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Ratgeber und Tipps

Autoversicherung wechseln

Handeln Sie rechtzeitig – wechseln Sie Ihre Kfz‑Versicherung vor dem 30. November: kündigen, vergleichen, sparen.

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Kfz‑Versicherung wechseln: Frist, Vergleich & Sonderkündigung

Sie möchten als Autofahrerin oder Autofahrer die KFZ-Versicherung wechseln? Dann sollten Sie jetzt aktiv werden: Denn die Kündigungsfrist für die Autoversicherung ist der 30. November, damit zum 1. Januar ein Vertrag bei einer neuen Versicherung anlaufen kann.

Durch ein Kündigungsschreiben und den damit einhergehenden Versicherungswechsel können Sie eine Beitragserhöhung oft vermeiden. Meist gelten Kfz-Versicherungsverträge ein Jahr und verlängern sich automatisch um zwölf Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.

Mit unseren Tipps für einen erfolgreichen Kfz-Versicherungswechsel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und wie Sie die KFZ-Versicherung kündigen ohne Abmeldung.

Pflicht & Schutz

Wenn Sie mit Ihrem Auto auf den Straßen unterwegs sind, benötigen Sie mindestens eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Die kommt für Schäden auf, die Sie anderen Verkehrsteilnehmenden zufügen, egal ob Sach- oder Personenschäden. Nicht versichert durch die Haftpflicht sind Schäden am eigenen Pkw.

Zur Absicherung des eigenen Autos benötigen Sie eine Kaskoversicherung: Sowohl eine Teilkasko- als auch eine Vollkaskoversicherung sind in der Regel deutlich teurer als die reine Haftpflicht.

Wie Sie Ihre Kfz‑Versicherungsbeiträge senken

Die Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Autoversicherungen sind oft enorm.

Unabhängige Vergleichsportale im Internet sind eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob Sie bei einer anderen Versicherung weniger bezahlen oder mehr Leistung fürs gleiche Geld erhalten. Vergleichen Sie vor dem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung, welche Anbieter gute Konditionen zu einem fairen Preis bieten. Fordern Sie am besten mehrere Angebote an und entscheiden Sie sich anschließend für das Angebot, bei dem das Preisleistungsverhältnis stimmt.

Worauf Sie jetzt unbedingt achten müssen

Vergleichen Sie gründlich:
Bevor Sie sich für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden, sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungen, Service und Kundenbewertungen.

Prüfen Sie Ihre individuellen Bedürfnisse:
Überlegen Sie, welche Leistungen für Sie persönlich wichtig sind. Brauchen Sie beispielsweise einen erweiterten Schutz im Ausland oder spezielle Zusatzleistungen?

Berücksichtigen Sie Ihre aktuelle Situation:
Haben sich Ihre Lebensumstände geändert? Vielleicht haben Sie ein neues Auto gekauft oder sind umgezogen. Diese Faktoren können sich auf Ihre Versicherungsprämie auswirken.

Kfz‑Versicherungsbegriffe einfach erklärt: SF‑Klasse, Deckungssumme & Selbstbeteiligung

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Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Die SF‑Klasse (Schadenfreiheitsklasse) misst, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind – je höher die Klasse, desto geringer die selbst verursachten Schäden und somit ist die Kfz‑Versicherungsprämie niedriger. Bei einem gemeldeten Schaden erfolgt eine Rückstufung – und damit meist höhere Beiträge.

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Deckungssumme

Als Deckungssumme bezeichnet man den Wert, bis zu dem die Auto-Versicherung die Schadenregulierung übernimmt.

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Selbstbeteiligung

Als Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt oder Eigenanteil) bezeichnet man den Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen – etwa 150 € pro Glasbruch. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt zwar Ihren Beitrag, bedeutet im Schadenfall aber mehr Eigenleistung.

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Stichtag für Versicherungswechsel

Der beste Zeitpunkt, um die Kfz-Versicherung zu wechseln
Der beste Zeitpunkt, um Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, ist in der Regel gegen Ende des Versicherungsjahres, da die meisten Kfz-Versicherungen eine jährliche Vertragslaufzeit haben.

Es ist ratsam, etwa einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres mit dem Wechselprozess zu beginnen, um ausreichend Zeit für den Vergleich von Angeboten und den Abschluss einer neuen Versicherung zu haben.

Darüber hinaus bietet der 30. November als Stichtag eine gute Orientierung, da viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um ihre Kfz-Versicherung zu wechseln.


Kündigungsfristen, die beim Versicherungswechsel zu beachten sind
Stichtag für die Kündigung zum Wechsel von Kfz-Versicherungen in Deutschland ist der 30. November.

Versicherungsnehmerinnen und -nehmer müssen in der Regel ihre bestehende Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen, wenn sie zum 1. Januar des folgenden Jahres zu einer anderen Versicherung wechseln möchten.

Dieser Stichtag ist gesetzlich festgelegt und dient als Orientierungspunkt für Versicherungswechsel in Deutschland.

Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung
Ja, es gibt ein  Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen.

Selbst wenn Sie Ihren Kündigungstermin verpassen, haben Sie noch eine Chance, die Autoversicherung zu wechseln. Zum Beispiel, wenn sich die Versicherungsbedingungen ändern, wie beispielsweise eine Erhöhung der Beiträge oder eine Leistungsreduzierung. In solchen Fällen haben Sie als Versicherungsnehmer in bzw. Versicherungsnehmer das Recht, außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu kündigen.

Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder stilllegen, können Sie die Versicherung kündigen. Selbstverständlich endet die Autoversicherung auch mit dem Verkauf des Autos.

Auch hier sollten Sie die genauen Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht in Ihrem Versicherungsvertrag überprüfen und gegebenenfalls mit Ihrer Versicherungsgesellschaft klären.

TÜV NORD Tipp

Überprüfen Sie die genauen Kündigungsfristen und Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag, da diese je nach Versicherungsgesellschaft variieren können.

Wichtige Schäden und Leistungen, die Ihre Autoversicherung abdecken sollte

Ausreichend hohe Deckungssumme wählen

Als Deckungssumme bezeichnet man den Wert, bis zu dem die Versicherung die Schadenregulierung übernimmt. Ihr Tarif sollte mindestens 50 Mio. - besser 100 Mio. Euro als Deckungssumme haben. Damit sind Sie auch gegen finanzielle Folgen schwerer Unfälle abgesichert.

Gut abgesichert im Urlaub: die Mallorca-Police

Mit der Mallorca-Police sind Sie auch im Urlaub gut Kfz-haftpflichtversichert. Denn die Mallorca-Police (auch Mallorca-Deckung o. Mallorca-Klausel) erhöht Ihre Versicherungssumme für Mietwagen im europäischen Ausland auf deutsches Niveau. Achten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen auf die Überschrift „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“.

Schutz trotz grober Fahrlässigkeit

Mit dieser Klausel verzichtet die Kaskoversicherung auf ihr Recht zur sogenannten Einrede der groben Fahrlässigkeit. D.h., die Versicherung zahlt auch dann in vollem Umfang, wenn Sie grob fahrlässig (z.B. bei Überfahren einer roten Ampel oder zu schnelles Fahren oder rumtippen auf dem Handy) einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht haben.

Achtung: Bei Unfällen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden, zahlt die Versicherung nicht. Gleiches gilt, wenn grobe Fahrlässigkeit der Grund für Diebstahl Ihres Autos ist.

Versicherungsschutz bei Marderbissen und Folgeschäden

Marderbisse an Schläuchen und Kabeln am Auto können zu teuren Schäden führen. Wenn Ihre Kaskoversicherung nicht nur bei Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen und der Verkabelung sondern auch bei Folgeschäden einspringt, müssen Sie das vereinbaren.

Erweiterte Wildschadendeckung für mehr Sicherheit

Mit dieser Klausel zahlt die Kaskoversicherung neben Unfällen mit Haarwild (z.B. Rehen oder Wildschweine) auch Unfälle mit Kühen oder Pferden. Inzwischen ist diese Erweiterung Standard.

Autoschutzbrief: Hilfe bei Panne oder Unfall

Mit einem Autoschutzbrief erhalten Sie Hilfe im Fall einer Autopanne. Der Anbieter übernimmt – je nach Vereinbarung - z.B. folgende Kosten, wenn Sie das Auto nach einem Unfall nicht mehr nutzen können:

  • Abschlepp- und Übernachtungskosten
  • Mietwagenkosten
  • Krankenrücktransport
  • Medikamentenversorgung im Ausland
  • oder im Todesfall die Übernahme der Bestattungs- oder Überführungskosten

Möchten Sie sich für solche Fälle absichern, haben Sie die Wahl zwischen einem Kfz-Schutzbrief eines Autoversicherers oder eines Automobilclubs.

TÜV NORD Tipp

Verzichten Sie bei einem Neuwagen auf einen Schutzbrief oder den Automobilclub. In der Regel greift hier die Mobilitätsgarantie des Herstellers.

Autoversicherungsvertrag: Auf diese Vertragsdetails sollten Sie achten

Bevor Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie erst den neuen Vertrag unter Dach und Fach bringen, sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie ohne Versicherungsschutz dastehen.

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich die Versicherung bei den Kasko-Versicherungen weigern, einen Neukunden zu versichern. Das kann vorkommen, wenn sich bei der Prüfung der Kundendaten herausstellt, dass in den vergangenen Jahren kostspielige Schadensfälle gemeldet wurden.

Vor der Unterschrift unter einen neuen Vertrag für eine Autoversicherung sollten Sie das Kleingedruckte genau zu studieren und neben dem Preis auch die Leistungen und Konditionen genau vergleichen. Achten Sie bei der Wahl der Kfz-Versicherung generell darauf, dass der neue Vertrag eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro enthält.

Keinen Einfluss haben Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer bei den Typ- und Regionalklassen, die durch Fahrzeugmodell und Wohnort festgelegt werden. Bei der Haftplicht-Versicherung bestimmen die Schadensfälle der vergangenen Jahre die Einordnung des Pkw.

Unterlagen für den Autoversicherungswechsel

Für den Wechsel der Kfz-Versicherung benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II):
    Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen über Ihr Fahrzeug, die für den Abschluss einer neuen Versicherung erforderlich sind.
     
  • Aktueller Versicherungsschein:
    Dieser dient als Nachweis für Ihre aktuelle Kfz-Versicherung und enthält wichtige Informationen, die für den Abschluss einer neuen Versicherung benötigt werden.
     
  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse):
    Wenn Sie bereits über eine Schadenfreiheitsklasse verfügen, ist es wichtig, diese Information bereitzuhalten, da sie sich auf die Höhe Ihrer zukünftigen Versicherungsprämie auswirken kann.
     
  • Bankverbindung für den Einzug der Versicherungsbeiträge:
    Falls Sie sich für eine neue Versicherung entscheiden, benötigt die neue Versicherungsgesellschaft möglicherweise Ihre Bankverbindung für den Einzug der Versicherungsbeiträge.
TÜV NORD Tipp

Setzen Sie sich im Voraus mit der neuen Versicherungsgesellschaft in Verbindung, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für den reibungslosen Wechsel der Kfz-Versicherung bereithalten.

Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zum Wechsel der Autoversicherung

Ja, Sie können Ihre KFZ-Versicherung kündigen, ohne das Fahrzeug abzumelden.

Die Kündigung der Versicherung und die Abmeldung des Fahrzeugs sind zwei separate Prozesse. Beachten Sie jedoch, dass Sie nach der Kündigung der Versicherung eine neue Versicherung abschließen oder das Fahrzeug abmelden müssen, um sicherzustellen, dass es nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren wird.

Sie können Ihre KFZ-Versicherung stillegen, wenn Ihr Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb ist, z.B. wenn es repariert wird, Sie im Ausland sind oder es aus anderen Gründen nicht benutzt wird.

Fragen Sie in solchen Fällen bei Ihrer Autoversicherung an, ob eine Stilllegung möglich ist. Beachten Sie jedoch, dass während dieser Zeit das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.

  • Die KFZ-Versicherung können Sie in der Regel einmal im Jahr zum Ende der Vertragslaufzeit wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Vertragsende.
  • Zudem können Sie die KFZ-Versicherung auch außerhalb dieser Fristen wechseln, wenn sich bestimmte Umstände ändern, wie beispielsweise ein Fahrzeugwechsel, ein Umzug in eine andere Region oder eine Beitragserhöhung seitens der Versicherung.

Ja, den KFZ-Versicherungsnehmer wechseln ist möglich. Dies kann z.B. notwendig werden, wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt.

In solchen Fällen muss der neue Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin die KFZ-Versicherung auf seinen bzw. ihren Namen umschreiben lassen. Dieser Prozess beinhaltet in der Regel die Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft und die Vorlage entsprechender Dokumente, die den Fahrzeugwechsel bestätigen.

Die KFZ-Versicherung wird in der Regel nicht automatisch gekündigt, wenn das Fahrzeug verkauft wird. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers bzw. der Verkäuferin, die Versicherung zu kündigen oder den Versicherungsnehmenden auf den neuen Fahrzeughalter bzw. Fahrzeughalterin umzuschreiben.

Es ist wichtig, dass der Verkäufer bzw. die Verkäuferin die Versicherungsgesellschaft über den Verkauf informiert, um sicherzustellen, dass er bzw. sie nicht mehr für das Fahrzeug versichert ist.

Um Ihre KFZ-Versicherung zu kündigen, sollten Sie in der Regel eine schriftliche Kündigung an Ihre Versicherungsgesellschaft senden.

Dabei sollten Sie

  • Ihre Vertragsnummer,
  • Ihre persönlichen Daten und
  • das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll,

angeben.

Beachten Sie die Kündigungsfrist, die in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt ist. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben, um einen Nachweis über den Erhalt zu haben.

Beachten Sie, dass bei einem Fahrzeugverkauf die Versicherung nicht automatisch endet, daher müssen Sie die Kündigung selbst vornehmen.

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, die KFZ-Versicherung per E-Mail zu kündigen. Allerdings ist es wichtig, die genauen Kündigungsmodalitäten in Ihrem Versicherungsvertrag zu überprüfen, da einige Versicherungsgesellschaften spezifische Anforderungen an die Kündigungsmethode haben könnten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung alle erforderlichen Informationen enthält und dass Sie eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung anfordern, um sicherzustellen, dass sie wirksam ist.

Nein, die KFZ-Versicherung können Sie in der Regel nicht jederzeit kündigen.

Die Kündigung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die genauen Kündigungsfristen und -modalitäten können jedoch je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren.

In einigen Fällen kann die KFZ-Versicherung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn bestimmte Umstände eintreten, wie zum Beispiel ein Fahrzeugwechsel oder ein Umzug in eine andere Region. Prüfen Sie die genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag oder setzen Sie sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die genauen Kündigungsmöglichkeiten zu klären.
 

Ja, es ist möglich, mitten im Jahr die KFZ-Versicherung zu wechseln, insbesondere wenn sich bestimmte Umstände ändern, wie z.B. Beispiel ein Fahrzeugwechsel, ein Umzug in eine andere Region oder eine Beitragserhöhung seitens der Versicherung.

In solchen Fällen haben Sie das Recht, außerhalb der regulären Kündigungsfrist Ihre KFZ-Versicherung zu wechseln. Prüfen Sie die genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag oder setzen Sie sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die genauen Wechselmöglichkeiten zu klären.

Nutzen Sie Vergleichsportale oder wenden Sie sich an Versicherungsmakler, um verschiedene Angebote zu vergleichen und die für Sie passende Option zu finden.

Ein sicherer Fahrstil und ein schadenfreier Verlauf können sich positiv auf Ihre Versicherungsprämie auswirken.

Überlegen Sie, ob eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung notwendig ist oder ob eine Haftpflichtversicherung ausreichend ist, je nach den Bedürfnissen Ihres Fahrzeugs.

Prüfen Sie Rabatte. Manche Versicherer bieten Rabatte für Vielfahrer, garagengeparkte Fahrzeuge oder den Abschluss weiterer Versicherungen beim gleichen Anbieter.

Fragen Sie bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften nach Sonderangeboten oder Sonderkonditionen, um den besten Preis zu erhalten.

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