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Prüfung und Gutachten

Kutschenprüfung

Die Kutschenprüfung bei TÜV NORD stellt die Verkehrstauglichkeit von pferdebespannten Fahrzeugen sicher. Für gewerbliche Fahrzeuge ist eine jährliche Prüfung gesetzlich vorgeschrieben, bei privaten Fahrzeugen empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung alle drei Jahre. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Fahrzeuge eine FN-Plakette.

Pferdekutsche auf einem Waldweg

Auf dem Kutschbock sicher unterwegs

Bei Pferdefuhrwerken, die zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung verwendet werden, ist eine jährliche technische Sicherheitsprüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieurinnen bzw. Prüfingenieure erforderlich. Auch bei privat eingesetzten Pferdefuhrwerken - sprich Kutschen oder Planwagen - ist eine solche Überprüfung sinnvoll, um sicherzugehen, dass das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Hier erfahren Sie, was Sie als Halterin bzw. Halter einer Kutsche oder Planwagen wissen müssen.

Wann ist eine Kutschenprüfung vorgeschrieben?

  • Gemäß § 31 StVZO gilt, dass der Halter bzw. die Halterin die Verantwortung für den Betrieb des Fahrzeugs übernimmt. Daneben sind Fahrerin bzw. Fahrer nach § 23 StVO für den vorschriftsmäßigen Zustand ihres bzw. seines Fahrzeugs verantwortlich. Das gilt auch für pferdebespannte Fahrzeuge.
  • Pferdebespannte Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung verwendet werden, müssen alle 12 Monate einer technischen Sicherheitsprüfung unterzogen werden.
  • Grundlage einer solchen Prüfung sind die Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge, die in Zusammenarbeit mit dem TÜV Verband und der FN (= Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.) herausgegeben wurden.
  • Für jedes Fahrzeug, das den Richtlinien entspricht und durch einen autorisierten Sachverständigen untersucht worden ist, stellt die entsprechende Prüfstelle einen FN-Wagenpass aus und kennzeichnet das Fahrzeug mit einer Plakette, die das FN-Emblem als organisationsübergreifendes Merkmal trägt.

Was ist ein FN-Wagenpass?

Zu jedem pferdebespannten Fahrzeug gehört der FN-Wagenpass, der folgendes enthält:

  • die technischen Daten
  • Maßskizzen
  • Fotos des Fahrzeugs
  • Dokumentation der Erstabnahme/-prüfung
  • Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen

Zusätzlich muss im FN-Wagenpass vermerkt sein, ob das Fahrzeug für die gewerbliche Personenbeförderung zugelassen ist.

Wie wird die Kutschenprüfung dokumentiert?

  • Die erfolgreiche Prüfung wird mit einem Untersuchungsbericht dokumentiert
  • Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der Prüfung im Wagenpass
  • Ihre Kutsche bzw. Planwagen enthält bei erfolgreicher Prüfung die FN-Plakette (FN = Deutsche Reiterliche Vereinigung)
  • Diese dokumentiert sichtbar die technische Sicherheit der Kutsche bzw. des Planwagens
  • Werden Mängel am Fahrzeug festgestellt, kann eine Nachprüfung erforderlich sein (abhängig vom Grad des Mangels)
Pferdekutsche auf einer Landstraße

Wie oft muss man die Kutschenprüfung machen lassen?

  • Bei pferdebespannten Fahrzeugen im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr ist die Kutschenprüfung nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durchzuführen
  • Im privaten Bereich ist eine Kutschenprüfung mindestens alle 3 Jahre zu empfehlen
  • Zusätzlich und unverzichtbar ist die regelmäßige Wartung (mind. 1x jährlich), denn auch wenig benutzte Fahrzeuge können „Standschäden” aufweisen

Was wird bei der Kutschenprüfung geprüft?

  • Beleuchtung
  • Bremsen
  • Fahrgestell und Achsen
  • Räder und Reifen
  • Fahrzeugaufbauten
  • Fahrerinnen-/Fahrer- und Fahrgastplätze
  • Ausstattungen

Wer darf eine Kutschenprüfung durchführen?

  • Nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieurinnen bzw. Prüfingenieure dürfen die technische Sicherheitsprüfung durchführen.
  • Kutschen und Planwagen werden bei TÜV NORD Mobilität nur von zusätzlich ausgebildeten und geprüften Kutschensachverständigen geprüft

Wie kann ich mein Fahrzeug auf die Kutschenprüfung vorbereiten?

Wie kann ich mein Wohnmobil oder meinen Wohnwagen auf die Gasprüfung vorbereiten?

Um Ihre Kutsche bzw. Ihren Planwagen auf die Kutschenprüfung vorzubereiten, sollten Sie vorab folgende Punkte prüfen:

  • Beleuchtungseinrichtung
  • Betriebs- und Feststellbremse
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Lenkung, Lenkanschlag
  • Fahrgestell, Aufbau und Verdeck
  • Aufstiege, Sitzplätze und Haltevorrichtungen
  • Zusatzausstattung

Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zur Kutschenprüfung

Wenn Ihre Kutsche oder Ihr Planwagen das erste Mal geprüft wird, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit einem bzw. einer unserer TÜV NORD Kutschensachverständigen in Verbindung oder nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular

Er bzw. sie wird Ihnen erläutern, wie der zeitliche Ablauf der Prüfung aussieht

Die Prüfung findet in der Regel bei Ihnen vor Ort statt

Erstprüfung: je nach Aufwand, ca. 120 € Grundpreis

Wiederholungsprüfung: aktuell 62 € (Stand Okt. 2022)

Je nach Umfang, Größe und Ausstattung des Fahrzeugs dauert die Prüfung etwa 30 Minuten.

Rufen Sie uns an unter der kostenlosen Service-Telefonnummer 0800 80 70 600, füllen das Formular aus oder schreiben uns direkt eine E-Mail an verkehr@tuev-nord.de

Wir leiten Ihre Anfrage dann weiter an den TÜV NORD Sachverständigen in Ihrer Region.

Hierzu gibt es bislang keine gesetzliche Verpflichtung

Gemäß § 31 StVZO muss die fahrende Person für das Fahren eines Gespannes geeignet sein

Dazu gehört ihre fachliche Qualifikation

Die Eignung setzt jedoch nicht voraus, dass die fahrende Person im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist oder das FN-Fahrabzeichen Klasse 3 oder 4 erwirbt

Ausnahme hierbei: Anbieter von gewerblichen Kutschfahrten in Niedersachsen


TÜV NORD Tipp:
Durch den Erwerb des FN-Fahrabzeichens können Sie als Fahrerin oder Fahrer aber Ihre Eignung nachweisen, wenn dies z.B. nach einem Unfall vor Gericht erforderlich wird.

Bei Planwagen und allen Kutschen mit unzureichender Rundumsicht des Fahrers und Fahrerin bzw. wenn der Aufbau den Fahrer oder die Fahrerin verdeckt, sind aus Gründen der Verkehrssicherheit an beiden Seiten des Wagens vorn, seitlich und hinten gut sichtbare, symmetrisch angebrachte, gelbe, bauartgenehmigte, elektrisch betriebene Blinkleuchten als Fahrtrichtungsanzeiger anzubringen, die vom Fahrersitz aus betätigt und die auch als Warnblinkanlage geschaltet werden können.

Bei allen übrigen Fahrzeugen genügt zum Anzeigen einer Fahrtrichtungsänderung die der Richtung entsprechende Benutzung einer Anzeigekelle, mindestens 500 mm lang mit einem runden rot/weißen Schild und etwa 200 mm Durchmesser.

Verfügt ein Fahrzeug nicht über elektrisch betriebene Fahrtrichtungsanzeiger, müssen die notwendigen Fahrtrichtungsanzeigen jeweils von Hand mit der Winkerkelle durch die fahrende oder beifahrende Person gegeben werden.

Da dies bei Planwagen für die übrigen Verkehrsteilnehmenden schwer erkennbar sein kann, sind elektrisch betriebene Fahrtrichtungsanzeiger für die Verkehrssicherheit unentbehrlich.

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