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Was muss ich bei der Prüfung von Fliegenden Bauten beachten?

Was sind fliegende Bauten?

  • Fliegende Bauten sind Bauten, die oft aufgebaut und wieder abgebaut werden.
  • Das sind zum Beispiel:
    • Karussells, Riesenräder, Achterbahnen
    • Zelte, Bühnen, Tribünen
  • Sie tragen besondere Regeln für Sicherheit und Prüfung.

 

Was ist eine Ausführungsgenehmigung?

  • Bevor ein fliegender Bau zum ersten Mal aufgebaut wird, braucht er eine Ausführungsgenehmigung.
  • Die wird von TÜV NORD ausgestellt – z. B. in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.
  • Die Genehmigung gilt für eine begrenzte Zeit (bis zu fünf Jahre).
  • Danach muss sie verlängert werden – mit einer neuen Prüfung durch Sachverständige.

 

Welche Schritte gibt es?

  1. Bauplan und Unterlagen einreichen bei TÜV NORD
  2. TÜV NORD prüft die Sicherheit (z. B. Stabilität, Materialien)
  3. Genehmigung wird erteilt – ein Prüfbuch wird erstellt
  4. Für Verlängerung: neue Prüfung und neues Prüfbuch.

 

Welche Unterlagen braucht man?

  • Statische Berechnungen und Bauzeichnungen – je 2 Stück, auf Deutsch.
  • Prüfbericht über den Probe-Aufbau.
  • Nachweise für die verwendeten Materialien und die Schweiß-Qualität (zum Beispiel ein Nachweis für den Brandschutz bei Zelten).

 

Welche Vorschriften gelten?

  • Die DIN-Normen wie EN 13814 und EN 13782 legen technische Regeln fest.
  • Ältere Fahrgeschäfte benötigen besondere Prüfungen – z. B. 12 Jahre nach Inbetriebnahme und dann alle sechs Jahre.
  • Bei Standort in Küstenregionen (dort wo es sehr windig ist) braucht man oft zusätzliche Nachweise oder besonderen Schutz.

 

Wann braucht man keine Genehmigung?

Es gibt Ausnahmen, z. B.:

  • Bauten bis 5 Meter Höhe, die nicht von Besuchern betreten werden (z. B. Verkaufswagen)
  • Zelte bis 75 m²
  • Kinderfahrgeschäfte bis 5 m Höhe und max. 1 m/s Geschwindigkeit
  • Bühnen bis 5 m Höhe, max. 100 m² Fläche, max. 1,50 m Fußbodenhöhe 

Aber: Auch diese müssen sicher stehen und bestehende Regeln erfüllen.

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