Was sind fliegende Bauten?
- Fliegende Bauten sind Bauten, die oft aufgebaut und wieder abgebaut werden.
- Das sind zum Beispiel:
- Karussells, Riesenräder, Achterbahnen
- Zelte, Bühnen, Tribünen
- Sie tragen besondere Regeln für Sicherheit und Prüfung.
Was ist eine Ausführungsgenehmigung?
- Bevor ein fliegender Bau zum ersten Mal aufgebaut wird, braucht er eine Ausführungsgenehmigung.
- Die wird von TÜV NORD ausgestellt – z. B. in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.
- Die Genehmigung gilt für eine begrenzte Zeit (bis zu fünf Jahre).
- Danach muss sie verlängert werden – mit einer neuen Prüfung durch Sachverständige.
Welche Schritte gibt es?
- Bauplan und Unterlagen einreichen bei TÜV NORD
- TÜV NORD prüft die Sicherheit (z. B. Stabilität, Materialien)
- Genehmigung wird erteilt – ein Prüfbuch wird erstellt
- Für Verlängerung: neue Prüfung und neues Prüfbuch.
Welche Unterlagen braucht man?
- Statische Berechnungen und Bauzeichnungen – je 2 Stück, auf Deutsch.
- Prüfbericht über den Probe-Aufbau.
- Nachweise für die verwendeten Materialien und die Schweiß-Qualität (zum Beispiel ein Nachweis für den Brandschutz bei Zelten).
Welche Vorschriften gelten?
- Die DIN-Normen wie EN 13814 und EN 13782 legen technische Regeln fest.
- Ältere Fahrgeschäfte benötigen besondere Prüfungen – z. B. 12 Jahre nach Inbetriebnahme und dann alle sechs Jahre.
- Bei Standort in Küstenregionen (dort wo es sehr windig ist) braucht man oft zusätzliche Nachweise oder besonderen Schutz.
Wann braucht man keine Genehmigung?
Es gibt Ausnahmen, z. B.:
- Bauten bis 5 Meter Höhe, die nicht von Besuchern betreten werden (z. B. Verkaufswagen)
- Zelte bis 75 m²
- Kinderfahrgeschäfte bis 5 m Höhe und max. 1 m/s Geschwindigkeit
- Bühnen bis 5 m Höhe, max. 100 m² Fläche, max. 1,50 m Fußbodenhöhe
Aber: Auch diese müssen sicher stehen und bestehende Regeln erfüllen.