Ratgeber und Tipps
Ein gebrauchtes Wohnmobil ist der ideale Einstieg in die Welt des flexiblen Reisens. Damit der Kauf zur richtigen Entscheidung wird, gibt TÜV NORD bewährte Tipps zur Besichtigung wichtiger Fahrzeugbereiche wie Karosserie, Unterboden, Motorraum, Reifen, Elektronik sowie zur Dokumentenprüfung (z. B. Prüfprotokoll, Bedienungsanleitungen, Fahrzeugpapiere).
Muster Wohnmobil‑Kaufvertrag jetzt herunterladenEin gebrauchtes Wohnmobil ist ideal für Einsteiger in die mobile Freiheit – doch damit aus dem Traum kein Ärger wird, zählen Karosserie, Technik, Gasanlage und Prüf-Historie.
Sichern Sie sich jetzt unseren bewährtes Musterdokument: Der TÜV NORD Kaufvertrag für private Verkäufe von gebrauchten Wohnmobilen, Wohnwagen oder Kastenwagen. Mit Gewährleistungsausschluss, Fahrzeugdaten und Übergabeformalitäten. Ideal für Verkäufe zwischen Privatpersonen.
Bestehen Sie unbedingt auf eine Probefahrt, wenn Sie ein gebrauchtes Wohnmobil, Wohnwagen oder einen Kastenwagen kaufen möchten.
Dabei können Sie überprüfen, ob
problemlos funktionieren und keine ungewöhnlichen Geräusche auftreten. Zusätzlich erfahren Sie, wie sich das Fahrzeug auf Landstraße, Autobahn und im Stadtverkehr verhält – so bekommen Sie ein echtes Gefühl für Leistung, Fahrkomfort und Alltagstauglichkeit.
Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Händler eine Probefahrt mit Ihrem Wunschfahrzeug ermöglichen und lassen Sie sich den Termin am besten direkt bestätigen. Klären Sie außerdem vorab wichtige Details: Wer übernimmt die Spritkosten? Wie viele Kilometer sind erlaubt? Und wie lange darf die Probefahrt dauern? So sind beide Seiten auf der sicheren Seite.
Eine lückenlose Wartungshistorie (z. B. Ölwechsel, Inspektionsnachweise, Reparaturen) ist essenziell – sie zeigt Pflegezustand und minimiert Risiken teurer Reparaturen nach dem Kauf. Bitten Sie zur Einsicht auch um Rechnungen oder Eintragungen aus dem Serviceheft.
Lassen Sie sich die vollständigen Fahrzeugdokumente geben: HU‑Prüfprotokoll, Bedienungsanleitung, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, sowie ggf. Nachweise zu Umbauten oder Gasprüfung. Fragen Sie auch nach Datum der letzten HU und dem Fälligkeitstermin der nächsten.
Bei einem Privatkauf kann die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen werden. Verweigert der Verkäufer die Einsicht ins Scheckheft oder verweigert die Probefahrt, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Der Gewährleistungsausschluss gilt nur, wenn alle Mängel offen gelegt wurden. Eine versteckte Mangelverschleierung kann dennoch rechtlich einklagbar sein.
Achten Sie auf unverzichtbare Sicherheitsfeatures wie Airbags, ESP oder Isofix-Verankerungen. Seit 2014 sind beispielsweise ESP-Systeme gesetzlich vorgeschrieben. Ältere Modelle ohne solche Sicherheitstechnik sollten daher besonders gründlich geprüft werden.