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Ratgeber und Tipps

Partikelfilter nachrüsten

Mit der Nachrüstung eines Partikelfilters leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern sichern sich auch langfristige Vorteile. Vor allem ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter profitieren von einer Umrüstung, um in Umweltzonen weiterhin uneingeschränkt unterwegs zu sein.

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Verkehrsschild für Umweltzone mit Dieselbeschränkungen

Partikelfilter zahlen sich aus

Die Feinstaubbelastung in Städten ist ein zentrales Umweltthema, besonders ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter tragen maßgeblich dazu bei. Um den Schadstoffausstoß zu verringern und den Zugang zu Umweltzonen zu sichern, kann eine Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter sinnvoll sein. Sie reduziert nicht nur die Emissionen, sondern kann auch helfen, drohende Fahrverbote zu umgehen. Ob sich die Nachrüstung für Ihr Fahrzeug lohnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fördermöglichkeiten es gibt – all das erfahren Sie hier.

Darum macht eine Nachrüstung Sinn:

  • Sie dürfen weiterhin in Umweltzonen fahren
  • Sie erhöhen den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs
  • Sie sichern sich einen Kfz-Steuer-Bonus
  • Sie sparen sich die Kfz-Steuer-Erhöhung
  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und zum Umweltschutz

Diesel-Rauchverbot in immer mehr Städten

Wer mit seinem Diesel uneingeschränkt mobil sein möchte, sollte einen Partikelfilter an Bord haben. Immer mehr Kommunen richten zur Verbesserung der Luftqualität Umweltzonen ein. Nur mit Rußfilter bekommen Sie eine Plakette, mit der in diese Zonen fahren dürfen. Ohne Plakette bekommen Sie höchstens ein Bußgeld und möglicherweise Punkte zusätzlich in Flensburg.

Nachrüsten rechnet sich

Partikelfilter sind nicht billig, schnell sind Sie mit 600 Euro plus 50 Euro Montagekosten dabei. Doch sollte Ihr Wagen noch ein paar Tausend Euro wert sein, rechnet sich die Investition.

Gleichzeitig erhalten Sie den Wiederverkaufswert Ihres Autos. Im Bereich von Umweltzonen lassen sich Diesel ohne Partikelfilter nur noch weit unter dem Zeitwert verkaufen.

Bei Fahrzeugen, die bei der Umrüstung älter als 5 Jahre alt sind oder mehr als 80.000 km gelaufen sind, muss außerdem der Oxidations-Kat erneuert werden. Für PKW, die nicht umgerüstet werden oder für Neufahrzeuge, die den Euro-5-Wert nicht einhalten, müssen Autobesitzer zusätzlich eine Strafsteuer von 1,20 Euro pro 100 cm³ bezahlen.

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