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Ratgeber und Tipps

Führerschein umtauschen

TÜV NORD unterstützt Sie beim reibungslosen Wechsel zu Ihrem neuen, EU-konformen Führerscheindokument. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

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Seniorenpaar fährt im Auto auf einer sonnigen Straße

Warum und welcher Führerschein umgetauscht werden muss

Egal ob Sie im Besitz des grauen, rosafarbenen, DDR- oder Scheckkarten-Führerscheins sind: Bis zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der neue EU-Führerschein ist zeitlich befristet, d.h. Passfoto und Personendaten werden regelmäßig aktualisiert. Der Umtausch geschieht stufenweise. Wie lange der alte, graue Führerschein noch gültig ist und wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie hier. 

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden, sofern Sie bisher noch nicht befristet sind. Die Umtauschpflicht betrifft alle Fahrerlaubnisklassen, d.h. auch den Motorradführerschein. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen auch sie erneuert werden.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

vor 1953

1953 – 1958

1959 – 1964

1965 – 1970

1971 oder später

Frist für den Führerscheinumtausch

19. Januar 2033

19. Juli 2022

19. Januar 2023

19. Januar 2024

19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 200119. Januar 2026
2002 – 200419. Januar 2027
2005 – 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 – 18.1.201319. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. 

Was brauche ich, um den Führerschein umzutauschen und was sind die Kosten?

Für den Führerscheinumtausch benötigen Sie folgende Dokumente: 

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • den aktuellen Führerschein
  • eine Gebühr von rund 25 Euro*

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese können Sie per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.

* Gemäß § 1 der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an, sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt.
Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Die neuen EU-Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dann – analog Personalausweis oder Reisepass – erneuert werden. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Hintergrund und Fristen

Nach der EU-Richtlinie 2006/126/EG (3. Führerschein-Richtlinie) sollen alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden. Daher müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – ob „grauer Lappen“, rosa Papierführerschein oder frühe Scheckkarten-Führerscheine – müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Frist ist gestaffelt – je nach Geburtsjahr (bei alten Führerscheinen bis 1998) oder Ausstellungsjahr (bei Kartenführerscheinen ab 1999):

Für Papierführerscheine (bis 31. Dezember 1998) – maßgeblich ist das Geburtsjahr:

  • vor 1953: bis 19. Januar 2033
  • 1953–1958: bis 19. Juli 2022
  • 1959–1964: bis 19. Januar 2023
  • 1965–1970: bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: bis 19. Januar 2025 
     

Für Kartenführerscheine (ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013) – maßgeblich ist das Ausstellungsjahr:

  • 1999–2001: bis 19. Januar 2026
  • 2002–2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005–2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012–18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Ja, ein früherer Umtausch ist jederzeit möglich und oft sogar sinnvoll. Damit sind Sie flexibel, besitzen ein aktuelles Dokument und umgehen eventuelle Antragsstaus zum Ablauf der Fristen. 

Beachten Sie aber: Der neue EU-Kartenführerschein ist nur 15 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden – ähnlich wie Ausweis oder Reisepass.

Ablauf und Gültigkeit

Nein – Sie müssen weder die theoretische noch die praktische Führerscheinprüfung wiederholen. Der Umtausch ist eine rein verwaltungstechnische Maßnahme, bei der Ihre bestehende Fahrerlaubnis erhalten bleibt. Es sind keine ärztlichen Untersuchungen oder sonstige Prüfungen erforderlich.

Der Antrag ist in der Regel bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnorts zu stellen - häufig angesiedelt im Bürgeramt oder Straßenverkehrsamt. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin online zu vereinbaren.

Benötigte Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ihren alten Führerschein
  • Falls der alte Führerschein nicht bei Ihrer aktuellen Behörde ausgestellt wurde: eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde

Kosten (typischer Richtwert):

  • Bundesweit übliche Gebühr: ca. 25 €, zuzüglich Kosten für ein biometrisches Passbild

Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre lang gültig – analog zu Personalausweis oder Reisepass; danach ist eine erneute Beantragung notwendig. Für Führerscheine, die bereits ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt sind, gilt diese Gültigkeitsdauer bereits.

Ihr altes Führerscheindokument verliert nach Ablauf der jeweiligen Frist seine Gültigkeit, auch wenn Ihre Fahrerlaubnis formal besteht; Sie dürfen das alte Dokument nicht mehr verwenden.

Bei einer Kontrolle kann Sie ein Verwarngeld von etwa 10 € erwarten. Ein Bußgeld wird in der Regel nicht verhängt – die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Zusätzlich kann es zu Problemen im Grenzverkehr oder bei internationalen Reisen mit einem nicht umgetauschten Führerschein kommen.

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