Immissionsschutz

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Ihr Programm zur Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung

Der Immissionsschutz umfasst alle Maßnahmen und Bestrebungen, Immissionen wie Verunreinigungen der Luft, des Bodens und Wassers sowie Lärm und Strahlung zu vermeiden beziehungsweise auf ein für Mensch und Umwelt verträgliches Maß zu beschränken. Zu den Emissionsverursachern zählen zum Beispiel Kraftfahrzeuge, Kraftwerke, Industriebetriebe und Heizungsanlagen. Für die meisten Anlagen sind Emissionsgrenzwerte gesetzlich festgesetzt. Diese Werte müssen eingehalten und kontinuierlich überwacht werden. Unsere Immissionsschutz-Seminare verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und technischen Aspekte des Immissionsschutzes. Lernen Sie in unseren Fortbildungen zum Thema Immissionsschutz Ihre Pflichten bei der Errichtung genehmigungspflichtiger Anlagen und Ihre Aufgaben als Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter kennen.

Immissionsschutz-Seminare im Überblick

Ergebnisse: 7

Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV

Präsenzseminar, Webinar
5 Tage
ab 2.142,00 € inkl. USt (1.800,00 € zzgl. USt)

Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV

Präsenzseminar
3 Tage
ab 1.666,00 € inkl. USt (1.400,00 € zzgl. USt)

Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten – Fortbildung

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV

Präsenzseminar, Webinar
1 Tag
ab 690,20 € inkl. USt (580,00 € zzgl. USt)

Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Fortbildung

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV

Präsenzseminar
1 Tag
ab 702,10 € inkl. USt (590,00 € zzgl. USt)

Notfallübungen in Störfallanlagen – Fortbildung

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV

Präsenzseminar
1 Tag
ab 690,20 € inkl. USt (580,00 € zzgl. USt)

TA Lärm – Fortbildung

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV

Präsenzseminar
1 Tag
ab 690,20 € inkl. USt (580,00 € zzgl. USt)

TA Luft – Anforderungen für Luftschadstoffe und Gerüche im Betrieb und im Genehmigungsverfahren

Behördlich anerkannte Fortbildung nach § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV

Präsenzseminar, Webinar
1 Tag
ab 690,20 € inkl. USt (580,00 € zzgl. USt)

Wissenswertes zum Thema Immissionsschutz

Immissionsschutzgesetz
1974 trat das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen (Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)) in Kraft. Bis heute ist das Immissionsschutzgesetz in vielfacher Weise verändert, erweitert und in seinen Bestimmungen und Anforderungen konkretisiert worden. Ziel und Zweck des Gesetzes ist der Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser, Kultur- und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinflüssen. Darüber hinaus soll der Entstehung gefährlicher und schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden. Das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) ergänzt die rechtlichen Vorschriften des BImSchG. Nutzen Sie unser Angebot zum Thema Immissionsschutz und informieren Sie sich über die neuesten Regelungen des BImSchG. In einer Immissionsschutz-Fortbildung erläutern wir Ihnen alle Bestimmungen und Richtlinien, die für Ihr Unternehmen von Bedeutung sind.
Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
Das Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt vor, dass Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen, wie z. B. Betonwerke, Schlachthäuser, Abfallentsorgungsanlagen und Brauereien, unter bestimmten Voraussetzungen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen müssen. Der Immissionsschutzbeauftragte unterstützt und berät den Betreiber der Anlage und die Betriebsangehörigen in allen Fragen rund um das Thema Immissionsschutz. Darüber hinaus ist es sein Recht und seine Pflicht, sich für die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und umweltfreundlicher, abfallarmer Erzeugnisse einzusetzen und daran mitzuwirken. Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz hat ebenfalls die Aufgabe, die Einhaltung der Richtlinien des BImSchG zu überwachen und die Umsetzung erteilter Bedingungen und Auflagen zu kontrollieren. Alle Tätigkeiten, die in den Aufgabenbereich des Immissionsschutzbeauftragten fallen, werden Ihnen in unserem Seminar „Immissionsschutzbeauftragter“ anhand von Beispielen praxisnah vermittelt. Mithilfe unserer Fortbildung im Bereich Immissionsschutz können Sie Ihr Fachwissen und Ihre Kenntnisse auffrischen, auf dem aktuellen gesetzlichen Stand bleiben und so die Rechtskonformität Ihres Unternehmens sicherstellen.