Vertrauensdiensteanbieter (VDA), die Zertifikate für elektronische Signaturen ausstellen, unterliegen umfangreichen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen. Verankert sind diese unter anderem in der eIDAS-Verordnung, die die Rechtsverbindlichkeit sowie eine EU-weite Anerkennung elektronischer Signaturen und damit verbundener Transaktionen zum Ziel hat.
Möchten Sie als Vertrauensdiensteanbieter offiziell in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List – TSL) aufgenommen werden, müssen Sie daher nachweisen, dass Ihr Dienst die in der eIDAS-Verordnung festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Wir unterstützen Sie dabei, im Dschungel der Anforderungen den Überblick zu bewahren und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Qualifikationsstatus. Angefangen bei der Prüfung der notwendigen Anforderungen bis hin zur Konformitätsbewertung oder Re-Zertifizierung bieten wir Ihnen sowohl das eIDAS-Komplettpaket als auch Einzelleistungen an.
Unser Angebot richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen, die sich mit dem sicheren, rechtsverbindlichen Vertrieb und Nutzung digitaler Signaturen beschäftigen:
So unterstützen wir Sie ganzheitlich:
Training & Qualifizierung
Konzeption & Vorbereitung
Prüfung & Konformitätsbewertung
Prüfung Ihrer Umsetzung anhand der eIDAS-Verordnung, u. a.
Anwendung folgender ETSI-Standards:
Zertifizierung & Re-Zertifizierung
Eine elektronische Signatur dient als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument von einer natürlichen Person unterschrieben wurde. Die europäische eIDAS-Verordnung definiert ferner die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur (QES), welche für den Geschäftsverkehr als Signaturformen von Relevanz sind. Sie ermöglichen die Identifizierung des Unterzeichners und sind dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet. Eine qualifizierte elektronische Signatur kommt darüber hinaus dann zum Einsatz, wenn laut Gesetz die Schriftform vorgeschrieben ist. Sie hat eine gleichwertige Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift, etwa bei Vertragsabschlüssen zwischen Unternehmen oder für rechtlich bindende Transaktionen.
Die einfache elektronische Signatur (EES) ist jede Form elektronischer Daten, mit der eine Person ein Dokument unterzeichnet. Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) bietet bereits mehr Sicherheit, da sie eindeutig einer Person zugeordnet ist und Veränderungen am Dokument erkennbar macht. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe – sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Eine QES ermöglicht es, rechtsverbindliche Verträge, Anträge oder Bescheide vollständig digital abzuwickeln – effizient, sicher und medienbruchfrei. Insbesondere im europäischen Geschäftsverkehr kann Ihr Unternehmen damit Prozesse beschleunigen und regulatorische Anforderungen erfüllen.
Die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services; EU Nr. 910/2014) ist der europäische Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Sie regelt die Anerkennung von z.B. elektronischen Signaturen, Siegeln, Zeitstempeln und weiteren Vertrauensdiensten in allen EU-Mitgliedsstaaten. Nur wer die eIDAS-Anforderungen erfüllt, kann als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter anerkannt werden und rechtsverbindliche elektronische Transaktionen anbieten.
Insgesamt hängt die Dauer des Konformitätsbewertungsprozesses von z.B. der Anzahl der angestrebten Vertrauensdienste, der Komplexität Ihrer Infrastruktur und Ihrem aktuellen Umsetzungsstand ab. In der Regel dauert ein vollständiger Konformitätsbewertungsprozess – inklusive Projekt Kick-Off, Stage 1 Audit, Stage 2 Audit, Berichtserstellung und Zertifizierung – 6 Monate, wobei mögliche Nichtkonformitäten im Rahmen des Audits die Dauer verlängern können.
Im Rahmen der Konformitätsbewertung prüfen unabhängige Evaluatoren der Konformitätsbewertungsstellen (CAB) (wie z. B. TÜV NORD CERT) Ihre Dokumente (z.B. CP/CPS/TSPS, Policy Disclosure Statement, AGB und Beendigungsplan) auf die Einhaltung von Kriterien und Anforderungen, technischer und organisatorischer Maßnahmen auf Basis der relevanten eIDAS-Artikel sowie Normen wie z.B. der ETSI EN 319 401. Ziel ist es, die Konformität Ihres Vertrauensdienstes mit den Anforderungen der eIDAS-Verordnung objektiv festzustellen.
Ja. Die Zulassung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist an regelmäßige Re-Zertifizierungen gebunden, da die Zertifikatsgültigkeit insgesamt 2 Jahre beträgt. Das Re-Zertifizierungsaudit findet innerhalb der letzten 6 Monate der Zertifikatsgültigkeit des aktuell gültigen Zertifikates statt (Monate 18 – 24).
Wir begleiten Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihres Vertrauensdienstes hinweg – vom Training als eIDAS.PROFESSIONAL, über Workshops, Vorprüfungen, erfolgreichen Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen bis hin zur erfolgreichen Aufnahme in die EU Trusted List (EUTL). Unser Team aus Expert:innen bietet umfassende Beratung, Audits und technische Bewertung aus einer Hand.
Wir begleiten Sie mit fachlicher Tiefe von über 500 PKI-Projekten, jahrelanger regulatorischer Erfahrung als eine der ersten Konformitätsbewertungsstellen und einem klaren Verständnis für die Anforderungen moderner Unternehmen – vom ersten eIDAS.PROFESSIONAL Training bis zur erfolgreichen QES-Zertifizierung Ihrer elektronischen Unterschriftenlösung.