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Ratgeber und Tipps

Schlaglöcher Schäden

Schlaglöcher sind nach dem Winter keine Seltenheit. Die beschädigten Straßen können nicht nur unangenehm sein, sondern auch erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen. TÜV NORD Mobilität gibt Tipps, worauf Sie im Frühling achten sollten, wie Sie Schäden frühzeitig erkennen und welche Maßnahmen im Ernstfall sinnvoll sind.

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Schlagloch auf einer stark befahrenen Straße bei Nacht

Wer haftet nach Schäden durch Schlaglöcher?

Ist der Winter vorbei und der letzte Schnee getaut, werden im Frühling viele Frostschäden auf den Fahrbahnen sichtbar: Risse im Asphalt und oftmals sogar Schlaglöcher. Die Ursache ist klar: Durch vorhandene Risse dringt Feuchtigkeit in den Asphalt ein.

Bei Minusgraden sprengt das gefrorene Wasser in den Rissfugen den Asphalt auf. Unklar ist hingegen häufig, wer für Schäden aufkommt, die durch Schlaglöcher am Fahrzeug verursacht werden. Das kann ein platter Reifen sein – es kann ein Schaden an der Achsaufhängung entstehen. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht. Denn der „Verkehrssicherungspflicht“ der Kommunen und Länder steht die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen.

Was können Sie tun, wenn Ihnen ein Schaden durch ein Schlagloch entstanden ist?

Auf jeden Fall sollten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug mit Fotos dokumentieren und auch Aufnahmen des Straßenschadens machen. Ebenso sollte die Polizei informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden.

  • Die Schadenmeldung,
  • das Polizeiprotokoll und
  • der Kostenvoranschlag

der Werkstatt können Sie dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen - in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis - einreichen.

Wie stehen Ihre Chancen bei einem Schaden durch Schlaglöcher vor Gericht?

Da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen die Schadenersatzurteile sehr unterschiedlich aus. Haben die Gemeinden nicht eindeutig auf die Gefahren hingewiesen oder die Schäden so schnell wie möglich beseitigt, bestehen durchaus Chancen, entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. (OLG Celle, Az.: 8 U 199/06)

Häufig trifft den Fahrer jedoch eine Mitschuld, besonders, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Oftmals ist auch eine schnelle Ausbesserung der Schlaglöcher nicht möglich, weil im Winter die Füllmasse für die Schlaglöcher bei frostigen Temperaturen nicht hält. Und: nicht jedes Schlagloch ist auch gleich gefährlich. Mit „Schlaglöchern von geringer Tiefe“ muss jeder Verkehrsteilnehmer rechnen - besonders auf Nebenstrecken. (OLG Braunschweig, 3 U 47/02)

Anders sieht es hingegen auf Bundesautobahnen aus. Dort muss niemand Schlaglöcher erwarten. Wird auf einer Autobahn nicht vor Straßenschäden gewarnt, kann der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern. (OLG Koblenz, Az.: 12 U 1255/07)

Es kann sich also durchaus lohnen, Schadenersatz einzufordern.

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