TÜV NORD Umweltschutz
Die Errichtung neuer Anlagen kann Biotope und Lebensräume gefährden, weshalb eine behördliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich ist. Vorhaben sind unzulässig, wenn sie gegen Verbote verstoßen und keine Ausnahmen gemäß §§ 44, 45, 67 BNatSchG vorliegen. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie für geschützte Arten beachtet werden.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Anforderungen der Behörden abgestimmt sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den Schutz von Flora und Fauna in Ihren Projekten zu gewährleisten und alle gesetzlichen Vorgaben effizient zu erfüllen. Mit unserer Unterstützung erlangen Sie Rechtssicherheit gegenüber Partnern, Kunden und Behörden. Unser Team besteht aus Experten verschiedener natur- und ingenieurwissenschaftlicher Disziplinen, die über umfangreiche Erfahrung in der Erstellung von Fachbeiträgen zur artenschutzrechtlichen Prüfung verfügen. Wir bieten Ihnen Lösungen aus einer Hand, die auf einer gründlichen Analyse Ihrer individuellen Situation basieren.
TÜV NORD Umweltschutz bietet umfassende Unterstützung im Genehmigungsmanagement, einschließlich der Erstellung detaillierter Fachgutachten, um sicherzustellen, dass Ihre Projekte umweltgerecht und rechtskonform umgesetzt werden. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragsstellung und Fachgutachtenerstellung bis zur Kommunikation mit Behörden – und helfen Ihnen, alle umweltrechtlichen Anforderungen effizient zu erfüllen.