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Hauptuntersuchung für Wohnmobil und Wohnwagen

Die Hauptuntersuchung (HU) ist für Wohnmobile und Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für die Sicherheit und Zulassung Ihres Fahrzeugs – hier erfahren Sie, wie der Ablauf genau aussieht und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten.

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Prüfingenieur inspiziert die Reifen eines Wohnmobils an einer TÜV NORD Station
Sicher unterwegs

Warum ist die Hauptuntersuchung (HU) für Wohnmobile und Wohnwagen wichtig?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist für Wohnmobile und Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für Ihre Sicherheit unterwegs – TÜV NORD zeigt Ihnen, worauf es beim Ablauf ankommt und wie Sie sich optimal auf den Termin vorbereiten.

Ob Sie mit dem Wohnmobil in den Urlaub starten oder Ihren Wohnwagen für die neue Saison fit machen möchten – mit unserer Checkliste und praktischen Tipps gehen Sie gut vorbereitet in die nächste Hauptuntersuchung.

Hinweis: Bei Wohnmobilen ist die erste HU drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre. Wohnwagen müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.

Der Ablauf der Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen und Wohnwagen

1

Fahrzeugidentifikation

Abgleich der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)Prüfung der Zulassungsdokumente

2

Sicht- und Funktionsprüfung

Beleuchtung: Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten, BremslichtReifen: Zustand, Profiltiefe, LuftdruckBremsanlage und LenkungSicherheitsrelevante Bauteile: Gurte, Hupe, Scheibenwischer

3

Prüfung von Auf- und Ausbauten

Verbindung zwischen Fahrerhaus und Aufbau (bei Wohnmobilen)Zustand des Aufbaus: Dichtigkeit, Korrosion, Fenster und TürenFest installierte Komponenten wie Solaranlagen oder Klimageräte

4

Gasprüfung nach G 607

Überprüfung der Dichtheit und Funktion der GasanlageSeit dem 19. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben

5

Prüfprotokoll und Plakette

- Bei bestandener Prüfung: neue HU-Plakette auf dem Kennzeichen- Bei festgestellten Mängeln: Prüfbericht mit konkreten Hinweisen und Frist zur Mängelbeseitigung

Die Gasprüfung nach G 607 – gesetzlich vorgeschrieben seit Juni 2025

Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Sie betrifft alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen, die zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Prüfung umfasst die Überprüfung der Dichtheit und Funktion der Gasanlage und wird von anerkannten Sachkundigen durchgeführt. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro, und der Zeitaufwand beträgt etwa 20 bis 45 Minuten.

Bitte beachten Sie, dass bei fehlendem Nachweis einer gültigen Gasprüfung Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro drohen können. Zudem kann ohne gültige Gasprüfung der Zugang zu vielen Campingplätzen verweigert werden.

TÜV NORD bietet die Durchführung der Gasprüfung an. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, um die Sicherheit Ihrer Gasanlage zu gewährleisten.

Checkliste: So bereiten Sie Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen optimal auf die HU vor

Eine gute Vorbereitung kann Mängel vermeiden und spart Ihnen unnötige Zusatzkosten. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick:

  • Zulassungsdokumente bereitlegen: Zulassungsbescheinigung Teil I, letzte HU-Berichte, ggf. Gasprüfbescheinigung
  • Beleuchtung kontrollieren: alle Leuchten, Blinker und Rücklichter auf Funktion prüfen
  • Reifen inspizieren: ausreichende Profiltiefe, keine Beschädigungen
  • Bremsen und Lenkung testen
  • Sicherheitsausstattung prüfen: Hupe, Spiegel, Gurte, Scheibenwischer
  • Wohnaufbau begutachten: Dichtigkeit, Fenster, Türen, fest verbaute Geräte
  • Gasanlage überprüfen lassen, falls vorhanden
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Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zur Hauptuntersuchung für Wohnmobil und Wohnwagen

  • Wohnmobile bis 3,5 t: Erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
  • Wohnmobile über 3,5 t: HU jährlich
  • Wohnwagen: alle 2 Jahre

Bei Überziehung der Hauptuntersuchung können Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen. Fahrten zur TÜV NORD Station sind auch bei abgelaufener HU erlaubt, sollten aber direkt und ohne Umwege erfolgen.

Ja, Ihr Fahrzeug darf beladen zur HU vorgeführt werden – solange Sie das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Der Prüfer bewertet dann auch das Last-/Leer-Verhältnis – etwa, wenn Bremswirkung oder Lenkverhalten beeinflusst werden.

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