In Industrieparks und großen Werken werden regelmäßig externe Auftragnehmer für technische Dienst- oder Werkleistungen eingesetzt. Die betriebsfremden Mitarbeitenden der Kontraktoren sind nicht so gut mit den Arbeitsabläufen und sonstigen Gegebenheiten vertraut, dass sie mögliche Gefahrenquellen sicher erkennen. Daraus können sich Risiken ergeben, die zu Betriebsstörungen, im schlimmsten Fall sogar zu erheblichen Personen-, Umwelt- oder Sachschäden führen können.
Die Zertifizierung nach SCC-Regelwerk richtet sich an Unternehmen, die als Auftragnehmer (Kontraktoren) in großen Werken und Industrieparks tätig sind. Sie eignet sich grundsätzlich jedoch für alle Hersteller und Dienstleister, sowohl national als auch international.
Zum Nachweis, dass wesentliche Arbeitsschutzanforderungen eingehalten werden, bietet TÜV NORD Ihnen als Auftragnehmer eine entsprechende Zertifizierung gemäß SCC-Regelwerk (Sicherheits Certifikat Contraktoren) an. Ihren Auftraggebern belegt das Zertifikat, dass Sie die grundlegenden (Arbeits-)Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards (SGU) erfüllen. Deshalb ist das Zertifikat in vielen Branchen sowohl national als auch international eine unverzichtbare Voraussetzung, um auch bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt zu werden.
Die Zielgruppe für die SCC-Zertifizierung umfasst Unternehmen, die als Auftragnehmer in großen Werken und Industrieparks tätig sind und dabei wesentliche Arbeitsschutzanforderungen erfüllen müssen. Diese Zertifizierung ist für Hersteller und Dienstleister geeignet, die sowohl national als auch international tätig sind und ihren Auftraggebern die Einhaltung von Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards nachweisen möchten, um bei der Auftragsvergabe berücksichtigt zu werden.
Ihre Unternehmensgröße und Ihre Dienstleistung entscheiden darüber, welche der drei Varianten die richtige für Sie ist:
SCC* ist eine vom Fragenumfang eingeschränkte Zertifizierung für Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die selbst keine Subunternehmen für technische Dienstleistungen einsetzen.
Schwerpunkt dieser Form der Zertifizierung ist die Bewertung der SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz. Hierzu gehört ein Vor-Ort-Besuch mit Beurteilung des Arbeitsschutzniveaus während der Ausübung Ihrer Kontraktoren-Tätigkeiten beim Auftraggeber.
Voraussetzung für eine SCC*-Zertifizierung
SCC** ist die uneingeschränkte Zertifizierung für Unternehmen mit mehr als 35 Beschäftigten und für Unternehmen mit weniger als 35 Mitarbeitenden, die Subunternehmer für technische Dienstleistungen einsetzen.
Schwerpunkt dieser Form der Zertifizierung ist neben der Bewertung der SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz die Umsetzung dieser Aktivitäten in Ihrem Unternehmen (Zentrale). Hierzu gehört ein Vor-Ort-Besuch mit Beurteilung des Arbeitsschutzniveaus während der Ausübung Ihrer Kontraktoren-Tätigkeiten beim Auftraggeber.
Voraussetzung für eine SCC**-Zertifizierung
SCCp ist die uneingeschränkte Zertifizierung für Unternehmen mit mehr als 35 Beschäftigten und für Unternehmen mit weniger als 35 Mitarbeitenden, die Subunternehmer für technische Dienstleistungen einsetzen, und die zusätzlich spezielle Anforderungen aus der petrochemischen Industrie oder von Raffinerien zu erfüllen haben.
Schwerpunkt dieser Form der Zertifizierung ist neben der Bewertung der SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz die Umsetzung dieser Aktivitäten in Ihrem Unternehmen (Zentrale). Hierzu gehört ein Vor-Ort-Besuch mit Beurteilung des Arbeitsschutzniveaus während der Ausübung Ihrer Kontraktoren-Tätigkeiten beim Auftraggeber.
Voraussetzung für eine SCCp-Zertifizierung
Die SCC-Checkliste beinhaltet alle Prüfungskriterien, die für die Begutachtung innerhalb eines Audits und für die letztendliche Zertifizierungsentscheidung von Bedeutung sind. Detaillierte Informationen zum SCC-Regelwerk finden Sie auf der Homepage des Programmeigners VAZ e.V.
In einer gemeinsamen Erklärung im Februar 2024 haben das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) die Ergänzungen in verschiedenen Managementsystemnormen erläutert. Darin wird betont, wie bedeutsam die Berücksichtigung des Klimawandels in den verschiedenen Managementsystemen ist.
Betroffen sind die Abschnitte 4.1 und 4.2 der jeweiligen Norm. Durch die Ergänzungen soll sichergestellt werden, dass Fragen des Klimawandels von den Organisationen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Managementsysteme zusätzlich zu allen anderen Aspekten berücksichtigt werden.
Die anzuwendende SCC-Checkliste enthält, abhängig von der zu wählenden Variante, eine definierte Anzahl relevanter Fragestellungen. Jeder einzelnen Frage sind die Zielstellungen, die umzusetzenden Mindestanforderungen und zu führenden Dokumente sowie die während einer Prüfung vor Ort zu befragenden/beobachtenden Personen zugeordnet. Die Fragen sind in folgenden 12 Themenblöcke aufgeteilt:
Kapitel 1: SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
Kapitel 2: SGU-Gefährdungsbeurteilung
Kapitel 3: SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
Kapitel 4: SGU-Bewusstsein
Kapitel 5: SGU-Projektplan
Kapitel 6: Umweltschutz
Kapitel 7: Vorbereitung auf Notfallsituationen
Kapitel 8: SGU-Inspektionen
Kapitel 9: Betriebsärztliche Betreuung
Kapitel 10: Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
Kapitel 11: Beschaffung von Dienstleistungen
Kapitel 12: Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen.
Die Unfallzahlen sollen langfristig reduziert werden. Daher legt das SCC-Regelwerk einen besonderen Fokus auf die Unfallstatistik nach UH (SCC). So darf bei einer Erstzertifizierung eine Unfallhäufigkeitsquote UH (SCC) von 40 nicht überschritten werden. Für eine Rezertifizierung muss der ermittelte Wert in den darauffolgenden drei Jahren um 20 Prozent gesenkt werden.
Bei der Zertifizierung nach SCC-Regelwerk wird in zwei Schritten geprüft: erstens durch eine Einsichtnahme von Dokumenten, zweitens durch einen Besuch auf Ihrem Unternehmensgelände. Durch die Vor-Ort-Prüfung sowie die Dokumentenprüfung kann sichergestellt werden, dass Ihr SGU-Managementsystem den Anforderungen des Regelwerks entspricht.
Im Zuge der Zertifizierung wird eine repräsentative Anzahl Ihrer Projekte – also Vor-Ort-Tätigkeiten bei Ihrem auftraggebenden Unternehmen – besucht. Die für das Audit ausgewählten Projekte (Baustellen, Arbeitsstätten, Produktionsbereiche) sollen charakteristische Projekttypen widerspiegeln. Ziel ist es, so viele Beschäftigte wie möglich bei der Arbeit beobachten und interviewen zu können.
Laut SCC-Regelwerk müssen Ihre operativ Beschäftigten (Mitarbeitende und Führungskräfte) eine erfolgreich bestandene SGU-Prüfung vorweisen. Um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten, sind Prüfungsinhalte und Prüfkriterien in dem SGU-Prüfungsfragenkatalog verbindlich festgelegt.
Operativ tätige Beschäftigte sind an der Leistungserbringung direkt beteiligt.
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.