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TÜV NORD UMWELTSCHUTZ

Untersuchung der Natura 2000-/ FFH-Verträglichkeit

Für bestimmte Vorhaben ist sicherzustellen, dass Auswirkungen auf umliegende Natura 2000 Gebiete frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

Wasserfall

Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen

Das Netzwerk „Natura 2000“ ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Gebieten der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung ist ein zentrales Schutzinstrument des Schutzkonzeptes hinter Natura 2000.

Pläne und Projekte müssen vor ihrer Genehmigung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes geprüft werden. Dies ist erforderlich, wenn sie allein oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen das Potenzial haben, ein Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und nicht direkt der Verwaltung des Gebiets dienen.

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird der Begriff der Erhaltungsziele definiert als Ziele, die darauf abzielen, einen günstigen Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumtyps von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Diese Ziele gelten für Arten, die in Anhang II der FFH-Richtlinie oder in Artikel 4 Absatz 2 bzw. Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) aufgeführt sind und sind die Grundlage für ein Natura 2000-Gebiet.

Die Verträglichkeitsprüfung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird im Screening, der Voruntersuchung, geprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes ernsthaft in Betracht kommen oder offensichtlich ausgeschlossen werden können. Sollte diese Vorabschätzung ergeben, dass eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine vertiefende Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich. Diese Untersuchung soll mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob der Plan oder das Projekt das Gebiet, auch in Kombination mit anderen Plänen und Projekten, (erheblich) beeinträchtigen kann.

Unsere Leistungen

Je nach Aufgabenstellung sind wir sowohl für Vorhabenträger als auch für Behörden tätig. Unser Dienstleistungsangebot umfasst die gutachterliche bzw. behördengutachtliche Beurteilung der Natura 2000-Verträglichkeit. Dank unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung im Genehmigungsmanagement, in Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU), in artenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie im Immissionsschutz entstehen wertvolle Synergieeffekte. Unser Angebot umfasst:

  • Screening (Voruntersuchung, Stufe 1): Wir beurteilen, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des zu betrachtenden Natura 2000-Gebietes offensichtlich auszuschließen sind.
  • Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (Stufe 2): Wir bewerten die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebiets, unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Projekten oder Plänen.
  • Die Beurteilung erfolgt jeweils anhand der Darstellung und Beschreibung der zu beurteilenden Wirkfaktoren des Vorhabens, wie Stickstoff- und Säureeinträge, Einträge weiterer Stoffe wie Schwermetalle, Schalleinträge sowie Flächeninanspruchnahme.
  • Als Behördengutachter übernehmen wir im Auftrag der Behörde die Prüfung von eingereichten Screenings und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen.
So erreichen Sie uns

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Vogelfutterstelle

Unsere Kompetenzen

TÜV NORD Umweltschutz bietet umfassende Unterstützung im Genehmigungsmanagement, einschließlich der Erstellung detaillierter Fachgutachten, um sicherzustellen, dass Ihre Projekte umweltgerecht und rechtskonform umgesetzt werden. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragsstellung und Fachgutachtenerstellung bis zur Kommunikation mit Behörden – und helfen Ihnen, alle umweltrechtlichen Anforderungen effizient zu erfüllen.

 

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