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Ratgeber und Tipps

Wohnmobil Zulassung

Verwirklichen Sie Ihren Traum vom eigenen Reisemobil: Mit TÜV NORD begleiten Sie die Zulassung als Wohnmobil Schritt für Schritt: Von der Mindestausstattung über fest eingebaute Komponenten bis hin zum amtlichen Gutachten zur Wohnmobil Zulassung bzw. Wohnmobilzulassung.

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Zulassung als Wohnmobil mit allen Voraussetzungen

Was zählt als Wohnmobil: Voraussetzungen & Mindestanforderungen

Ein Fahrzeug gilt gemäß StVZO, VdTÜV-Merkblatt 740 und aktueller Fahrzeugklasse M (Sonder‑Kfz) offiziell als Wohnmobil, wenn es mindestens folgende Kriterien erfüllt:

Mindestausstattung (laut StVZO & VdTÜV‑Merkblatt 740)

  • Sitzgelegenheit mit Tisch: Der Tisch kann abnehm‑, klapp- oder wegklappbar sein.
  • Schlafplatz: Eine feste Liegefläche oder umklappbare Sitzgruppe genügt.
  • Kocheinrichtung: Fest montiert, für den Innenraum geeignet und mit Hitzeschutz. Kann klapp- oder ausziehbar sein.
  • Stauraum: Schränke oder Ablagen, die Kleidung, Proviant oder Gepäck sicher unterbringen – über das Niveau eines PKW hinaus.

Wohnlicher Eindruck & Wohnbereich

  • Der Innenraum muss überwiegend dem Wohnen dienen und ein wohnliches Umfeld schaffen – inklusive mind. zwei seitlich angebrachter Fenster und Belüftung gemäß DIN EN 721.
  • Möbelkanten sind abgerundet oder gummiert, um Verletzungsgefahren zu vermeiden. Der Bodenbelag muss rutschfest und die verwendeten Materialien schwer entflammbar sein.

Sicherheit & Fluchtwege

  • Sitzplätze im Wohnbereich müssen den Anforderungen gemäß § 35a StVZO entsprechen, inklusive zulässiger Gurtbefestigung und Prüfzeugnissen (z. B. ABE, Teilegutachten).
  • Für jede Sitzbank sind zwei unabhängige Fluchtwege erforderlich (z. B. Türen, Fenster oder Luken auf unterschiedlichen Fahrzeugseiten). Türen müssen breiter als 50 cm, mindestens 1 m hoch und nach außen von innen öffnend sein.

Technische und installationsbezogene Vorgaben

  • Gaslösungen: feste Installation mit geprüfter E-Kennzeichnung, deren Gasflaschen sicher untergebracht und belüftet sind.
  • Elektroinstallation: 12/24‑V oder 230‑V nach VDE‑Normen (z. B. DIN VDE 0100‑721), zugelassene Komponenten.

Begutachtung & Zulassung

  • Nach dem Umbau (mit fest verbauten Einbauten) erlischt die bisherige Betriebserlaubnis.
  • Ein amtlich anerkannter Sachverständiger von TÜV NORD erstellt Ihnen ein Gutachten gemäß § 19.2/StVZO und Merkblatt 740, auf das die Kfz‑Zulassungsstelle die neue Eintragung als „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“ vornimmt.
TÜV NORD Wohnmobil am Strand

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Sie möchten Ihren Camper fachgerecht ausbauen? Unsere TÜV NORD Experten haben alle relevanten Anforderungen für Sie in einer kostenlosen PDF zusammengestellt. So stellen Sie sicher, dass Ihr Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht und der Zulassung nichts im Weg steht.

So gelingt der Umbau für die Wohnmobil Zulassung: Schritt für Schritt

Hat Ihr Wohnmobil ausreichend Rückgrat? Alle Fahrzeughersteller haben feste Aufbau-Richtlinien, die für die Stabilität der Aufbauten und deren Befestigung am Fahrzeug maßgeblich sind. Wenn Sie tragende Karosserie-Teile entfernen oder verändern, muss der Fahrzeughersteller diese Veränderungen möglicherweise nachträglich extra freigeben.

Verwenden Sie für die Ausbauteile Materialien, die schwer entflammbar sind. Zudem sollten sie möglichst splittersicher sein. Beurteilungsmaßstab sind die Richtlinien für Sicherheitsglas oder vergleichbare Normen.

Sitzplätze – sicher & zulassungsfähig

  • Ihre Sitzplätze müssen mit bauartgeprüften Gurten versehen und fest montiert sein – lose oder ohne Werkzeug abnehmbare Plätze werden nicht akzeptiert.
  • Die maximal zulässige Anzahl richtet sich nach dem Gesamtgewicht und der möglichen Zuladung (§ 35a StVZO); eine frühzeitige Beratung durch unsere TÜV NORD-Experten ist empfehlenswert.

Zugang und Notausgänge – bequem & sicher

  • Die unterste Einstiegshöhe darf maximal 500 mm betragen und muss rutschfest sein.
  • Optimal ist eine separate Tür zum Wohnbereich auf der rechten Fahrzeugseite; bei Doppeltüren muss der vordere Türflügel überlappen.
  • Jeder Sitzplatz muss zwei unabhängige Fluchtwege haben – z. B. durch Türen und Fenster auf unterschiedlichen Fahrzeugseiten; Notausgänge müssen mindestens 50 cm breit und 1 m hoch sein.

Heizung – geprüft & fachgerecht installiert

  • Ihre Zusatzheizung muss bauartgenehmigt sein und gemäß Herstellervorgaben montiert werden; das Prüfplakettenschild muss zu jeder Zeit lesbar bleiben.
  • Die Erfahrung zeigt: Eine fachmännische Installation steigert die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Wohnmobilzulassung.

Elektrik – sicher & vorschriftsgemäß

  • Die Installation muss den VDE-/DIN-Normen entsprechen – gerade bei 230‑V-Anlagen.
  • Fachgerechter Einbau verhindert Brandrisiken durch Kurzschluss oder Überlastung.

Wohnbereich einrichten – praktisch & sicher

  • Möbel wie Schränke und Tische müssen fest installiert sein – der Tisch darf ausklappbar sein.
  • Materialien sollten schwer entflammbar, Kanten abgerundet und Schränke verriegelbar sein, damit nichts bei einer Gefahrenbremsung herausfliegt.

Belüftung & Frischluftversorgung – getrennt & wirksam

  • Wohnbereich und Fahrerplatz benötigen eine unabhängige Frischluft- und Abluftlösung – ohne Verbindung zu Standheizung, Auspuff oder Gasanlage.
  • Pflicht ist eine Sicherheitslüftung nach DIN EN 721 mit separaten Zu- und Abluftöffnungen.

Außenmontage – sicher & verletztungsfrei

  • Außen angebrachte Ersatzräder oder Zubehör müssen mit mindestens zwei unabhängigen Befestigungen gesichert sein.
  • Freiliegende scharfe Kanten sind zu vermeiden - auch hier zählt der Schutz vor Verletzungen.
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Umbau & Zulassung

1

Wohnmobil‑Zulassung vs. Lkw/Pkw

Ein Fahrzeug kann gemäß Ausbau und Nutzung als Wohnmobil, Pkw oder Lkw zugelassen werden. Für eine Wohnmobil-Zulassung müssen laut StVZO mindestens diese Elemente fest verbaut sein: Schlafplatz, Sitzgelegenheiten, Tisch, Kochstelle und ausreichend Stauraum. Ohne Ausbau gelten höhere Steuer- und Versicherungstarife.

2

Betriebserlaubnis & Anbauabnahme

Jede Änderung am Fahrzeug, insbesondere Einbauten, kann das Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis bewirken – wenn keine Anbauabnahme oder Einzelabnahme gemäß § 19 StVZO erfolgt ist. Lassen Sie die Einzelabnahme bei TÜV NORD durchführen. Anschließend wird die Zulassungsbescheinigung und die Eintragung angepasst.

3

Steuer & Versicherung

Ein Fahrzeug mit Wohnmobil-Zulassung zahlt meist deutlich niedrigere Steuer, da sie sich nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse richtet – nicht nach CO₂-Emissionen wie bei Pkw. Zudem sind Wohnmobil‑Versicherungen oft günstiger und bieten spezielle Tarife für Inventar und Saison­nutzung.

4

Küche und Wasserversorgung

Installieren Sie eine kompakte Küchenzeile mit Kochgelegenheit, Spüle und Kühlschrank. Für die Wasserversorgung benötigen Sie Frisch- und Abwassertanks sowie eine Pumpe. Achten Sie auf hygienische Materialien und einfache Wartung.

Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zur Wohnmobil Zulassung

Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt laut § 19 Abs. 2 StVZO, wenn 

  • Sie die Fahrzeugart ändern (z. B. Pkw → Wohnmobil),
  • eine Gefährdung entsteht oder
  • sich Lärm-/Abgasverhalten verschlechtert.

Um sie wiederherzustellen, ist zwingend eine Einzelabnahme bei uns erforderlich. Diese können Sie bequem an einer unserer TÜV NORD Stationen durchführen lassen. Anschließend kann das Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen werden.

Insbesondere bei Fahrzeugen über 3,5 t kann eine Lkw-Zulassung vorteilhaft sein – dann greift oftmals ein niedrigerer Lkw-Steuersatz. Unterhalb 3,5 t ist jedoch meist eine Wohnmobil-Zulassung günstiger.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I + II
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • Gutachten zur Einzelabnahme nach § 19 StVZO
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
  • ggf. COC-/EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und ist in der Regel günstiger als für vergleichbare PKW.

Hier gelangen Sie zum Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums

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