Brandschutz
Die Zuständigkeiten im betrieblichen Brandschutz sind klar verteilt. Hier erfahren Sie mehr zu zentralen Positionen und Akteuren.
Zum Blog Wissen kompaktBetrieblicher Brandschutz ist Teamarbeit. Aber wer sind die wichtigsten Akteure, was müssen sie können und wie halten sie ihr Wissen auf dem neuesten Stand? Und wann sind welche Positionen vorgeschrieben?
Organisatorischer Brandschutz wird auch als betrieblicher Brandschutz bezeichnet. Er umfasst unter anderem Maßnahmen zur Rettung von Personen und zur Schadensbegrenzung. Betrieblicher Brandschutz richtet sich an alle Menschen, die dafür verantwortlich sind, Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen richtig einzuschätzen oder an der Ermittlung von Brand- oder Explosionsgefahren mitzuwirken. Dies betrift hauptsächlich Unternehmer und Unternehmerinnen, Führungskräfte, sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus sind auch Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte, die dafür Sorge zu tragen haben, dass keine anderen Menschen in Gefahr geraten können, betroffen.
Die wichtigsten Akteure im betrieblichen Brandschutz sind die Arbeitgeber, ob Geschäftsführer, Vorstand oder Unternehmer. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Beschäftigten. Aber weil sich auch sehr motivierte Chefs nicht um alles kümmern können, übertragen sie in der Regel einen Teil der eigenen Pflichten an andere Personen. Manchmal ist dies sogar vorgeschrieben.
Damit wären wir bei der Frage, welche Akteure im betrieblichen Brandschutz Pflicht sind. Peter Dubbert, Prüfsachverständiger für technische Anlagen, meint dazu „Grundsätzlich vorgeschrieben sind erstmal keine.“ Dabei liegt die Betonung auf „grundsätzlich“. Denn in vielen Situationen geht es zum Beispiel nicht ohne Brandschutzbeauftragte:
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für das Thema Brandschutz in Unternehmen und haben vielfältige Aufgaben im vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen Brandschutz. Wichtige Informationen zu ihren Aufgaben, ihrer Qualifikation und ihrer Bestellung finden sich in der Richtlinie vfdb 12-09/01.
Brandschutz-Fachplaner beraten bestehende Betriebe im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und helfen ihnen, sowohl gesetzliche Anforderungen als auch die Anforderungen von Versicherern zu erfüllen. Beim Bauen im Bestand müssen sie neben dem brandschutztechnischen Zustand von Gebäuden den Bestandsschutz berücksichtigen.
Außerdem kommen Brandschutz-Fachplaner beim Neubau von Gebäuden in verschiedenen Bauphasen zum Einsatz:
Ob ein Brandschutz-Fachplaner für einen Brandschutznachweis erforderlich ist, hängt vor allem von der Gebäudeklasse ab. Für Gebäude der Klasse 1 – 3 können Architekten selbst Brandschutznachweise erstellen, wenn es sich nicht um Sonderbauten handelt. Dasselbe gilt in der Gebäudeklasse 4, wenn sie eine entsprechende Zusatzausbildung besitzen. Für Gebäude der Klasse 5 ist zwingend ein Brandschutz-Fachplaner notwendig.
Laut Thorsten Kühn, Brandschutzsachverständiger, hat das gute Gründe. Denn während für die Gebäudeklassen 1 – 3 der Brandschutz im Baurecht klar definiert ist, sodass eigentlich keine Abweichungen möglich sind, stellt er bei „höherklassigen“ Bauten hohe Anforderungen an das Know-how der Person. Dasselbe gilt für Sonderbauten. Dabei weist Thorsten Kühn darauf hin, dass beispielsweise mehr als 70 Prozent aller Industriebauten Gebäude der Gebäudeklasse 3 und gleichzeitig Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 MBO sind.
Deshalb empfiehlt Thorsten Kühn allen, die Brandschutz-Fachplaner werden wollen, eine Ausbildung zu absolvieren, die der Richtlinie 100 des Instituts für vorbeugenden Brandschutz e. V. (DIvB) entspricht und sie in die Lage versetzt, eigenständig rechtssichere Brandschutznachweise zu erstellen. Ein entsprechendes Zertifikat erkennen auch die Behörden sowie die Ingenieurkammern an. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um als Fachplaner tätig sein zu können.
„Es gibt Sonderbauverordnungen beziehungsweise technische Baubestimmungen“, so Peter Dubbert, „die fordern ab einer bestimmten Größe der Gebäude eine Brandmeldeanlage und bei bestimmten Verkauf- oder Versammlungsstätten ausdrücklich eine Sprachalarmierungsanlage. Aber die Notwendigkeit kann auch ohne eine solche Verordnung durch eine Baugenehmigung und das damit verbundene Brandschutzkonzept entstehen.“
In Hinsicht auf Errichtung, Wartung und Instandhaltung einer solchen Anlage erwähnt die DIN 14675 drei Akteure im betrieblichen Brandschutz:
Wichtig: Neben Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen gibt es natürlich auch noch Feststellanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feuerlöschanlagen. Auf sie alle einzugehen, würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Nicht zuletzt gibt es im betrieblichen Brandschutz die sogenannten Brandschutzhelfer. Sie kommen, anders als die bisher genannten Akteure im betrieblichen Brandschutz, in erster Linie dann zum Einsatz, wenn es tatsächlich brennt. Denn ihre wichtigsten Aufgaben bestehen in der Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden und Evakuierung.
Wie viele Brandschutzhelfer ein Unternehmen braucht, hängt vor allem von seiner Größe ab. Ihre Anzahl muss in angemessenem Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen. Bei normaler Brandgefährdung genügt es meist, fünf Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden.
Einmal einen Brandschutzbeauftragten ausbilden lassen? Damit ist es nicht getan. Regelmäßige Schulungen von Akteuren im betrieblichen Brandschutz liegen nicht nur im Interesse des Arbeitgebers. Sie sind auch vorgeschrieben:
Auch für sachkundige und eingewiesene Personen sind Ergänzungs- und Wiederholungsschulungen notwendig. Schließlich hat, darauf weist Peter Dubbert hin, „die eingewiesene Person die Aufgabe, regelmäßig durch das Objekt zu gehen und Änderungen der Nutzung festzustellen. Wenn ein Raum früher ein Lagerraum war und jetzt anders genutzt wird bzw. etwas Anderes gelagert wird, muss die Person das erkennen und entsprechende Maßnahmen vorschlagen.“ Das aber geht nur, wenn die betreffende Person weiß, worauf es ankommt.
Auf den ersten Blick ist betrieblicher Brandschutz eine lästige Pflicht. Doch letzten Endes trägt die Bestellung, Ausbildung und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten oder eingewiesenen Personen für Brandmeldeanlagen entscheidend dazu bei, existenzielle Risiken für Unternehmen zu verringern. Selbst wenn der Ernstfall eingetreten ist, zahlt sich diese „Investition“ aus. So kann die Tatsache, ob Brandschutzbeauftragte regelmäßig fortgebildet wurden oder nicht, mit darüber entscheiden, ob Unternehmen Geld von der Versicherung erhalten.
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