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Ratgeber und Tipps

Unfallmeldung

Ein Unfall ist schnell passiert, doch was tun im Ernstfall? Besonders die Frage, ob die Polizei gerufen werden muss, sorgt oft für Unsicherheit. Wir zeigen Ihnen, in welchen Situationen ein Anruf bei der Polizei zwingend erforderlich ist, wann Sie darauf verzichten können und welche Schritte Sie direkt am Unfallort beachten sollten. So sind Sie im Fall der Fälle bestens vorbereitet.

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Polizeifahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Unfallwarnung

Ein Unfall passiert schnell. Eine Sekunde mal nicht aufgepasst und schon ist man dem Vordermann aufgefahren. Nach dem ersten Schreck und dem vorschriftsmäßigen Absichern der Unfallstelle stellt sich, gerade wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, die Frage: Ist es zwingend notwendig, die Polizei zu rufen?

In diesen Situationen sollten Sie unbedingt die Polizei rufen

  • Wenn bei dem Unfall ein hoher Sachschaden entstanden ist oder Personen verletzt oder sogar getötet worden sind, müssen Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen.
  • Wenn Sie nicht selbst der Halter eines am Unfall beteiligten Fahrzeugs sind, weil Sie beispielsweise mit einem Mietwagen, einem Firmenfahrzeug oder mit dem Wagen eines Bekannten unterwegs sind, sollten Sie schon aus Haftungsgründen den Unfall der Polizei melden.
  • Wenn die Schuldfrage strittig ist oder der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sind Sie bestens beraten, unverzüglich die Polizei zu alarmieren.

Was ist zu tun, wenn Sie auf das Einschalten der Polizei verzichten?

Tauschen Sie mit allen Unfallparteien die wichtigsten Daten aus.

Dazu zählen:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Versicherung und Versicherungsnummer sowie
  • das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.

Fertigen Sie darüber hinaus einen Unfallbericht mit einer Unfallskizze an und lassen Sie diesen unbedingt von allen Unfallbeteiligten unterschreiben.

Wie verhalten Sie sich bei einem "Parkrempler"?

Wenn Sie versehentlich ein parkendes Fahrzeug beschädigen, sollten Sie eine angemessene Zeit auf den Besitzer warten. Taucht der Unfallgeschädigte nicht auf, müssen Sie den Unfall umgehend der Polizei melden. Auch wenn es sich nur um einen Kratzer oder eine Delle handelt, reicht es nicht aus, einfach einen Zettel zu hinterlassen. Sie würden sich dann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen. Weitere Infos zum Thema Parkrempler finden Sie hier.

TÜV NORD Tipp

Generell ist es in den meisten Fällen ratsam, die Polizei bei der Unfallaufnahme einzubeziehen. Sie erstellt in der Regel einen Unfallbericht, mit dem der Unfallhergang rekonstruiert und letztlich die Schuldfrage geklärt werden kann. Dies kann für die Schadenregulierung entscheidend sein.

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