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Ratgeber und Tipps

Winterreifen

Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfit – mit geprüften Winterreifen und den TÜV NORD Tipps bleiben Sie auch bei Temperaturen unter 7 °C sicher unterwegs.

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Winterreifen auf schneebedeckter Straße im Winter

Warum Winterreifen im Winter unverzichtbar sind

Wenn die Temperaturen unter 7 °C sinken, verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und die Haftung nimmt deutlich ab – daher empfiehlt sich spätestens dann der Wechsel auf Winterreifen.

Winterreifen sollten zudem mindestens 4 mm Restprofiltiefe aufweisen – auch wenn gesetzlich erst 1,6 mm vorgeschrieben sind –, um Bremswege auf Nässe, Schnee oder Schneematsch spürbar zu verkürzen.

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Verhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte oder Matsch dürfen Sie nur mit Reifen fahren, die zuverlässig wintertauglich sind – seit dem 1. Oktober 2024 müssen diese das Alpine‑Symbol tragen, das ältere M+S‑Reifen nicht mehr erfüllt.

Zudem ist bei Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als dem Ihres Fahrzeugs ein deutlicher Geschwindigkeitsaufkleber erforderlich, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Winterreifen Saison: Ab wann die Winterreifenpflicht besteht

Immer wieder erscheinen Personen im Winter mit Sommerreifen beim TÜV NORD. In Deutschland herrscht allerdings eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden darf, die an der Reifenflanke mit dem „Alpine-Symbol“ (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind.

Reifen, welche diese Anforderung erfüllen, werden nachfolgend als Winterreifen bezeichnet. In einer Übergangszeit bis zum 30.9.2024 durften vor dem Jahr 2018 produzierte Winterreifen mit der Kennzeichnung „M+S“, „M&S“, „M.S.“ ohne das „Alpine-Symbol“ bei winterlichen Verhältnissen weiter verwendet werden.

Seit Oktober 2024 sind Winter- und Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung „M+S“, „M&S“, „M.S.“ ohne zusätzliches „Alpine-Symbol“  bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig

An Motorrädern bzw. Fahrzeugen der Klasse L (Motorräder, Trikes und Quads) sind keine Winterreifen vorgeschrieben. Sollten diese dennoch verwendet werden, dann ist die M+S Kennzeichnung als Winterreifen ausreichend. Das Schneeflocke Symbol gibt es für diese Reifen nicht.

Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von 40 € fällig, sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Nicht nur Schnee und Eis machen Winterreifen erforderlich. Wenn die Temperaturen auf unter 7 Grad Celsius sinken, nimmt die Bodenhaftung von Sommerreifen ab. Der Bremsweg wird länger und das Fahrzeug gerät schneller ins Schleudern. Da nützen dann auch ESP und ABS nichts mehr.

Reifenprofiltiefe wird mit einem Messgerät überprüft

Winterreifen-Profiltiefe

So wichtig ist die Profiltiefe

Gesetzlich sind 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen im Winter jedoch – für eine bessere Bodenhaftung – wenigstens 4 Millimeter Profil auf den Reifen zu haben oder aber nach spätestens 10 Jahren die Reifen zu erneuern!

Warum Winterreifen besser greifen

Wenn die Durchschnittstemperaturen unter 7 Grad Celsius sinken, wird es höchste Zeit für einen Reifenwechsel. Denn Winterreifen bieten nicht nur bei winterlichen Straßenverhältnissen mehr Bodenhaftung, sondern bereits bei Temperaturen unter der 7-Grad-Grenze. Das hängt mit den Haftungseigenschaften der Reifen zusammen. Bei Kälte wird das Gummi der Sommerreifen hart und bietet keinen ausreichenden Halt mehr auf der Straße. Ganzjahresreifen sind zwar grundsätzlich besser für den Winter geeignet als Sommerreifen – verglichen mit Winterreifen sind sie aber nur ein Kompromiss. Wer im Winter täglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist oder eine längere Fahrt plant, sollte deswegen unbedingt mit Winterreifen fahren.

Auch bei Mietwagen unbedingt auf Winterreifen achten

Laut Gesetz ist die Fahrerin bzw. der Fahrer eines PKW für die Einhaltung der Winterreifenpflicht in Deutschland verantwortlich, nicht der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter bzw. die Halterin. Deshalb haftet auch der Fahrer bzw. die Fahrerin eines Mietwagens dafür, wenn am Fahrzeug keine Winterreifen montiert sind, nicht das Mietwagenunternehmen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Überlassung eines wintertauglichen Autos. Sie sollten sich also vor der Fahrt mit einem Leihwagen auf jeden Fall vergewissern, ob Winterreifen aufgezogen sind und die Profiltiefe stimmt – auch zur eigenen Sicherheit!

Winterreifen-Aufkleber

Wer mit Winterreifen unterwegs ist, muss in seinem Auto einen Winterreifen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anbringen. Alternativ kann das Erreichen der zulässigen Geschwindigkeit dem Fahrer durch eine automatische Displayanzeige im Fahrzeug angezeigt werden. Dies gilt zumindest immer dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto schnell ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 € bei einer möglichen Polizeikontrolle. Die Anbringung des Aufklebers übernimmt in der Regel der Reifenmontagebetrieb beim Aufziehen der Reifen.

Häufig stellen unsere TÜV NORD Sachverständigen im Rahmen der Hauptuntersuchung das Fehlen des Aufklebers oder der Displayanzeige fest. Ein Mangel, der seit 01.07.2012 als „erheblicher Mangel“ eingestuft werden muss und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Folge hat. Achten Sie daher beim Winterreifen aufziehen auf den Aufkleber oder besorgen Sie sich den Aufkleber kostenlos an Ihrer TÜV NORD Station. Sie erhöhen damit Ihre Sicherheit, schützen sich vor möglichen Bußgeldforderungen der Polizei und ersparen sich ggf. die Wiedervorführung Ihres Fahrzeuges im Rahmen der Hauptuntersuchung.

Winterreifenpflicht im Ausland

Winterurlauber, die im Ausland ohne geeignete Bereifung unterwegs sind, gefährden durch die Missachtung der Winterreifenpflicht den Kaskoversicherungsschutz. Außerdem wird es mancherorts richtig teuer, wenn Sie ohne Winterreifen unterwegs sind.

Informieren Sie sich grundsätzlich vor der Anreise über die gültigen Vorschriften im jeweiligen Land. 

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Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zu Winterreifen

In Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht – die sogenannte “situative Winterreifenpflicht” greift nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schnee, Schneematsch oder Reifglätte (§ 2 Abs. 3a StVO)

Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen nur Winterreifen mit Alpine‑Symbol gefahren werden. Das alte M+S‑Symbol ist nur noch für Reifen gültig, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden. Andernfalls drohen Bußgelder (ab 60 €) und Punkte in Flensburg

Sie können die Profiltiefe mit einem Profilmesser oder einer 1‑Euro‑Münze prüfen: Wenn der goldene Rand komplett verschwindet, ist noch genug Profil vorhanden. 

Allwetterreifen mit M+S‑ oder Alpine‑Symbol sind grundsätzlich erlaubt. Spezialisierte Winterreifen bieten jedoch deutlich bessere Performance bei Eis und Schnee – sie sind sicherer als Ganzjahresreifen, besonders in Regionen mit häufiger Kälte und Schnee.

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