TÜV NORD UMWELTSCHUTZ
Es gibt unterschiedliche Berichts- und Dokumentationspflichten für Betreiber von Anlagen im Hinblick auf die Umweltauswirkungen. Die Berichterstattung dient der Transparenz der Emissionsdaten. In der Praxis müssen Betreiber von Industrieanlagen sicherstellen, dass sie alle relevanten Berichtserstattungsanforderungen erfüllen. Wir können Sie unterstützen bei der Erstellung folgender Berichte:
Gemäß 11. BImSchV ist für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen oder Teile von genehmigungsbedürftigen Anlagen alle 4 Jahre eine Emissionserklärung abzugeben. Wir unterstützen bei der Erstellung von Emissionserklärungen sowie bei der Eingabe in BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Die länderspezifischen Regelungen zur Umsetzung finden Beachtung.
Auch unterstützen wir bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Berichterstattung nach dem PRTR-Protokoll der UNECE. Details hierzu sind in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 geregelt.
Der IED-Bericht umfasst Informationen über die Einhaltung der besten verfügbaren Techniken (BVT), Emissionsgrenzwerte und andere umweltrelevante Daten. Er bezieht sich auf die Berichterstattung im Rahmen der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU), die darauf abzielt, die Umweltverschmutzung durch industrielle Tätigkeiten zu minimieren.