen Behörde
  • systematische Beurteilung des Verschmutzungsrisikos mit Darstellung der standort-, der anlagen-, der risiko- und der betreiberbezogenen Kriterien
  • die Erstellung eines Wartungs- und Kontrollplans zur systematischen und regelmäßigen Kontrolle der Anlagenbereiche in denen mit rgS umgegangen wird
  • Vorschläge zu Vorgehensweisen bei einem Unfall oder einer Havarie mit rgS

Rückführungspflicht

  • Erstellung der Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB)
  • Prüfung der Rückführungspflicht im Ergebnis des Vergleiches aus AZB und UzB
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Landwirtschaft

Unsere Kompetenzen

TÜV NORD Umweltschutz bietet umfassende Unterstützung im Genehmigungsmanagement, einschließlich der Erstellung detaillierter Fachgutachten, um sicherzustellen, dass Ihre Projekte umweltgerecht und rechtskonform umgesetzt werden. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragsstellung und Fachgutachtenerstellung bis zur Kommunikation mit Behörden – und helfen Ihnen, alle umweltrechtlichen Anforderungen effizient zu erfüllen.

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