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Ratgeber und Tipps

Oldtimer

Alte Liebe rostet nicht: Beim Stichwort "Oldtimer" bekommen Autoliebhaberinnen und -liebhaber glänzende Augen. Wir verraten Ihnen den Unterschied zwischen Oldtimern und Youngtimern, was bei der Oldtimer-Zulassung für das H-Kennzeichen zu beachten ist und geben Tipps zu Versicherung und Pflege Ihres Klassikers.

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Oldtimer auf dem Weg zu einer TÜV NORD Station

Wann gilt ein Auto als Oldtimer und was ist ein Youngtimer?

Als Oldtimer, im Englischen „classic car“, werden Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals auf den Straßen zugelassen wurden. Dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dazu kommt, dass die Verkehrsmittel in allen Hauptbaugruppen den Originalzustand aufweisen müssen und gut erhalten sind. Letztendlich sollen sie als Kulturgut im Bereich Kraftfahrzeuge für kommende Generationen erhalten bleiben.

Wird ein Fahrzeug seit mindestens 20 Jahren im Straßenverkehr genutzt, ist aber nicht älter als 30 Jahre, handelt es sich um einen Youngtimer. Anforderungen, wie der Nachweis des Originalzustandes und ein guter Erhaltungszustand, sind auch beim Youngtimer die Kriterien, um als solcher eingestuft zu werden. Anders als beim Oldtimer ist der Begriff nicht gesetzlich festgehalten.

Was ist ein Oldtimer-Gutachten und warum brauche ich es?

Damit das Fahrzeug die Anerkennung als Oldtimer erhält, ist ein Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich. Mit dem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein. Bewertet werden Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand.

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung gilt der Frage, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Traktor handelt. Ausschlaggebend ist, dass der Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt.

Maßgeblich ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). 

Welchen Umfang hat die Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO?

Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.
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Wann gilt ein Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“?

Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen erhält, muss ein Sachverständiger diesen zum „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ erklären.
Folgende Bedingungen nach § 23 StVZO müssen erfüllt sein:

Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein

  • Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
  • Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
  • es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
  • alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein

Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein

  • das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
  • falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen
TÜV NORD Tipp

Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es für unsere Sachverständigen hilfreich, wenn Dokumentationen, Handbücher oder Prospekte des Modells vorgelegt werden, um die Originalität leichter feststellen zu können.

Bei welchen Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen?

Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:

  • Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
  • anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
  • die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Welche Umbauten werden anerkannt?

Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein. Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.

Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte bereits vor der Prüfung mit einem TÜV NORD-Sachverständigen.

Sofern der Oldtimer alle Bedingungen erfüllt, wird das Gutachten für die Oldtimerzulassung ausgestellt. Mit dem Oldtimergutachten nach § 23 StVZO können Sie dann bei der der Kfz-Zulassungsbehörde ein H-Kennzeichen für Ihr historisches Fahrzeug beantragen.

Ein Oldtimer steht an einer Landstraße

Oldtimer-Klassifizierung

Es gibt verschiedene Einteilungssysteme, um historische Gefährte zu ordnen. Diese können sich entweder am Erhaltungszustand oder an dem Alter des Oldtimers orientieren. Eine der gängigsten Klassifizierungsmethoden ist die des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Federation Internationale Vehicules Anciens), der sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge einsetzt. Dieser ordnet die verschiedenen Fahrzeug-Klassiker in Baujahrklassen. Auf diese Weise können sie entsprechend ihres technischen Entwicklungsstandes verglichen werden. 

  • Klasse A: Ancestor (gebaut bis einschl. 1904)
  • Klasse B: Veteran (1905-1918)
  • Klasse C: Vintage (1919-1930)
  • Klasse D: Post Vintage (1931-1945)
  • Klasse E: Post War (1946-1960)
  • Klasse F: 1961-1970
  • Klasse G: alle Oldtimer bis zu einem Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren, die ab 1971 gebaut wurden

Oldtimer-Kaufberatung: Was darf es sein?

Marke, Modell, Alter - Oldtimer kaufen

Wollen auch Sie sich den Traum vom eigenen Klassiker erfüllen? Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland interessieren sich für Oldtimer-Pkw und Motorräder. Wer sich ein Stück Geschichte nach Hause in die Garage holen möchte, sollte vor dem Kauf eines Oldtimers ein paar Hinweise berücksichtigen. Erfahren Sie hier näheres über Marke, Modell, Pflege, Versicherung und Zulassung Ihres Sammlerstücks.

Wie viel Budget muss ich investieren?

Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrem Lieblingsmodell machen, ist die Frage nach dem Budget und den Vorstellungen unvermeidlich: Wie viel Budget steht zur Verfügung? Schwebt Ihnen ein bestimmtes Modell vor und passt das in den finanziellen Rahmen? Wie viel Zeit möchten Sie in Ihr Fahrzeug investieren? 

Haben Sie ein kleineres Budget und wenig Zeit, sich mit Ihrem Oldtimer auseinanderzusetzen, ist von einer Rarität unter den Modellen abzuraten. Aufgrund weniger Ersatzteile verlängern und verteuern sich hier meist die Reparaturen. Sind Geld und Zeit ausreichend vorhanden, kann man sich natürlich auch nach einem seltenen Stück umsehen.

Welches Modell passt zu mir?

Bei der Wahl des richtigen Modells kommen Sie um eine intensive und ausführliche Recherche nicht herum. Besonders bei Einsteigern in der Oldtimerszene kann die Vielfalt an Modellen schnell überfordernd sein. Abhilfe schafft hier die direkte Suche bei den jeweiligen Herstellern oder in sogenannten Markenclubs. Letztere bringen den zusätzlichen Vorteil, dass ein direkter Austausch mit den Mitgliedern stattfinden kann.

Auch Oldtimerclubs eignen sich hervorragend als Anlaufstelle, wenn Sie auf der Suche nach Ersatzteilen, Informationen oder Tipps für die Pflege Ihres Klassikers sind.

Wo kann man einen Oldtimer kaufen?

Wer sein Wunsch-Modell gefunden hat, muss es sich nun noch beschaffen. Es gibt mehrere Anlaufstellen, um einen Oldtimer zu kaufen. Neben Handelsplattformen im Internet ist der Gang zum Händler ratsam. Ebenso ist der Besuch einer Fachmesse empfehlenswert.

Was ist der richtige Unterstand für meinen Oldtimer?

Die Ausstattung vieler historischer Fahrzeuge beinhaltet nur selten Schutzvorkehrungen gegen Diebstahl. Daher verlangen viele Versicherungen, dass das Gefährt in einer verschlossenen Garage untergestellt wird. Diese schützt nicht nur vor Raub, sondern auch vor Witterung und Feuchtigkeit, was präventiv Rostbefall verhindert.

Zusätzlicher Vorteil: Ersatzteile und Werkzeuge für Restaurierung und Reparatur liegen so an einem sicheren und trockenen Platz. Weitere Hinweise, wie Sie Ihr Schätzchen richtig überwintern finden Sie hier.

Wie teuer ist die Versicherung für Oldtimer?

Da Oldtimer für gewöhnlich weniger Zeit auf der Straße verbringen als andere PKW, sind sie in der Versicherung meist günstiger. Wie hoch der Versicherungstarif für Ihr Fahrzeug ausfällt, kann von verschiedenen Faktoren abhängen.

Je älter das Gefährt und je besser sein Zustand, desto günstiger sind in der Regel die Tarife. Ist der Wert Ihres Klassikers höher und die PS-Zahl größer, kann die Versicherung entsprechend teurer ausfallen. Bevor Sie eine Oldtimerversicherung abschließen, lassen Sie ein Oldtimer-Wertgutachten erstellen, das den Wert Ihres Klassikers dokumentiert. Hierfür ist eine Kurzbewertung ausreichend.

TÜV NORD Tipp

Besonders für Neulinge im Oldtimer-Geschäft bieten sich Modelle an, die nicht zu alt sind, sodass die Besorgung von Ersatzteilen leichter ist. Für den ersten Klassiker empfiehlt es sich auch, bei der Anschaffung etwas mehr zu investieren, um häufige Reparaturen zu vermeiden. Nehmen Sie gegebenenfalls einen Experten mit zum Händler, der Ihnen hilfreiche Tipps zum Kauf geben und Sie auf der Probefahrt begleiten kann.

Oldtimer-Zulassung

Welche Zulassung benötige ich für Oldtimer?

Um den Klassiker zuzulassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je nachdem, ob Sie Ihr Schätzchen dauerhalft im normalen Alltag, saisonal oder nur zu einem bestimmten Zweck, beispielsweise einer Veranstaltung oder Probefahrt nutzen wollen, bieten sich H-Kennzeichen, Rotes Kennzeichen oder Saison-Kennzeichen an.

H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ist ein bestimmtes Nummernschild, das an Fahrzeuge mit historischem Wert und der Überschreitung der 30-Jahre-Altersgrenze vergeben werden kann. Möchten Sie Ihren Klassiker dauerhaft im normalen Alltag nutzen, sind Sie auf ein H-Kennzeichen angewiesen. Das H-Kennzeichen kann auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.

Das rote 07-Kennzeichen

Ein rotes Kennzeichen können heute nur noch Hersteller und Händler von Autos sowie Oldtimerbesitzer beantragen. Beim roten 07-Kennzeichen handelt es sich um eine Genehmigung, mit der folgende Fahrten erlaubt sind:

  • Probe-, Überführungsfahrt oder Werkstattbesuch
  • Besuch einer Oldtimer-Veranstaltungen, allerdings keine touristischen Ausfahrten

Das rote Kennzeichen für Oldtimer eignet sich für Liebhaberinnen und Liebhaber, die über eine Sammlung verfügen und die Fahrzeuge nur selten bewegen oder auf Veranstaltungen ausstellen möchten.

Wichtig: Um ein solches Kennzeichen zu erhalten, muss ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO vorliegen.

Vorteil: Sie können das rote Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden.
Vor einer Fahrt ins Ausland sollten Sie sich jedoch informieren, ob diese Art von Kennzeichen dort anerkannt wird.

Saisonkennzeichen

Möchten Sie Ihren Oldtimer nur für eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen, empfiehlt sich ein Saison-Kennzeichen. Der ausgewählte Zulassungszeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten liegen.

Vorteile: eine ständige An- und Abmeldung entfällt und Steuern fallen nur für den ausgewählten Zeitraum der Zulassung an

Wichtig: Außerhalb der festgelegten Zeiträume dürfen Sie den Oldtimer nicht ausfahren. Zudem muss er auf privatem Grund geparkt werden.

Frontscheinwerfer eines klassischen Autos

Oldtimer nachrüsten

Oldtimer und Sicherheitsstandards
Da Oldtimer stets der Technik ihrer Entstehungszeit entsprechen, sind sie je nach Alter häufig nicht mit aktuellen Sicherheitsstandards ausgestattet. Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob es möglich ist, diese Sicherheitssysteme nachträglich einzubauen.

Achtung: Es gibt bestimmte Nachrüstungen, die für jeden Klassiker verpflichtend sind. Darunter fallen die Diebstahlsicherung und wichtige Teile der Beleuchtung (z.B. Blinker und Rückfahrscheinwerfer).

Freiwillige Nachrüstung für mehr Sicherheit
Neben den verpflichtenden Nachrüstungen empfiehlt es sich, weitere Sicherheitssysteme nachträglich einzubauen. Um das eigene Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten beispielsweise Sicherheitsgurte installiert werden. Auch die Optimierung des Bordnetzes ist sinnvoll, um die Leistungsfähigkeit der elektrischen Komponenten des Oldtimers zu verbessern. So können Sie ebenfalls moderne Gadgets, wie Navigation oder Unfallmelder, problemlos einsetzen. Die Verwendung von externen Navigationsgeräten oder ähnliches - über z.B. Saugnapfhalterung - ist zulässig. Sind die Geräte fest im Fahrzeug eingebaut, muss jedoch eine zeitgenössische Optik erhalten bleiben. Zudem sind Umbauten bezüglich der Behindertengerechtigkeit und des Katalysators gestattet.

Technik und Pflege von Oldtimern

Die Ersatzteilsuche

Wer sein Sammlerstück restaurieren möchte oder muss, benötigt Ersatzteile. Die Ersatzteilsuche kann unter Umständen viel Zeit kosten. Gute Anlaufstellen sind Oldtimer- oder Markenclubs. Hier können Sie sich direkt mit anderen Oldtimer-Liebhaberinnen und Liebhabern austauschen und vielleicht gleich fündig werden. Auch Fahrzeughersteller oder Teile-Händler sind eine gute Beratungsstelle. 

Restaurierung und Instandhaltung

Bei der RestauriLöschenerung des Oldtimers wird angestrebt, den historischen Zustand des Fahrzeugs bestmöglich zu erhalten. Dies kann auch bei einem eventuellen Verkauf wichtig sein, um den Wert des Gefährts zu steigern. Der Umfang der Restaurierung kann sehr unterschiedlich ausfallen: Von der Wiederaufbereitung einzelner Teile, wie des Tachos, bis hin zur Grundüberholung des kompletten Oldtimers. 

Inwieweit das historische Fahrzeug restauriert werden muss, hängt sowohl vom Zustand und Alter des Modells, als auch von der Art der Nutzung ab. 

Um das Fahrzeug bestmöglich in standzuhalten, sollte regelmäßig eine gründliche Überprüfung aller wichtigen Komponenten stattfinden:

  • Motoröl
  • Reifendruck
  • Kühlwasser und
  • Batterie

müssen im Blick behalten werden. Auch der Motor sollte im Vorfeld auf eventuelle Defekte untersucht werden. Ein Blick auf die HU-Plakette vor Fahrtantritt ist ebenfalls ratsam, um sicherzustellen, dass diese nicht abgelaufen ist. 

Die richtige Lackpflege für Ihren Oldtimer

Ob bei der Ausfahrt oder bei Oldtimer-Events − Ihr Sammlerstück soll glänzen. Hierfür ist eine gründliche und regelmäßige Pflege des Lacks wichtig. Alles beginnt mit der richtigen Autowäsche. Statt den Oldtimer durch die Waschanlage zu schicken, sollten Sie Ihr Fahrzeug mit der Hand waschen, um den Lack zu schützen.

Entfernen Sie Schmutz mit sauberem Wasser und einem sanften Reinigungsmittel aus dem Fachhandel.

Handtücher aus Microfaser eignen sich hervorragend für das Abtrocknen Ihres Oldtimers. Um den Lack von leichten Kratzern zu befreien, können Sie Ihr Fahrzeug nach der Wäsche polieren. Am besten entfernen Sie im Vorwege Rückstände von Fetten - wie Auto-Wachs - mit einem entsprechenden Pflegemittel. Ein Hart- oder Flüssigwachs bietet abschließend zusätzlichen Schutz. 

Wichtig: Bedenken Sie, dass die Autowäsche an einem speziell dafür vorgesehenen Ort erfolgen muss. Denn ein Auto darf aufgrund der Verunreinigung des Grundwassers nicht überall gewaschen werden.

TÜV NORD Tipp

Im Fall einer Restaurierung oder einer Reparatur ist die Anfertigung eines Wertgutachtens sinnvoll, um Reparaturen sowie Pflege- und Renovierungsmaßnahmen lückenlos nachzuweisen.

Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zum H-Kennzeichen

Um den Erhalt historischer Autos, Lastkraftwagen und Motorräder zu fördern, wurde 1997 in Deutschland das H-Kennzeichen eingeführt.

Das H-Kennzeichen steht für „historisch“ und ist ein bestimmtes Nummernschild, das an Fahrzeuge mit historischem Wert, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, vergeben werden kann. Möchten Sie Ihren Klassiker dauerhaft im normalen Alltag nutzen, sind Sie auf ein H-Kennzeichen angewiesen.

Wer ein Fahrzeug als Oldtimer anmelden und ein H-Kennzeichen erhalten möchte, benötigt für die Zulassung ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO.

Zusätzlich ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug erforderlich. Ist all das vorhanden, erhalten Sie für Ihren Klassiker das H-Kennzeichen und die Eintragung in den Fahrzeugschein.

Handelt es sich um ein importiertes Fahrzeug, benötigen Sie ein zusätzliches Vollgutachten nach § 21 StVZO für die Erstzulassung in Deutschland.

Mit dem H-Kennzeichen sind Fahrten in Umweltzonen gestattet und günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge möglich.

  • Das Finanzamt besteuert Oldtimer-Pkw vergünstigt pauschal mit rund 190 Euro pro Jahr
  • Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer derzeit knapp 50 Euro
  • Auch einige Versicherungen bieten besondere Tarife für Oldtimer an, da deren Besitzerinnen und Besitzer besonders gut auf ihre Schätzchen aufpassen und diese nur sehr selten in Unfälle verwickelt sind

Auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Fahrzeughalterinnen und -halter mit dem Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Prüffrist zur Hauptuntersuchung. Eine gültige HU ist Voraussetzung für das H-Kennzeichen.

Im Rahmen der HU wird auch geprüft, ob die Kriterien für ein H-Kennzeichen beim Oldtimer weiterhin bestehen.

Für die Zulassung mit H-Kennzeichen müssen Sie neben den Anmeldegebühren weitere Kosten für das Oldtimer-Gutachten, die Hauptuntersuchung und das Nummernschild einkalkulieren: 

  • Rund 40 Euro Zulassungsgebühren
  • Gegebenenfalls etwa 20 Euro Gebühren für Wunschkennzeichen
  • Rund 40 Euro für das Prägen der Nummernschilder
  • Kosten für ein Oldtimer-Gutachten und die Hauptuntersuchung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • Ggf. bisheriges Kfz-Kennzeichen
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