Ratgeber und Tipps
Staus kosten Zeit, Nerven und manchmal sogar Geld. Unser TÜV NORD Stauratgeber hilft Ihnen, Verkehrsstaus besser zu verstehen und klug zu umfahren. Sie erfahren, wie Staus entstehen, was Sie bei stockendem Verkehr beachten sollten und welche Maßnahmen helfen, stressfreier ans Ziel zu kommen.
Jetzt Kontakt aufnehmenStaus sind für viele Autofahrende ein alltägliches Ärgernis. Baustellen, hohes Verkehrsaufkommen oder Unfälle bringen den Verkehrsfluss schnell zum Erliegen. Die Folge: lange Wartezeiten, steigender Stress und erhöhte Unfallgefahr. Gerade in der Ferienzeit oder auf Pendlerstrecken wird der Stau zur Geduldsprobe. Wer die Ursachen kennt und richtig reagiert, kann jedoch zur eigenen Sicherheit und zum besseren Verkehrsfluss beitragen.
Sobald ein Stau entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen der linken und der rechten Spur daneben gebildet, unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen es gibt. Autos auf dem linken Fahrstreifen fahren so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand, alle anderen fahren auf ihrer Spur möglichst weit nach rechts. Der Standstreifen darf nicht befahren werden.
Reicht die Breite der Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge nicht aus, wie in engen Baustellen, müssen sich die Fahrzeuge versetzt mit erhöhtem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug anordnen. So können sich die Rettungskräfte schlangenlinienartig ihren Weg zum Unfallort bahnen.
Strafe bei Rettungsgasse befahren: Behindern Sie das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen oder befahren Sie die Rettungsgasse gar selbst, müssen Sie mit sensiblen Strafen rechnen. 200 bis 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Bei Staus kommt es immer wieder zu tödlichen Auffahrunfällen, insbesondere mit Lkw. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben dieses Horrorszenario im Hinterkopf und manövrieren ihr Fahrzeug deshalb sehr abrupt und oftmals ohne Vorwarnung von der rechten auf die linke Spur.
Sicherer ist es jedoch, sobald das Stauende in Sicht kommt, sanft abzubremsen und frühzeitig den Warnblinker anzuschalten, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Halten Sie immer genug Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen – dann können Sie im Notfall noch reagieren und auf den Standstreifen ausweichen, falls Sie sehen, dass das Fahrzeug hinter Ihnen nicht rechtzeitig abbremst.
Am besten behalten Sie im Rückspiegel den nachfolgenden Verkehr solange im Blick, bis dieser hinter Ihnen ebenfalls zum Stehen gekommen ist.
Es ist natürlich eine Alternative, bei Stau von der Autobahn abzufahren, um den Stau einfach zu umfahren. Sie können aber davon ausgehen, dass andere Autofahrerinnen und Autofahrer diese Möglichkeit auch in Betracht ziehen. Deswegen sind in der Regel die Umleitungen und Ausweichstrecken ebenfalls dicht, es sei denn, Sie gehören zu den ersten Fahrzeugen, die auf die neue Verkehrssituation reagieren.
Manchmal ist es also besser, eine halbe Stunde Wartezeit in Kauf zu nehmen, als womöglich noch mehr Zeit auf einer verstopften Umleitung zu verlieren.
Und mag die Verlockung bei einem Stau auch noch so groß sein – es ist nicht erlaubt, die Standspur zu befahren. Es sei denn, die Nutzung des Standstreifens ist durch Hinweisschilder ausdrücklich erlaubt.
Wer dennoch auf den Standstreifen ausweicht, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.
Laut Straßenverkehrsordnung ist es auch im Fall eines Staus auf der Autobahn nicht erlaubt, das Fahrzeug zu verlassen.
Einzige Ausnahme: Sie sichern einen Unfall ab oder stellen ein Warndreieck auf, weil Ihr Fahrzeug liegen geblieben ist.
Ein Verstoß wird andernfalls mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet. Wenn der Verkehr aufgrund einer Vollsperrung für lange Zeit zum erliegen kommt, wird die Polizei jedoch vermutlich beide Augen zudrücken, wenn Sie kurz aussteigen, um sich die Beine zu vertreten. Sie sollten sich aber dabei nie weit von Ihrem Fahrzeug entfernen, falls der Verkehr dann doch wieder ins Rollen kommt.
Auf der Autobahn rechts zu überholen ist zulässig, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder maximal 60 km/h schnell unterwegs ist.
Bei stehendem Verkehr dürfen Sie rechts mit maximal 20 km/h vorbeiziehen.
Fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur ebenfalls, darf rechts mit Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h Differenz überholt werden. Es ist also beim rechts Überholen nicht erlaubt, schneller als 80 km/h fahren. Das wissen viele Autofahrerinnen und Autfahrer jedoch nicht. Wer schneller als erlaubt unterwegs ist, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
Und mag die Verlockung auch noch so groß sein, die nur wenige Meter zurückliegende Ausfahrt anzusteuern – auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden ist auch bei Stau absolut verboten.
Diese gefährlichen Manöver werden mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigem Fahrverbot geahndet. Diese Strafen gelten natürlich nicht, wenn die Polizei ausdrücklich zum Wenden auffordert, um z. B. die Autobahn bei einer Vollsperrung zu räumen.
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer beneiden während eines Staus die Motorradradfahrerinnen und -fahrer, die sich einfach zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch manövrieren und weiterfahren können.
Allerdings ist dieses Verhalten nicht erlaubt.
Sich zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch zu schlängeln wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet.
Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten, solange der Motor noch an ist.
Wer bei laufendem Motor telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro bis 200 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen.