Möchten Sie als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Leistungen der Langzeit(auf)bewahrung signierter Dokumente anbieten, müssen Sie in der eIDAS-Verordnung festgelegte Sicherheitsanforderungen erfüllen. In diesem Rahmen ist unter anderem zu gewährleisten, dass die rechtliche Gültigkeit von qualifizierten elektronischen Signaturen, Siegeln und Zertifikaten über den Zeitraum ihrer technologischen Geltung hinaus weiterhin überprüfbar bleibt.
Wir unterstützen Sie bei der wirksamen Umsetzung der eIDAS-Verordnung: Von der erforderlichen Prüfung bis hin zur Konformitätsbewertung (Zertifizierung) bekommen Sie bei uns alle Leistungen, die Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Qualifizierung (Verleihung des Qualifikationsstatus) bei Ihrer zuständigen Aufsichtsstelle – in Deutschland die Bundesnetzagentur (BNetzA) – ebnen. Diese ist die Voraussetzung für die Aufnahme in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted List – EUTL).
Sie sind bereits ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und bei Ihnen steht ein erneuter Nachweis darüber an, dass Sie die geltenden Regelungen der eIDAS-Verordnung, der ETSI-Standards und der nationalen Gesetzgebung umsetzen? Wir prüfen Ihre Prozesse und Dokumentationen und nehmen die Re-Zertifizierung vor.
Unser Angebot richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen, die sich mit dem sicheren, rechtsverbindlichen Vertrieb und Nutzung der digitalen Archivierung beschäftigen:
So unterstützen wir Sie ganzheitlich:
Training & Qualifizierung
Konzeption & Vorbereitung
Prüfung & Konformitätsbewertung
Standards nach denen wir prüfen:
Zertifizierung & Re-Zertifizierung
Elektronische Archive sind angesichts der fortschreitenden Digitalisierung auf dem Vormarsch. Um mit der Zeit zu gehen und im Hinblick auf Aspekte wie Dokumentenmanagement und -archivierung, Rechteverwaltung oder Revisionssicherheit, arbeiten viele Unternehmen daran, ihre bisher in Papierform archivierten Dokumente nach und nach zu digitalisieren.
Elektronisch signierte, gesiegelte oder mit einem Zeitstempel versehene Unterlagen unterliegen jedoch anderen Alterungsprozessen als ihr papierbehaftetes Pendant. Hintergrund sind die für Signaturen, Siegel und Zertifikate eingesetzten mathematischen Algorithmen. Diese verlieren mit der Zeit ihre Eignung, was letztendlich zum Verlust des Beweiswertes führt. Daher müssen die in Signaturen, Siegeln und Zertifikaten eingesetzten Algorithmen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
Anbieter von speziellen elektronischen Archiven, sogenannte Bewahrungsdienste, übernehmen dies und sorgen durch rechtzeitige Erneuerung der alternden Algorithmen für den Erhalt des Beweiswerts der signierten bzw. gesiegelten Dokumente.
Die Aufbewahrung beschreibt in erster Linie die gesetzlich verpflichtende Speicherung von Daten und Dokumenten über definierte Zeiträume. Archivierung hingegen zielt auf die strukturierte, langfristige Sicherung und Wiederauffindbarkeit ab – oft über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Ein elektronisches Archiv muss rechtssicher, manipulationsgeschützt und revisionssicher sein. Es muss u. a. sicherstellen, dass digitale Dokumente jederzeit nachvollziehbar, vollständig und unverändert reproduzierbar sind – zentrale Anforderungen gemäß eIDAS und GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Verlässliche digitale Archivierung von Dokumenten schützt Unternehmen vor Datenverlust, Rechtsrisiken und Reputationsschäden. Sie gewährleistet, dass Unterlagen auch nach Jahren noch gültig und überprüfbar sind – selbst, wenn die ursprüngliche Signaturtechnologie nicht mehr aktuell ist.
Die eIDAS-Verordnung legt Anforderungen für qualifizierte elektronische Archive und Bewahrungsdienste fest. Diese sollen garantieren, dass signierte Daten auch langfristig rechtlich belastbar bleiben – z. B. durch regelmäßige Erneuerung kryptografischer Verfahren.