Ratgeber und Tipps
Ein Unfall ist schnell passiert, doch was tun im Ernstfall? Besonders die Frage, ob die Polizei gerufen werden muss, sorgt oft für Unsicherheit. Wir zeigen Ihnen, in welchen Situationen ein Anruf bei der Polizei zwingend erforderlich ist, wann Sie darauf verzichten können und welche Schritte Sie direkt am Unfallort beachten sollten. So sind Sie im Fall der Fälle bestens vorbereitet.
Jetzt Kontakt aufnehmenEin Unfall passiert schnell. Eine Sekunde mal nicht aufgepasst und schon ist man dem Vordermann aufgefahren. Nach dem ersten Schreck und dem vorschriftsmäßigen Absichern der Unfallstelle stellt sich, gerade wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, die Frage: Ist es zwingend notwendig, die Polizei zu rufen?
Tauschen Sie mit allen Unfallparteien die wichtigsten Daten aus.
Dazu zählen:
Fertigen Sie darüber hinaus einen Unfallbericht mit einer Unfallskizze an und lassen Sie diesen unbedingt von allen Unfallbeteiligten unterschreiben.
Wenn Sie versehentlich ein parkendes Fahrzeug beschädigen, sollten Sie eine angemessene Zeit auf den Besitzer warten. Taucht der Unfallgeschädigte nicht auf, müssen Sie den Unfall umgehend der Polizei melden. Auch wenn es sich nur um einen Kratzer oder eine Delle handelt, reicht es nicht aus, einfach einen Zettel zu hinterlassen. Sie würden sich dann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen. Weitere Infos zum Thema Parkrempler finden Sie hier.
Generell ist es in den meisten Fällen ratsam, die Polizei bei der Unfallaufnahme einzubeziehen. Sie erstellt in der Regel einen Unfallbericht, mit dem der Unfallhergang rekonstruiert und letztlich die Schuldfrage geklärt werden kann. Dies kann für die Schadenregulierung entscheidend sein.