Im Notfall sind bereits wenige Sekunden entscheidend: Betreiber von Technischen Leitstellen müssen daher sicherstellen, dass Notrufe, Alarmsignale und andere sicherheitsrelevante Meldungen zu jeder Zeit (24/7) zuverlässig schnell empfangen, überwacht und verarbeitet werden.
Mit einer Zertifizierung auf der Grundlage des TÜV NORD-Kriterienkatalogs TSA.STANDARD weisen Sie objektiv nach, dass Sie die gemäß TSA geforderten technischen, betrieblichen und organisatorischen Anforderungen an technische Leitstellen, Alarmempfangsstellen (AES) und Serviceleitstellen wirksam umsetzen.
Darunter zu verstehen sind Leitstellen, die Meldungen sowie Schalt- und Steuerfunktionen von Subsystemen und Einrichtungen behandeln, die nicht unter die Kategorie I oder II nach EN 50518 fallen, bzw. objektbezogenen Leitstellen ohne Fremdaufschaltungen. Hierzu zählen:
Auch Serviceleitstellen für den technischen Betrieb oder die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen oder Alarmanlagen lassen sich einbeziehen. Die Prüfung und Zertifizierung von Technischen Leitstellen erfolgt nach der Kategorie T (KAT T) gemäß TSA.STANDARD. Betreiber technischer Leitstellen sind z. B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe oder Industrieunternehmen.
Unsere Zertifizierungsdienstleistungen richten sich an Unternehmen und Organisationen, die die hohe Zuverlässigkeit sowie Sicherheit Ihrer technischen Leitstelle oder Alarmempfangsstelle (AES) belegen möchten.
Unsere Zielgruppe:
Der TÜV NORD Kriterienkatalog TSA.STANDARD bietet ein umfassendes Regelwerk zur Sicherstellung der physischen Sicherheit und Zuverlässigkeit von Alarmempfangsstellen und Technischen Leitstellen. Er erfüllt alle Anforderungen der DIN EN 50518 und ergänzt diese durch zusätzliche Merkmale für eine Funktionssicherung auf höchstem Niveau. Mit kontinuierlichen Updates ermöglicht er eine effektive Zertifizierung und Konformitätsbewertung, basierend auf über 20 Jahren Erfahrung.
Eine technische Leitstelle ist eine Einrichtung zur Überwachung, Steuerung oder Regelung technischer Prozesse oder Infrastrukturen. Anders als klassische Alarmempfangsstellen (AES) empfängt sie keine externen Sicherheitsmeldungen Dritter, sondern betreut definierte Systeme innerhalb eines festgelegten Zuständigkeitsbereichs – z. B. eines Betriebsgeländes, einer Stadt oder technischer Anlagen.
Eine Alarmempfangsstelle (AES) gemäß DIN EN 50518 empfängt Alarme externer Gefahrenmeldeanlagen (z. B. Einbruch- oder Brandmeldeanlagen) und leitet Maßnahmen ein. Eine technische Leitstelle hingegen bearbeitet Meldungen aus internen Subsystemen (z. B. Gebäudeleittechnik, Versorgungsanlagen), häufig ohne sicherheitskritische Aufschaltungen von Drittsystemen. TSA unterscheidet deshalb zwischen Kategorie I/II (AES) und Kategorie T (technische Leitstellen).
Die DIN EN 50518 ist die maßgebliche Norm für Alarmempfangsstellen. Der TSA.STANDARD überträgt die Anforderungen in prüfbare Kriterien und darüber hinaus – soweit sinnvoll – auf technische Leitstellen (Kategorie T). Für AES der Kategorie I oder II muss die DIN EN 50518 vollständig erfüllt werden. Für technische Leitstellen bietet der TSA.STANDARD angepasste Prüfkriterien.
Nein, die Zertifizierung ist freiwillig. Sie dient jedoch als objektiver Nachweis für Sicherheit, Zuverlässigkeit und organisatorische Qualität – und kann in Ausschreibungen, bei Versicherungen oder gegenüber Aufsichtsbehörden ein klarer Wettbewerbsvorteil sein.
Prüfgebiet Umfeld:
Prüfgebiet Baukonstruktion:
Prüfgebiet Sicherheitssysteme:
Prüfgebiet Energieversorgung:
Prüfgebiet Organisation:
Unsere Expert:innen dokumentieren alle Abweichungen in einem Prüfbericht. Sie haben anschließend Gelegenheit, notwendige Nachbesserungen vorzunehmen. Je nach Art und Anzahl der Abweichungen ist eine Zertifikatserteilung bereits möglich. Im Rahmen eines Nachauditverfahrens wird die Behebung der Abweichungen überprüft.
Das hängt vom Projektumfang ab. In der Regel dauert der gesamte Prozess – von Workshop und Dokumentenprüfung bis zur Vor-Ort-Prüfung und Berichtserstellung – zwischen 8 und 18 Wochen.
Das Zertifikat (Kategorie 1 und 2 gemäß DIN EN 50518) hat grundsätzlich eine Gültigkeit von 12 Monaten und kann mittels Überwachungsaudit zwei Mal um 12 Monate verlängert werden. Danach erfolgt eine Re-Zertifizierung.
Das Zertifikat (Kategorie T) hat eine Gültigkeit von 24 Monaten und kann dann mittels Re-Zertifizierung um 24 Monate verlängert werden.