Prüfung und Gutachten
Unverschuldeter Unfall? Kein Problem, wir kümmern uns! Unsere Experten begutachten Ihr Fahrzeug und unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen. Nutzen Sie unser Schadenmanagement zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Online Schaden meldenBei einem Unfall ist es entscheidend, den Schaden an Ihrem Fahrzeug präzise und unparteiisch zu dokumentieren. Unsere Experten erstellen für Sie ein detailliertes Unfallgutachten, das den Schaden exakt und neutral feststellt. Wir sichern alle relevanten Beweise und dokumentieren den Schadenumfang sowie den Ersatzanspruch umfassend. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle Aspekte des Unfalls sachgerecht erfasst werden.
Unsere Gutachten sind nicht nur präzise, sondern auch juristisch anerkannt und helfen Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen als verlässliches Beweismittel.
Die Erstellung eines Schadengutachtens erfolgt nach einem einheitlichen und strukturierten Prozess, um sicherzustellen, dass Ihr geschädigtes Fahrzeug professionell aufgenommen und dokumentiert wird.
Sie sollten sich möglichst schnell um eine zügige Begutachtung Ihres beschädigten Fahrzeugs kümmern. Sicherheitsrelevante Beschädigungen sollten zeitnah abgeklärt werden. Sonst kann sich die Fahrzeugbeschädigung z.B. durch Umwelteinflüsse, weitere Nutzung oder unsachgemäße Handhabung verschlimmern.
Nach einem Autounfall einen Gutachter finden war noch nie so einfach: Formular ausfüllen, abschicken – wir melden uns sofort bei Ihnen.
Informieren Sie nach einem Unfall möglichst umgehend Ihre Kasko- und Haftpflichtversicherung.
In der Regel haben Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht die freie Wahl eines Gutachters der ein Gutachten für Sie erstellt. Sollte Ihre Kaskoversicherung jedoch damit einverstanden sein, und Sie selbst einen Gutachter bestimmen dürfen, dann beauftragen Sie TÜV NORD Mobilität mit einem Schadengutachten.
Bitte nicht vergessen: Unbedingt vorher die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen.
TÜV NORD Mobilität hat eine Reihe von ÖBUVs, die von der Industrie- und Handelskammer benannt wurden, um bei Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertungen gerichtskonforme Begutachtungen durchzuführen. Eine Liste aller Kollegen finden Sie hier (sortiert nach Alphabet der zutändigen Industrie- und Handelskammer).
Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie immer dann ein Sachverständigengutachten über die Schadenhöhe einholen, wenn diese voraussichtlich die Bagatellschadengrenze von 1.000,00 € inkl. Umsatzsteuer übersteigt. Bis zu dieser Grenze kann ein Kurzgutachten mit einer Reparaturkostenkalkulation eine sinnvolle Alternative zum Kostenvoranschlag sein.
Nur ein Sachverständiger kann die tatsächliche Schadenhöhe bestimmen. Der im Autohaus erstellte Kostenvoranschlag bildet fachlich korrekt nur die Reparaturkosten ab. Gerade wenn eine Wertminderung bei neueren Fahrzeugen, ein Nutzungsausfall oder ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raume stehen, reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, da ein Reparaturbetrieb diese nicht ausweisen kann. Sie würden unter Umständen auf berechtigte Ansprüche verzichten. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, kann allein ein unabhängiges Gutachten die Basis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sein.
Die Sachverständigen der Versicherung rechnen in aller Regel „mit spitzem Bleistift“, sodass Sie nicht sicher sein können, dass alle berechtigten Ansprüche auch vollständig berücksichtigt werden.
Ein Rechtsanwalt bietet spezialisierte Kenntnisse im Verkehrsrecht und kann Sie umfassend beraten. Dieser stellt sicher, dass alle Ihre berechtigten Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden. Sie sparen Zeit und Aufwand, da der Anwalt oder ein Anwalt aus dem Schadenportal die Kommunikation und Abwicklung übernimmt. Sie profitieren von rechtlicher Sicherheit und minimieren das Risiko, Ansprüche zu übersehen oder falsch zu bewerten. Häufig übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten, wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind.
Sollten Sie in der unterschriebenen Honorarvereinbarung angegeben haben, dass TÜV NORD die zuständige Versicherung oder den beauftragten Rechtsanwalt direkt mit dem Gutachten und der beigefügten Rechnung informieren soll, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Falls Sie jedoch keine Angaben dazu gemacht haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, die zugesendeten Unterlagen selbst an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt weiterzuleiten. Entsprechende Musterschreiben haben wir für Sie zusammengestellt.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls handelt es sich um einen Schadenersatzanspruch, den die Versicherung des Schädigers zahlen muss.
Sofern mit uns vereinbart, soll die Versicherung die Zahlung unserer Sachverständigenkosten direkt an die beauftragte Gesellschaft der TÜV NORD GROUP anweisen.
Hat die Versicherung bereits den Rechnungsbetrag an Sie überwiesen, müssen Sie diesen selbst an TÜV NORD weiterleiten. Als Auftraggeber eines Werkvertrags sind Sie grundsätzlich zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die erbrachte Leistung von der Versicherung nicht reguliert wird.
Diese Schreiben werden von TÜV NORD nicht automatisch an die Versicherung weitergeleitet. Fordern Sie daher die Versicherung zur sofortigen Zahlung auf und senden die Zahlungserinnerung bzw. Mahnung mit. Entsprechende Musterschreiben haben wir für Sie zusammengestellt.
Wird Ihr Fall von einem Rechtsanwalt betreut, leiten Sie die Unterlagen bitte umgehend an diesen weiter.
In diesem Fall handelt es sich nicht um vertragliche Ansprüche, sondern um einen gesetzlichen Anspruch des Geschädigten.
Die Versicherung ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Diesen darf sie nur kürzen, wenn Sie gegen Ihre Schadenminderungspflicht verstoßen haben. Allein die seitens der Versicherung gern herangezogenen Argumente, die Leistungen seien zu teuer oder nicht ortsüblich, greifen nicht. Hierfür können Sie ggf. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Der Geschädigte darf Maßnahmen ergreifen, die ein durchschnittlich wirtschaftlich denkender Mensch für notwendig halten würde, um den Schaden zu beheben, jedoch ohne sich dabei zu bereichern.
Andernfalls kann der Ersatzanspruch entsprechend gekürzt werden.
Gelegentlich verlangt die Versicherung für die Zahlung der Sachverständigenkosten, dass Sie als Geschädigter eine Abtretung Zug um Zug erklären. Die Versicherung möchte sich damit in die Position des Geschädigten begeben und versuchen, selbst gegenüber einem Unternehmen der TÜV NORD GROUP mögliche werkvertragliche Ansprüche geltend zu machen.
Diese Abtretung können Sie bedenkenlos unterzeichnen. Begleicht die Versicherung die vollständigen Sachverständigenkosten, ist die Angelegenheit für Sie abgeschlossen und es sind keine weiteren Zahlungen Ihrerseits erforderlich.
Dies kann nur in zwei Fällen geschehen:
In diesen Fällen müssen Sie die Sachverständigenkosten als Auftraggeber selbst tragen.
Im Falle einer Haftungsquote (= Teilschuld am Unfall) übernimmt die Versicherung die Sachverständigenkosten nur in Höhe der anerkannten Haftungsquote. Den weiteren Betrag müssen Sie als Auftraggeber selbst zahlen.
Verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, können Sie die weiteren Kosten unter Umständen auch dort geltend machen. Hierfür können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Sollten Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Sachverständigenkosten zunächst von Ihnen selbst beglichen werden müssen. Aufgrund der oft langen Verfahrensdauer ist ein weiteres Abwarten nicht möglich.
Gewinnen Sie den Rechtsstreit, erstattet Ihnen die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten zurück, möglicherweise zuzüglich Zinsen.