Ratgeber und Tipps
Auch 2025 stehen neue Regeln und Veränderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer an. Wir haben für Sie das Wichtigste für die kommenden zwölf Monate zusammengefasst.
Jetzt Kontakt aufnehmenFahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette müssen dieses Jahr zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie eine gelbe Plakette und sind 2027 wieder dran. Dies gilt für Fahrzeuge mit zweijährigem Prüfintervall. Die Plakette zeigt den Prüfungsmonat und das Fälligkeitsjahr der nächsten HU an. Die Farbe der Plakette gibt aus der Ferne das Jahr der nächsten Prüfung an.
Die Reihenfolge der Plakettenfarben ist:
Damit Sie Ihren Termin in diesem Jahr nicht verpassen, bieten wir eine kostenlose HU-Terminerinnerung an. Einfach die Daten eintragen und einen automatischen Reminder erhalten.
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher.
Damit Autofahrerinnen und Autofahrer möglichst wenig Zeit im Warteraum verbringen und nicht alle am letztmöglichen Tag zur Fahrerlaubnisbehörde bzw. zur Führerscheinstelle gehen, erfolgt der Austausch in verschiedenen Stufen:
In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1971 und später dran:
bis zum 19. Januar 2025 müssen alle in diesem Zeitraum Geborenen bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgerbüro des aktuellen Wohnsitzes ihren Führerschein tauschen.
Sie benötigen:
Zudem fällt eine Gebühr von ca. 25 Euro* an. Darüber hinaus können weitere Kosten für den Versand des neuen Führerscheins hinzukommen.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese können Sie per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.
* Gemäß der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" fällt dafür eine Gebühr an.
Im Jahr 2025 wird die Kfz-Versicherung für etwa 7,1 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer teurer, da der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Typklassen eingeführt hat.
Gleichzeitig profitieren 5,1 Millionen Fahrzeughalter von günstigeren Einstufungen.
Für rund 30 Millionen bleibt die Versicherung unverändert. Die Typklassen basieren auf den Schaden- und Reparaturkosten der jeweiligen Automodelle.
Warum hat die Typklasse Einfluss auf die Höhe meiner Versicherung?
Die Typklasse basiert auf der GDV-Statistik zu Schäden und Unfällen von rund 33.000 Fahrzeugmodellen. Wenige Schäden bedeuten eine niedrige Typklasse und günstigere Versicherung. Viele Schäden führen zu einer höheren Typklasse und teureren Beiträgen.
Die GDV-Einstufung ist unverbindlich, wird aber meist von Versicherern übernommen. Neben der Typklasse spielen auch Faktoren wie der Zulassungsbezirk eine Rolle für den Beitrag.
Wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, die Leistungen aber gleichbleiben, gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Ab 2025 wird die CO₂-Steuer in Detuschland erneut angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele.
Der CO₂-Preis wird von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne steigen.
Entlastungsmaßnahmen
Die Bundesregierung plant verschiedene Maßnahmen, um die finanzielle Belastung für Bürgerinnen und Bürger zu mindern. Dazu zählt die Erhöhung der Pendlerpauschale. Des Weiteren sollen die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung in Klimaschutzprojekte reinvestiert werden, um langfristig eine nachhaltige und umweltfreundliche Infrastruktur zu fördern.
Tipps, wie Sie bei der Fahrt Kraftstoff sparen können:
Künftig ist für Freizeitfahrzeuge eine Prüfung gemäß DVGW Merkblatt G607 vorgeschrieben. Es gelten die gleichen Prüffristen wie bisher für diese Prüfung (24 Monate). Das heißt, Besitzerinnen und Besitzer von Freizeitfahrzeugen mit Flüssiggasanlagen müssen diese ab 2025 überprüfen lassen.
Bis zum 19. Juni 2025 haben Sie noch Zeit, Ihre Anlage prüfen zu lassen; ab dann müssen Sie die Gasprüfung verpflichtend nachweisen und alle 2 Jahre erneuern. Bei Neufahrzeugen sowie bei Wiederinbetriebnahme muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen.