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Herstellung und Inbetriebnahme von Druckgeräten

TÜV NORD unterstützt Hersteller von Druckgeräten bei der Einhaltung der Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU.

Ein Manometer vor Rohren
Was gilt es zu beachten?

Regelwerke rund um Druckgeräte

Das maßgebliche Regelwerk für Hersteller von Druckgeräten ist die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Sie legt die grundlegenden Anforderungen für die Konstruktion, Herstellung und das Inverkehrbringen solcher Geräte fest. Detaillierte technische Vorgaben zur Fertigung sind in den harmonisierten Normen zu finden – etwa in der DIN EN 13445 für Druckbehälter oder der EN 13480 für Rohrleitungen. In Deutschland wird zudem das AD 2000-Regelwerk häufig angewendet, da es sich in der Praxis bewährt hat und besonders hohe Qualitätsstandards gewährleistet.

Für transportable Druckgeräte ist vor allem die Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) von zentraler Bedeutung.

TÜV NORD unterstützt unsere Kunden im Markt durch Hilfe bei der Umsetzung der EU-Richtlinien und bei der Anwendung geeigneter Normen und Regelwerke. Analysen, Prüfungen und Zertifizierungen führen wir in unserem DIN-Laboratorium und der PÜZ-Prüfstelle durch. Wir sind anerkannte EMPA-Prüfstelle nach LRV und VKF. Die Druckgeräterichtlinie umfasst die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten mit einem Druck von mehr als 0,5 bar. Dazu gehören sowohl Druckbehälter, Dampfkessel, und Rohrleitungen, als auch druckhaltende Ausrüstungsteile (z.B. Ventile) und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion (z.B. Sicherheitsventile) sowie der Zusammenbau von Druckgeräten zu Baugruppen. Druckgeräte finden in vielen Bereichen Verwendung, sowohl in der verarbeitenden Industrie, in kleinen und mittelständischen Unternehmen als auch in der Großindustrie wie z.B. in Raffinerien, Chemieanlagen und Kraftwerken.

Unsere Leistungen

  • Analysen
  • Prüfungen
  • Zertifizierungen
  • Beratung bei Planung, Ausrüstung und Auslegung druck- und wärmetechnischer Anlagen (auch bei Kaminöfen, Pelletöfen, Kamineinsätzen und Dauerbrandherden)
  • Entwurfsprüfungen

Wollen Sie mehr über die Druckgeräterichtlinie erfahren? Melden Sie sich gerne.

Entwurfsprüfung Druckgeräte

Vor dem Inverkehrbringen von Druckgeräten nach Druckgeräterichtlinie ist eine Entwurfsprüfung der Konstruktion erforderlich. Im Rahmen der Entwurfsphase unterstützen wir Hersteller dabei, die gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Die Hersteller erhalten eine neutrale und unabhängige Prüfaussage der Notifizierten Stelle.

Konformitätsvermutung: „Harmonisierte“ Normen erfüllen EU-Anforderungen

Da die Richtlinie nur grundlegende Sicherheitsanforderungen vorgibt, ist die Anwendung von geeigneten Normen und Regelwerken erforderlich. Ein Beispiel ist die DIN EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter. Für diese „harmonisierte“ Norm gilt die Konformitätsvermutung – die in der EU-Richtlinie genannten Sicherheitsanforderungen werden deshalb als erfüllt angesehen. Auch andere Regelwerke (z.B. AD 2000) können angewendet werden, wenn die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl für Sie geeigneter Regelwerke.

Downloads

Informationsmaterial Druckgeräte

DIMy Software Datenblatt
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852 . 93 KB
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Entwurfsprüfung Datenblatt
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718 . 13 KB
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Video – TÜV NORD Prozessindustrie

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