Ratgeber und Tipps
Nach dem Winter treten viele Schlaglöcher auf und sie können teure Schäden an Reifen, Felgen oder Fahrwerk verursachen. Erfahren Sie, wie Sie Schäden richtig dokumentieren, wann Sie Anspruch auf Schadenersatz haben und welche Besonderheiten bei der Haftung zu beachten sind.
Wer haftet bei Schäden
Risse im Asphalt, aufgebrochene Fahrbahnen und tiefe Schlaglöcher sind typische Folgen von Frostperioden. Wer in ein Schlagloch fährt, merkt den Schaden oft erst später. Umso wichtiger ist es, schnell und systematisch zu handeln.
Schlaglöcher sind typische Frostschäden:
Besonders nach dem Winter treten diese Schäden gehäuft auf.
Hinweis: Nicht jedes Schlagloch ist gleich gefährlich. Kleinere Schlaglöcher – besonders auf Nebenstrecken – müssen Verkehrsteilnehmer in der Regel hinnehmen.
Kommunen und Länder sind verpflichtet, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Allerdings müssen Fahrer ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen.
Praktischer Hinweis: Eine schnelle Ausbesserung der Schlaglöcher ist im Winter oft nicht möglich, da die Füllmasse bei Frost nicht hält. Das kann die Durchsetzung von Schadenersatz erschweren.
Oft wird daher eine Mitschuld geprüft. Gerichte entscheiden je nach Einzelfall unterschiedlich.
Auf Bundesautobahnen müssen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht mit Schlaglöchern rechnen. Fehlt eine Warnung vor erheblichen Straßenschäden, bestehen deutlich bessere Chancen auf Schadenersatz gegenüber dem zuständigen Bundesland.
Rechtliche Einordnung: Verkehrssicherungspflicht der Kommunen/Länder vs. Pflicht des Fahrers zur angepassten Geschwindigkeit – beides wird in jedem Einzelfall abgewogen.
Mit kleineren Unebenheiten insbesondere auf Nebenstrecken ja. Größere, gefährliche Schäden müssen abgesichert oder schnell beseitigt werden.
Je nach Vertrag kann die Voll- oder Teilkaskoversicherung eintreten. Eine Prüfung lohnt sich.
Ob Schadenersatz gewährt wird, hängt immer vom Einzelfall ab. Gerichte prüfen insbesondere:
Hinweispflicht der Kommune
Bestehen erkennbare Gefahren und fehlen eindeutige Warnhinweise, können gute Erfolgsaussichten bestehen.
(Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 199/06)
Mitschuld bei unangepasster Geschwindigkeit
Fahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. Mit kleineren Schlaglöchern – insbesondere auf Nebenstrecken – ist zu rechnen.
(Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: 3 U 47/02)
Besondere Situation auf Autobahnen
Auf Bundesautobahnen müssen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht mit Schlaglöchern rechnen. Erfolgt keine Warnung, kann das zuständige Bundesland haften.
(Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 1255/07)
Fazit: Ob sich eine Forderung lohnt, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine sorgfältige Dokumentation erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Berücksichtigen Sie, dass kleine Schlaglöcher auf Nebenstrecken zumutbar sind, die Durchsetzung von Schadenersatz im Winter aufgrund praktischer Einschränkungen schwieriger sein kann und jede Haftungsentscheidung eine Abwägung zwischen Verkehrssicherungspflicht und Fahrerpflicht darstellt.
Ohne Fotos, Zeugen oder Polizeiprotokoll sinken die Erfolgsaussichten erheblich. Dokumentieren Sie den Schaden sofort.



