Was sind fliegende Bauten?
- Fliegende Bauten sind Bauten, die oft aufgebaut und wieder abgebaut werden.
 - Das sind zum Beispiel:
- Karussells, Riesenräder, Achterbahnen
 - Zelte, Bühnen, Tribünen
 
 - Sie tragen besondere Regeln für Sicherheit und Prüfung.
 
 
 Was ist eine Ausführungsgenehmigung?
- Bevor ein fliegender Bau zum ersten Mal aufgebaut wird, braucht er eine Ausführungsgenehmigung.
 - Die wird von TÜV NORD ausgestellt – z. B. in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.
 - Die Genehmigung gilt für eine begrenzte Zeit (bis zu fünf Jahre).
 - Danach muss sie verlängert werden – mit einer neuen Prüfung durch Sachverständige.
 
 
 Welche Schritte gibt es?
- Bauplan und Unterlagen einreichen bei TÜV NORD
 - TÜV NORD prüft die Sicherheit (z. B. Stabilität, Materialien)
 - Genehmigung wird erteilt – ein Prüfbuch wird erstellt
 - Für Verlängerung: neue Prüfung und neues Prüfbuch.
 
 
 Welche Unterlagen braucht man?
- Statische Berechnungen und Bauzeichnungen – je 2 Stück, auf Deutsch.
 - Prüfbericht über den Probe-Aufbau.
 - Nachweise für die verwendeten Materialien und die Schweiß-Qualität (zum Beispiel ein Nachweis für den Brandschutz bei Zelten).
 
 
 Welche Vorschriften gelten?
- Die DIN-Normen wie EN 13814 und EN 13782 legen technische Regeln fest.
 - Ältere Fahrgeschäfte benötigen besondere Prüfungen – z. B. 12 Jahre nach Inbetriebnahme und dann alle sechs Jahre.
 - Bei Standort in Küstenregionen (dort wo es sehr windig ist) braucht man oft zusätzliche Nachweise oder besonderen Schutz.
 
 
 Wann braucht man keine Genehmigung?
 Es gibt Ausnahmen, z. B.:
- Bauten bis 5 Meter Höhe, die nicht von Besuchern betreten werden (z. B. Verkaufswagen)
 - Zelte bis 75 m²
 - Kinderfahrgeschäfte bis 5 m Höhe und max. 1 m/s Geschwindigkeit
 - Bühnen bis 5 m Höhe, max. 100 m² Fläche, max. 1,50 m Fußbodenhöhe 
 
Aber: Auch diese müssen sicher stehen und bestehende Regeln erfüllen.