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Unternehmensführung

Befähigte Personen – FAQ

Was ist eine befähigte Person, warum ist sie wichtig für Unternehmen und was ist bei der Bestellung zu beachten? Erhalten Sie jetzt einen Überblick.

Zwei Ingenieure mit Schutzhelmen prüfen Produktionsdaten auf einem Laptop in der Werkshalle

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25. Februar 2026

Was ist eine befähigte Person?

Der § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert die befähigte Person folgendermaßen: „Zur Prüfung ‚Befähigte Person‘ ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.“

Befähigte Personen sind in der Lage, den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln zu beurteilen, mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten. Sie dürfen auch überwachungsbedürftige Anlagen prüfen. Allerdings gilt das nur, wenn das Gefährdungspotenzial dieser Anlagen als niedrig eingestuft wird.

Download | Fact Sheet: Befähigte Personen

Was darf eine befähigte Person prüfen?

Eine befähigte Person darf Arbeitsmittel sowie bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen prüfen, sofern sie über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Dazu gehören unter anderem Maschinen, Druckbehälter, Flüssiggasanalagen, elektrische Betriebsmittel, Leitern und Tritte, Krane und Hebezeuge, Lastaufnahmemittel, Ladungssicherungshilfsmittel oder Aufzüge.

Voraussetzung ist, dass Art und Umfang der Prüfung durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden und die befähigte Person für das jeweilige Prüfgebiet ausreichend qualifiziert ist. Bei Anlagen mit höherem Gefährdungspotenzial sind hingegen zugelassene Überwachungsstellen erforderlich.

Wann brauchen Unternehmen befähigte Personen?

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt für viele Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen vor. Denn beschädigte oder nicht fachgerecht gewartete Arbeitsmittel sind ein häufiger Grund für folgenschwere Arbeitsunfälle.

Befähigte Personen tragen entscheidend dazu bei, solche Unfälle zu verhindern. Sie reduzieren Risiken für Mensch und Umwelt und fördern eine sichere Arbeitsumgebung.

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Wie bestelle ich eine befähigte Person?

Der/die Arbeitgeber:in bestellt die befähigte Person schriftlich und beschreibt detailliert ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Bestellung ist aber nur wirksam, wenn die Person die notwendige Sachkunde besitzt. Die Verantwortung dafür liegt bei dem/der Arbeitgeber:in. Grundsätzlich wird eine befähigte Person immer für einen klar definierten Bereich bestellt, zum Beispiel zur Prüfung von Anschlagmitteln, Kranen oder Aufzügen.

Vorlage zur Bestellung einer befähigten Person

Welche Anforderungen muss eine befähigte Person erfüllen?

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS ) 1203 legt fest, dass nur Fachkräfte zur befähigten Person bestellt werden dürfen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen eine einschlägige berufliche Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium).
  • Sie verfügen über Berufserfahrung mit den betreffenden oder vergleichbaren Arbeitsmitteln.
  • Sie waren zeitnah im Umfeld der Prüfung tätig.

Die befähigte Person muss den Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der von ihm ausgehenden Gefährdungen kennen. Dasselbe gilt für einschlägige Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese Fachkenntnisse müssen den aktuellen Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Das heißt, sie müssen regelmäßig aufgefrischt werden.

Wie bleibt eine befähigte Person auf dem aktuellen Stand?

Auf welche Art befähigte Personen ihre Fachkenntnis auf dem neuesten Stand halten, ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen, alle zwei bis drei Jahre einen Auffrischungskurs zu besuchen.

Wie lange ist man befähigte Person?

Die Qualifikation als befähigte Person ist gesetzlich nicht befristet und somit grundsätzlich unbegrenzt gültig. Um jedoch stets auf dem aktuellen Stand der Technik sowie der geltenden Vorschriften zu bleiben, werden regelmäßige Auffrischungen empfohlen. Die TÜV NORD Akademie empfiehlt beispielsweise, etwa alle zwei bis drei Jahre an einer entsprechenden Weiterbildung teilzunehmen. 

Ist eine Ausbildung als befähigte Person nötig?

Eine spezielle, gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung mit einheitlichem Abschluss ist nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, dass die Person über eine einschlägige Berufsausbildung, ausreichend Berufspraxis  und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im jeweiligen Prüfbereich verfügt. In der Praxis werden jedoch häufig Schulungen oder Lehrgänge besucht, um die erforderlichen Fachkenntnisse zu erwerben und nachzuweisen. Welche Qualifikation im Einzelfall notwendig ist, ergibt sich aus der Art des Arbeitsmittels, dem Gefährdungspotenzial sowie den betrieblichen Anforderungen.

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Thomas Corbach, Mitarbeiter der TÜV NORD Akademie

Thomas Corbach

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