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Ratgeber und Tipps

Kfz-Zulassung

Wer in Deutschland ein Fahrzeug nutzen will, braucht eine Kfz-Zulassung. Dabei wird geprüft, ob das Auto technisch in Ordnung ist, versichert ist und alle nötigen Papiere vorliegen. Ob Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung – hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Fahrzeugzulassung.

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Ein Mann im Anzug steigt in ein Auto

Wo kann ich mein Fahrzeug zulassen?

Um Ihr Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie in der Regel persönlich zur örtlichen Zulassungsstelle oder zum Straßenverkehrsamt gehen. Dort müssen Sie bestimmte Unterlagen (siehe Kapitel Kfz Zulassung Unterlagen) vorlegen. Anschließend füllen Sie die erforderlichen Formulare aus und zahlen die entsprechenden Gebühren.

Nach Prüfung der Unterlagen und der technischen Überprüfung des Fahrzeugs erhalten Sie die neuen Kennzeichen und Papiere, und Ihr Fahrzeug ist offiziell zugelassen.

Vereinbaren Sie am besten online oder telefonisch einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Beachten Sie die Öffnungszeiten und eventuelle spezifische Anforderungen für Terminvereinbarungen.

Welche Unterlagen werden für die KFZ-Zulassung benötigt?

Für die Fahrzeugzulassung oder Ummeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugpapiere
  • bei Gebrauchtwagen: alte Kennzeichen (so weit vorhanden)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Kfz-Versicherung
  • Letzter HU-Bericht (gilt nicht für Neufahrzeuge)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird oft direkt bei der Zulassungsstelle ausgefüllt)
  • Ausgefüllte Zulassungsanträge (erhältlich bei der Zulassungsstelle oder zum Teil online vorab)
  • Bei Neuwagen: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und COC-Dokument.  Das CoC-Zertifikat belegt, dass das Fahrzeug den innerhalb der EU geforderten Normen entspricht. Seit Herbst 2015 müssen Fahrzeughersteller die CoC-Papiere jedem Neuwagen beilegen.

Online Zulassung

Kann ich mein Kfz online zulassen?

  • Am 1. September 2023 trat die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft – und damit Stufe 4 des Projekts i-Kfz des Bundesverkehrsministeriums, das seit 2015 stufenweise umgesetzt wird.
  • Sie können Ihr Fahrzeug seither online zulassen und mit Ihrem Fahrzeug sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Sie müssen nicht mehr warten, bis Ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen.
  • Sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid.
  • Beachten Sie: Sie müssen die - weiterhin postalisch zugesandte – Plakette binnen zehn Tagen ordnungsgemäß an Ihrem Kennzeichen anbringen. Ansonsten müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Welche Kfz-Zulassungen können online durchgeführt werden?

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)

Wie funktioniert die digitale Fahrzeugzulassung?

Seit September 2023 stellen die Bundesländer und Kommunalverwaltungen i-Kfz-Portale bereit. Die Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Grundvoraussetzung, um die digitale Fahrzeugzulassung nutzen zu können, ist die Anmeldung mit einem elektronischen Personalausweis.

Eine ausführliche Beschreibung der digitalen Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter dem Stichwort „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ oder i-Kfz.

Auto abmelden

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, sollten Sie es abmelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kfz-Steuer. Verkaufen Sie Ihr Auto mit aktiver Zulassung, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung mitteilen, es sei denn, der Käufer oder die Käuferin informiert die Zulassungsstelle selbst.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie das Fahrzeug vor Übergabe abmelden, falls der Käufer oder die Käuferin das Auto nicht zeitnah ummeldet. Damit sparen Sie sich weitere Unannehmlichkeiten.

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Fahrzeug abzumelden?

Wenn Sie Ihr Kfz abmelden möchten, benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen für die Entstempelung

Die Zulassungsstelle informiert automatisch das Hauptzollamt und die Versicherung über die Abmeldung des Fahrzeugs. Bitte beachten Sie, dass Sie das Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr im Straßenverkehr führen oder auf öffentlichen Straßen abstellen dürfen.

Wie komme ich zur Zulassungsstelle ohne Kfz-Zulassung?

Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug und möchten es wieder zulassen? Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.

Alternativ gibt es diese Möglichkeit zur Fahrzeugüberführung mit Kurzzeitkennzeichen:

Beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und eine Deckungsbestätigung einer Versicherung.
Sie erhalten einen Blanko-Fahrzeugschein, in dem Sie die Fahrzeugdaten nachtragen. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und muss nicht zurückgegeben werden.

Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung

  • Nein, Sie können auch eine andere Person mit der Zulassung beauftragen.
  • Allerdings ist dann zusätzlich eine Vollmacht erforderlich.
  • Diese können Sie im Regelfall auf den Internetseiten Ihrer Zulassungsstelle herunterladen.
  • Informieren Sie sich im Voraus über die genauen Bestimmungen und Ausnahmen, die in Ihrer Region gelten.

  • Die Kosten für die Fahrzeugzulassung können je nach Region und Fahrzeugtyp variieren.
  • Sie setzen sich in der Regel aus verschiedenen Gebühren zusammen, darunter
    • die Kosten für die Kennzeichenprägung,
    • die Verwaltungsgebühr und möglicherweise
    • weitere Ausgaben für spezielle Dienstleistungen oder Gutachten.
  • Informieren Sie sich im Voraus bei der örtlichen Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt über die genauen Kosten. 

  • Fast alle Zulassungsstellen ermöglichen die freie Wahl des Kennzeichens.
  • Möglich ist das bei den meisten Behörden bequem per Internet.
  • Die Vorreservierung kostet 2,60 Euro plus 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen.
  • Vorsicht: Die Reservierung verfällt nach einer gewissen Zeit.

Ja, wenn Sie die Erlaubnis der Zulassungsstelle dafür haben.

Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:

  • Einfuhrbestimmungen: Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug den Einfuhrbestimmungen entspricht und alle erforderlichen Dokumente wie den Fahrzeugbrief und ggf. eine Konformitätsbescheinigung vorliegen.
  • Verzollung und Steuern: Klären Sie die Verzollung und die zu zahlenden Steuern für das importierte Fahrzeug, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
  • Technische Anpassungen: Möglicherweise sind technische Anpassungen erforderlich, um das Fahrzeug den lokalen Standards anzupassen, wie beispielsweise die Umrüstung von Scheinwerfern oder die Anpassung der Abgasanlage.
  • Versicherung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Versicherung für das importierte Fahrzeug haben, die den lokalen Anforderungen entspricht.
  • Zulassungsprozess: Informieren Sie sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen und den Ablauf der Zulassung von ausländischen Fahrzeugen, da diese je nach Land und Region variieren können.

Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Vorschriften und Prozesse, um einen reibungslosen Ablauf bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland zu gewährleisten.

Sie müssen Ihr Fahrzeug ummelden, wenn Sie

  • in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen oder
  • bei einem Halterwechsel, d.h. wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, der noch auf den Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin zugelassen ist.

Bei einer Ummeldung von Ihrem Fahrzeug sind die gleichen Unterlagen notwendig, die Sie bei einer normalen KFZ-Zulassung benötigen.

  • Wenn Sie ihr Fahrzeug nach dem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ummelden, können Sie das bisherige Kennzeichen behalten.
  • Auch bei einem Halterwechsel innerhalb Deutschlands ist eine Kennzeichenmitnahme möglich.
  • Sie entscheiden, ob Sie neue Nummernschilder beantragen, wenn Sie ein Auto ummelden.

  • Bis auf Hamburg gibt es in keinem anderen deutschen Bundesland eine konkrete Frist für die Kfz-Ummeldung.
  • Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sollten Sie das Auto dennoch innerhalb einer Woche ummelden (sofern die Kfz-Zulassungsstelle einen passenden Termin anbieten kann).
  • Andernfalls können Sie mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro belangt werden.
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