Zum Inhalt springen

Autohaus und Werkstatt

UVV-Prüfung

Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist für gewerblich genutzte Fahrzeuge verpflichtend und muss jährlich erfolgen. Zusätzlich prüfen wir Hochvoltkomponenten bei E-Fahrzeugen sowie Ladekabel gemäß DGUV Vorschrift 3 – für mehr Sicherheit im Unternehmen.

Jetzt UVV-Prüfung unverbindlich anfragen
 Prüfingenieur bei der Unterbodeninspektion eines Fahrzeugs an der TÜV NORD Station

Regelmäßige Sicherheitsprüfung für Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge

Mindestens einmal im Jahr fällt Sie an, die UVV Prüfung für Ihre Firmenfahrzeuge. Durch häufig wechselnde Fahrer ist die Nutzung Ihrer Firmenfahrzeuge mitunter intensiver als privat genutzte Fahrzeuge, wodurch das Unfallrisiko steigt. Der Gesetzgeber hat daher, zusätzlich zur Hauptuntersuchung, eine weitere Sicherheitsprüfung vorgeschrieben.

Darüber hinaus werden für Hybrid- und vollelektrisch angetriebene Fahrzeuge weitere Zusatzprüfungen fällig. Aber keine Sorge, unsere Sachverständigen sind umfangreich geschult und kümmern sich um alle notwendigen Prüfungen laut DGUV Vorschrift 70 und tragen somit zur Arbeitssicherheit Ihres Unternehmens bei.

Zusatzprüfungen UVV

Für teil- und vollelektrisch angetriebene Fahrzeuge laut DGUV 70

Bei teil- und vollelektrisch angetriebenen Fahrzeugen ist eine ergänzende Prüfung, bezüglich der Hochvoltkomponenten notwendig. Diese Prüfung kann von uns durchgeführt werden.

Für Ladekabel laut DGUV Vorschrift 3

Zur Prüfung der Ladekabel sind gewerbliche Unternehmen verpflichtet, teil- und vollelektrische Fahrzeuge einsetzen. Die Ladekabel gelten in diesen Fällen als bewegliche Arbeitsmittel. Auch diese Prüfung kann von unseren geschulten Sachverständigen durchgeführt werden.

Mitarbeitr inspiziert Fahrzeug auf Abschleppwagen

Das Komplettpaket für Ihre Firmenfahrzeuge

Profitieren Sie von unserem umfassenden Leistungsangebot, wenn Sie mehrere Fahrzeuge oder Flotten betreiben. Wir bieten Ihnen alle notwendigen Prüfungen rund um ihren Fuhrpark an, so können Sie effektiv Einsparpotenziale und Synergieeffekte im Fuhrparkmanagement erzielen. Wir beraten Sie umfangreich zu allen Themen rund um Ihre Firmenflotte.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Wir stellen die Betriebs-, Verkehrs- und Arbeitssicherheit Ihrer Firmenfahrzeuge sicher
  • Das Haftungsrisiko wird durch die gesetzliche Prüfung verringert
  • Das Unfall- und Schadenrisiko wird gemindert
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzprüfungen werden von unserem Sachverständigen aus einer Hand erledigt
 Prüfingenieur bei der UVV-Prüfung an einer TÜV NORD Station

TÜV NORD LadekabelCheck

Ob im Autohaus oder in der Werkstatt: Ladekabel von Elektro- und Hybridfahrzeugen müssen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden, und das darf nur geschultes Fachpersonal.

Mit dem TÜV NORD LadekabelCheck erhalten Sie eine komfortable Komplettlösung: Wir prüfen mit modernster Technik, sparen Ihnen Investitions- und Schulungskosten und erledigen alles in einem Termin, ideal kombinierbar mit HU oder Sicherheitsprüfung. So erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben, sichern Ihren Versicherungsschutz und stärken Ihr Qualitätsversprechen gegenüber Kunden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

✅Keine Anschaffung nötig: Wir prüfen mit modernsten Geräten, Sie sparen Investitions- und Schulungskosten.
✅Prozessstabilität & Sicherheit: Alles läuft über einen Termin, mit klarer Planung und strukturierter Abwicklung.
✅Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Prüfung gemäß DGUV V3 für Betrieb, Versicherung und Versicherungsschutz.
✅Markenauftritt stärken: Sie zeigen Ihren Kunden, dass Sicherheit und Compliance zu Ihrem Profil gehören.

Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zur UVV-Prüfung

Unter der DGUV Vorschrift 3 ist beschrieben, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einer regelmäßigen DGUV Prüfung unterzogen werden müssen. Ein Elektroladekabel dient in erster Linie dem Laden von Elektrofahrzeugen an Wallboxen oder Elektroladestationen. Einige Elektroladestationen verfügen nicht über fixe Elektroladekabel. Für diesen Fall werden Plug-in Elektrofahrzeuge mit Ladekabeln mit

  • Anschlusssteckern Typ 1, Typ 2 oder
  • mit Schuko Stecker in loser Form ausgestattet.

Ohne so ein Kabel ist somit das Fahrzeug nicht fahrfähig. Aus diesem Grund fallen die E-Ladekabel unter die DGUV Vorschrift 3.

Typ-2-Stecker oder Schuko Stecker dürfen an E-Ladesäulen verwendet werden. Darüber hinaus dürfen diese auch an der Haushaltssteckdose genutzt werden. Jeder Nutzer kann einen Defekt leicht erkennen. E-Ladestationen zeigen u.a. Fehlermeldungen an, wie zum Beispiel

  • „Ladeanschluss oder Elektroladestation prüfen“,
  • „Elektro Adapter prüfen“ oder
  • „Prüfung von E-Ladestation notwendig“.

In diesen Fällen sollte nach der DGUV V3 das fahrzeugeigene Elektroladekabel überprüft werden.

Elektroladekabel sollten einmal pro Jahr durch unseren Sachverständigen überprüft werden. Schäden an der Isolierung sollten im eigenen Interesse (Sichtprüfung) immer wieder kontrolliert werden. Da E-Fahrzeuge auch an der gängigen Haushaltssteckdose bzw. hauseigenen Wallbox aufgeladen werden können, sollte auch diese jährlich nach der DGUV Vorschrift 3 durch eine entsprechende Elektrofachkraft überprüft werden.

Diese Prüfung der Elektroladekabel erfolgt nach der Richtlinie ECE R100 durch unsere dafür ausgebildeten Sachverständigen. Die Elektrogeräteprüfung sieht auch die entsprechende Dokumentation (Prüfprotokoll) vor.

Wenn Sie gewerbliche Fahrzeuge nutzen, ist die UVV Prüfung für Unternehmen gesetzlich Vorgeschrieben.

Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften fordert, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) mindestens einmal jährlich oder unterjährig bei Bedarf durch einen Sachverständigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden müssen.

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen muss zusätzlich zur Hauptuntersuchung eine UVV Prüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung dient in erster Linie der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der UVV Prüfung unterliegen alle gewerblich verwendeten Fahrzeuge:

  • PKW
  • Transporter
  • E-Bike
  • Pedelec
  • Busse sowie
  • LKW mit oder ohne Aufbauten

Für Sonderfahrzeuge, sowie für teil- und vollelektrisch angetriebene Fahrzeuge kommen neben der allgemeinen Prüfliste weitere Ergänzungsprüflisten zur Anwendung. 

Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften fordert, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) mindestens einmal jährlich oder unterjährig bei Bedarf durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden müssen.

Ein unterjähriger Bedarf besteht:

  • bei außergewöhnlichen Einsatzbedingungen (z. B. spezielle Belastungen, überdurchschnittliche Benutzungszeit)
  • nach Unfällen
  • nach Veränderungen am Fahrzeug
  • nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung des Fahrzeugs
  • nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

Bei Missachtung der UVV-Prüfungspflicht kann im Einzelfall ein empfindliches Bußgeld für den Betreiber fällig werden.

Die Prüfung wird je Fahrzeugart nach unterschiedlichen Prüfprotokollen durchgeführt, im Wesentlichen besteht die Prüfung aus 4 Teilen:

  • Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung
  • Wirkungsprüfung
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Sicherheitsausrüstung

Dabei wird das gesamte Fahrzeug mit allen Anlagen, Aufbauten und Komponenten hinsichtlich technischer Mängel, Verschleiß und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften geprüft.

Der TÜV NORD Mobilität Newsletter
Technik, Trends, Mobilität.
Jetzt anmelden und monatlich Tipps und Infos rund um Autohaus und Werkstatt erhalten.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!