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Elektromobilität

E-Plakette

Die blaue E-Plakette kennzeichnet Elektrofahrzeuge mit ausländischer Zulassung und ermöglicht Vorteile wie kostenloses Parken. Sie kann über TÜV NORD beantragt und an der Windschutzscheibe angebracht werden.

E-Plakette bestellen
Produktbild einer blauen e-Plakette auf der Scheibe eines Autos

Was ist die E-Plakette?

Im Ausland zugelassene Elektroautos können wie deutsche Elektroautos besondere Bevorrechtigungen nutzen. Für diese Bevorrechtigungen ist eine Kennzeichnung in Form der E-Plakette notwendig.

Vorteile für Nutzende der Fahrzeuge sind beispielhaft folgende:

  • das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Wegen und die damit verbundenen Gebühren,
  • die Nutzung speziell dafür vorgesehener öffentlicher Straßen, Wege oder Teile davon,
  • das Gewähren von Ausnahmen von Durchfahrtverboten

Die genannten Vorzüge sind nur gültig, wenn sie angemessen beschildert oder angeordnet sind.

Zwei Männer und eine Frau stehen vor einem weißen Auto

Wer bekommt die E-Plakette?

lektroautos mit ausländischer Zulassung, dürfen nach § 11 der Fahrzeugzulassungsverordnung in Deutschland mit einer Plakette ausgestattet sein.

Weist das Fahrzeug bereits ein im Ausland erteiltes Kennzeichen oder eine Plakette auf, die seine Einstufung als Elektroauto bestätigt, wird keine E-Plakette benötigt.

Welche Fahrzeuge haben Anspruch auf eine blaue E-Plakette?

Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetz:

  • Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Brennstoffzellen-Fahrzeuge (FCEV)
  • Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV)

Zusätzliche Anforderungen an Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge:

  • eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer oder
  • eine Reichweite im rein elektrischen Betrieb von mindestens 40 Kilometer. (Bei Erstzulassung vor 2018 mind. 30 Kilometer)

Was wird benötig, um eine E-Plakette zu erhalten?

Eines der folgenden Dokumente ist dafür vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder
  • Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder
  • ein sonstiges zum Nachweis geeignetes Dokument

Was wird benötig, um eine E-Plakette zu erhalten?

Eines der folgenden Dokumente ist dafür vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder
  • Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder
  • ein sonstiges zum Nachweis geeignetes Dokument
Blaue Plakette

Wie sieht die E-Plakette aus?

Die Elektroplakette für ausländische Fahrzeuge weist folgende Merkamale auf:

  • sie ist ausschließlich in blauer Farbe erhältlich und von einer schwarzen Umrandung umgeben,
  • das große "E" in schwarz steht für Elektroantrieb,
  • das Schriftfeld für das Kennzeichen ist weiß,
  • auf der linken Seite des "E" befindet sich ein kleines Symbol eines Elektroautos.

Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zur E-Plakette

Die Plakette ist bei uns über das Online-Formular erhältlich, außerdem in den Zulassungsbehörden oder einer für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stelle.

Die E-Plakette wird gut sichtbar an der Heckscheibe des Fahrzeugs angebracht.

Die Plakette behält ihre Gültigkeit für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs, solange sich weder der Motor noch die Abgasnorm des Fahrzeugs oder das Kennzeichen ändern.

Das bedeutet, dass keine jährliche Erneuerung erforderlich ist.

Für das Befahren der Umweltzone ist auch für Fahrzeuge mit E-Plakette oder ausländischem E-Kennzeichen eine Umweltplakette notwendig!

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