Der TÜV NORD Datenblattservice erleichtert die Zulassung von Importfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern. Fahrgestellnummernbezogene Datenblätter helfen bei der Einzelgenehmigung und können teure Prüfungen vermeiden. Die Verfügbarkeit lässt sich online kostenlos prüfen.
Jetzt kostenlos Datenblatt anfragenImmer dann, wenn ein Importfahrzeug in Deutschland zugelassen werden soll, welches ursprünglich für einen Drittmarkt (also USA, Kanada, Japan, Russland, Arabische Emirate usw.) vorgesehen war. Üblicherweise werden Sie bei der erforderlichen Begutachtung zur Erteilung einer Einzelgenehmigung nach einem Datenblatt gefragt.
Für die Zulassung in Deutschland müssen Sie nicht nur alle Daten des Fahrzeugs ermitteln, die in die Fahrzeugdokumente aufgenommen werden müssen, sondern auch eine Vielzahl an Nachweisen nach deutschem / europäischem Recht zu erbringen.
Zum Beispiel Nachweise des Abgasverhaltens („Abgasgutachten“), des Geräuschverhaltens, des Bremsverhaltens, der Eignung des Hauptscheinwerfers („Lichtgutachten“) sowie der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
Diese Daten können oft nicht durch den Sachverständigen vor Ort ermittelt werden – hier kommen unsere Datenblätter für Importfahrzeuge ins Spiel, die individuell für Ihr Fahrzeug fahrgestellnummernbezogen erstellt werden.
Mit unserem Online-Datenblattservice können Sie einfach und bequem die Verfügbarkeit von Daten für Ihr Fahrzeug abfragen, egal ob PKW, Oldtimer, Motorrad, Pick-Up oder LKW. Bei dieser ersten Anfrage entstehen Ihnen noch keine Kosten!
Bitte halten Sie dafür folgende Unterlagen bereit:
Mit der Information über die Verfügbarkeit erhalten Sie auch eine Information zu den Kosten des Datenblattes für Ihr Auto. Gerne können Sie die Informationen direkt per E-Mail an datenanfrage@tuev-nord.de senden. Für Rückfragen hinterlassen Sie bitte Ihre Telefon-Nummer.
Mit unserem Online-Datenblattservice können Sie einfach und bequem die Verfügbarkeit von Daten für Ihr Fahrzeug abfragen, egal ob Pkw, Oldtimer, Motorrad, Pick-Up oder Lkw.
Um Ihr Fahrzeug mit dem entsprechenden Datenblatt zuzulassen, brauchen Sie eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO. Sie streben das begehrte H-Kennzeichen an? Dann benötigen Sie zusätzlich die Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO. Hierbei betreuen Sie gerne unsere Spezialisten an den lokalen TÜV NORD Stationen. Jetzt Station finden und Termin vor Ort vereinbaren.
Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland verkaufen oder im Ausland zulassen. Wie können Sie sich sicher sein, dass Ihr Auto im Exportland zugelassen wird? Oft verlangen die Exportländer ein Gutachten, das sämtliche technische Informationen über ein Fahrzeug enthält und in der Landessprache des Exportlandes verfasst ist.
Wir erstellen Ihnen mehrsprachige Exportgutachten, so dass Sie die Fahrzeuge in den jeweiligen Exportländern problemlos anmelden können. Dafür benötigen wir lediglich eine gut lesbare Kopie des Fahrzeugbriefes oder -scheines.
Gerne schicken wir Ihnen das Gutachten vorab per E-Mail. Das Original erhalten Sie anschließend zusammen mit der Rechnung per Post.
Die Kosten für ein Gutachten sind abhängig von der Fahrzeugart. So müssen wir von Fall zu Fall die jeweilig geltenden EG-, ECE-Regelungen oder nationalen Vorschriften ermitteln.