Das neue Klimaschutzgesetz 2021

Das neue Klimaschutzgesetz 2021

Beitrag vom 23.09.2021

Zur Themenwelt Energieeffizienz

Klimaschutzgesetz 2021: Status Quo

Unser Leben wird sich durch das neue Bundes-Klimaschutzgesetz wesentlich verändern – wie konkret, steht allerdings noch nicht fest. Die Ziele sind definiert, der Weg dorthin noch nicht.

Seit Dezember 2019 besteht das Klimaschutzgesetz, welches 2021 noch einmal überarbeitet wurde. Der Grund für die Überarbeitung lag in der Zielsetzung. In der ersten Fassung waren nur Ziele bis 2030 definiert – nicht nachhaltig genug für nachfolgende Generationen. Dem hat das Bundesverfassungsgericht recht gegeben, sodass der Betrachtungszeitraum bis 2045 verlängert wurde. Kurz und knapp: das neue Klimaschutzgesetz 2021 hat die Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland, bis hin zur Klimaneutralität im Jahr 2045, zum obersten Ziel.

Zu dem bestehenden Gesetz, aber auch zu dem, was das Gesetz eben noch nicht vorgibt, haben wir ausführlich mit Dr. Hufenbach gesprochen. Er ist seit über 30 Jahren mit einer Unternehmensberatung selbständig und unter anderem Zertifizierer für Umweltmanagementsysteme. Für die TÜV NORD Akademie ist er darüber hinaus als Referent rund um die Themen Umwelt- und Klimaschutz tätig. Durch ihn gewinnen wir Einblicke in das bestehende Klimaschutzgesetz, erfahren mehr zu dem Status Quo und was auf die Hauptemittenten zukommen wird, um die Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Das Klimaschutzgesetz: warum, weshalb, wieso?

Das neue Klimaschutzgesetz 2021 ist die Reaktion auf das Pariser Klimaabkommen. Dieses ist im November 2016 in Kraft getreten und legt fest, dass eine Erderwärmung um mehr als 1,5 Grad nicht überschritten werden darf.

Die Bundesregierung geht somit einen bedeutenden Schritt, damit es zukünftig nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der jüngeren Generationen kommt. In der Klimaschutznovelle vom 24. Juni 2021 wurden die Stufen zur Einsparung der CO2-Emission sowohl vom Zeitraum als auch von der Menge, bis zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045, neu definiert. Diese Regelungen werden vor allem die Hauptemittenten aus den einzelnen Sektoren der Energiewirtschaft, der Industrie, dem Verkehrssektor, dem Gebäudebereich und der Landwirtschaft betreffen.

Aktuell gibt das Gesetz folgende Minderungsziele für die Treibhausgasemission vor:

  • Bis 2030: 65% weniger CO2 (bisher 55%)
  • Bis 2040: 88% weniger CO2
  • 2045: Klimaneutralität (bisher 2050)

Klimaschutz im Unternehmen: konkrete Maßnahmen noch offen

Momentan hat das neue Klimaschutzgesetz keinerlei Auswirkungen auf Unternehmen. Diese Beschlüsse müssen erst noch in den ausstehenden untergesetzlichen Regelwerken verankert werden. Zukünftig ist damit zu rechnen, dass Emissionsschutzgesetze, Abluftreinigungsmaßnahmen und unter anderem neue Grenzwerte definiert werden – all das muss jedoch erst auf den Weg gebracht und letztlich durch die betroffenen Industrien umgesetzt werden. „Momentan gibt es nicht einen festen Faktor, an dem sich die Industrie orientieren muss.“, so Dr. Hufenbach. Industrien wissen durchaus, dass Sie eine besondere Rolle bei der Erreichung der Klima- und Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 einnehmen werden. Mit welchem qualitativen Einsatz der CO2-Reduktion ist allerdings ebenfalls noch nicht definiert.

Vermutlich wird die jährliche Reduktion der CO2-Emissionsmenge vor allem die Hauptemittenten, also Kraftwerke, hohe Energieverbraucher, wie die Stahlindustrie oder aber auch Glashütten, betreffen. Genau dort, wo viel fossiler Brennstoff verbrannt wird – hier können die meisten Einsparungen erzeugt werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Indirekt wird jedoch jedes noch so kleine Unternehmen, und sei es nur der Bäcker von nebenan, aber auch die Bevölkerung, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen, auch wenn es rein finanzieller Natur ist.

Wann ist mit gezielten Klimaschutzgesetz-Maßnahmen zu rechnen?

Aktuell kann noch nicht gesagt werden, ab wann bestimmte Klimaschutz Maßnahmen in Kraft treten. Allerdings „[…] sind die Ministerien, Fachgremien und die Bundesregierung momentan beauftragt, die Rahmenbedingungen in den Gesetzen festzulegen, wie diese Einsparpotenziale, wo und mit welcher Priorisierung erreicht werden können.“, so Dr. Hufenbach. Dabei wird besprochen, durch welche Vorgaben, in welcher Industrie die Klimaschutzziele erreicht werden können. Daraus werden künftig Gesetze und verbindliche Handlungsvorgaben für bestimmte Industriebereiche erlassen werden – allein dieser Erlassungsvorgang kann, laut Dr. Hufenbach, Jahre dauern.

Können Unternehmen schon vorab tätig werden?

Sie fragen sich, was Sie in Ihrem Unternehmen schon jetzt tun können, um auch ohne verpflichtende Maßnahmen einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten? Jedes Unternehmen kann bereits Vorarbeit leisten, denn gewiss ist: das Klimaschutzgesetz 2021 besteht und es wird von jedem Veränderungen verlangen.

Entsprechend können sich Unternehmen vorbereiten und beispielsweise schon eigene Daten zum CO2-Ausstoß generieren, analysieren, messen, berechnen und kalkulieren. Dies hilft dabei, die eigenen Emissionswerte zu kennen und schnellstmöglich mit der Umsetzung von Maßnahmen zu starten, sobald diese notwendig werden. Sich diese Transparenz seiner CO2-Emittenten bereits vorbeugend zu erarbeiten, erleichtert es am Ende jedem Unternehmen, Einsparpotenziale zu identifizieren um dem Klimaschutzplan zu folgen.

Doch jedes Unternehmen kann auch jetzt schon Maßnahmen für ein besseres Klimaschutzprogramm ergreifen, die keine großen Ressourcen benötigen. So können schon emissionsärmere PKW als Firmenwagen, die Erzeugung von eigenem Strom oder das Einkaufen von grünem Strom zur Verbesserung der eigenen CO2-Bilanz beitragen. Ebenso können Transportwege optimiert oder reduziert werden.

Gibt es Veränderungen ohne den gesetzlichen Druck?

Auch wenn es momentan keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt, gibt es Unternehmen, die bereits aktiv ihren CO2-Ausstoß reduzieren. Ob aus Überzeugung oder weil die Ansprüche der Kunden es verlangen, kann nicht branchenübergreifend gesagt werden. Bei vielen Kunden gibt es bereits den Anspruch, dass Klimaneutralität im Unternehmen nachgewiesen werden soll. Entsprechend müssen auch Zulieferer ihren CO2-Fußabdruck nachweisen, um den Anforderungen der Großunternehmen gerecht zu werden.

Börsennotierte Unternehmen müssen beispielsweise bereits einen Nachhaltigkeitsnachweis erbringen. Deren CO2-Bilanz ist auch von der CO2-Emission ihrer Lieferanten abhängig. Der Druck von Kunden auf Lieferanten ist aktuell also sogar größer als der gesetzliche Druck. Konkret ist dies zum Beispiel bei großen Speditionen der Fall. Sie bekommen teilweise Vorschriften vom Kunden, welche LKW diese zu fahren haben, um den CO2-Ausstoß möglichst gering zu halten, sodass die Kunden dies in die eigene CO2-Bilanz integrieren können.

Sobald untergesetzliche Regelwerke zum Klimaschutzprogramm bestehen und klare Handlungsaufforderungen an Unternehmen gesetzlich geregelt sind, informieren wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten, Vor- und Nachteile und Handlungsbedarfe in Ihrem Unternehmen. Bis dahin gilt: Was von langer Hand vorbereitet wird, kann dann kurzerhand eingeleitet werden.