Brandschutz
Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht und worauf kommt es bei der Erstellung an? Hier erfahren Sie mehr.
Zum Blog Wissen kompaktMenschliches Fehlverhalten, fehlerhafte elektrische Installationen und Überhitzungen gehören seit vielen Jahren zu den häufigsten Ursachen für Brände. Oft sind es vermeintlich kleine Anlässe, die Millionenschäden verursachen, Unternehmen in die Pleite treiben und im schlimmsten Fall Leben gefährden.
Umso wichtiger ist ein sorgsam erstelltes Brandschutzkonzept. Was sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, wann ein Brandschutzkonzept gesetzlich vorgeschrieben ist und was bei der Erstellung zu beachten ist, erörtern wir hier.
Bei einem Brandschutzkonzept handelt es sich um die Gesamtheit aller erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von Personen im Brandfall ermöglichen.
Mit anderen Worten beinhaltet ein solches Konzept alle Maßnahmen, die Brände verhindern und im Ernstfall den Schaden möglichst klein halten. Wichtig ist, dass es individuell auf das betreffende Gebäude und seine Nutzung abgestimmt ist. Nur so entfalten die betreffenden Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung.
Übrigens: Das Brandschutzkonzept ist auch die Grundlage für die Brandschutzordnung. Diese stellt eine Art Betriebsanweisung für die Verhütung von Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall dar und muss in Teilen öffentlich in Gebäuden aushängen.
Brandschutzkonzepte basieren auf mehreren gesetzlichen Verordnungen. Grundsätzlich erforderlich sind sie bei Sonderbauten und wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird. Zu Sonderbauten gehören auch Bürobauten und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, ebenso wie alle Hochhäuser und Krankenhäuser.
Inwiefern für andere Gebäude ein Brandschutzkonzept rechtlich zwingend ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab, denn Baurecht ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache. Außerdem können Versicherungen ein Brandschutzkonzept verlangen.
Wichtig: Obwohl sie manchmal synonym gebraucht werden, meinen die Begriffe „Brandschutzkonzept“ und „Brandschutznachweis“ nicht dasselbe.
Oft folgen Brandschutzkonzepte dem folgenden Aufbau:
Unterschiede in der Gliederung ergeben sich zum Beispiel aus länderspezifischen Vorgaben.
Wichtig: Bei Neubauten muss ein Brandschutzkonzept bereits vor Baubeginn vorliegen. Danach ist es notwendig, es regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.
Ein Brandschutzkonzept darf nur ein sogenannter „Fachplaner“ erstellen. Was bzw. wer genau sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, hängt allerdings wiederum vom jeweiligen Bundesland ab. Abhängig davon müssen Fachplaner neben einer bestimmten Ausbildung auch praktische Erfahrung im Bereich Brandschutz nachweisen. In NRW beispielsweise darf nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger ein Brandschutzkonzept erstellen.
Gebäude selbst und Gebäudenutzungen verändern sich. Deshalb ist es wichtig, Brandschutzkonzepte immer wieder einmal genau unter die Lupe zu nehmen und bei Bedarf ebenfalls zu verändern.
Geprüft werden die Konzepte zu folgenden Zeitpunkten:
Ein Konzept allein ist nur die halbe Miete. Entscheidend ist, dass es umgesetzt wird – nicht nur, weil sich nur so Bränden effektiv vorbeugen lässt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Brand entstanden ist, weil das Brandschutzkonzept nicht richtig umgesetzt wurde, bleibt die dringend benötigte Versicherungszahlung schnell aus. Sogar eine Klage wegen grober Fahrlässigkeit und eine Einstellung des Betriebs können Folgen sein.
Deshalb ist es wichtig für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden regelmäßig in Brandschutzmaßnahmen zu schulen und sie auch über das eigene Brandschutzkonzept zu informieren. So sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im Ernstfall auf der sicheren Seite.
Ein Brandschutzkonzept ist ein Dokument, das die erforderlichen Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes beschreibt, um der Entstehung von Bränden vorzubeugen, ihre Ausbreitung zu verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Es wird für Gebäude oder bauliche Anlagen erstellt. Entscheidend ist, dass es individuell an das Gebäude und seine Nutzung angepasst ist.
Die möglichen Inhalte eines Brandschutzkonzepts reichen von Installationen wie Brandmeldeanlagen bis hin zu Evakuierungsplänen, Rettungswegen und Löschmitteln.
Ein Brandschutzkonzept dürfen Sachverständige wie Prüfingenieur:innen und Personen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst oder Fachplaner:innen Brandschutz erstellen.
§ 66 MBO (Musterbauordnung) schreibt für jedes Gebäude in Deutschland einen Brandschutznachweis vor. Welche Inhalte er haben muss, ist in § 11 des Muster-Bauvorlagenerlasses definiert.
Die erforderlichen Angaben lassen sich auf zwei Wegen machen:
Ein Brandschutzkonzept ist also im Grunde ebenfalls ein Brandschutznachweis. Es unterscheidet sich aber in Umfang, Komplexität und Detailtreue sowie der eigenen Visualisierung von anderen Brandschutznachweisen.
Bei einem Brandschutzgutachten handelt es sich um eine gutachterliche Stellungnahme zu einem ausgewählten Brandschutzthema.
Teilweise wird der Begriff auch für die brandschutztechnische Analyse einer Bestandsimmobilie, eine sogenannte Schwachstellenanalyse Brandschutz verwendet.
Wann ein Brandschutzkonzept notwendig ist, ist nicht bundesweit einheitlich festgelegt. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern schreiben es für bestimmte Sonderbauten vor. Außerdem ist ein Brandschutzkonzept für ungeregelte Sonderbauten erforderlich, die besondere Anforderungen an den Brandschutz stellen (zum Beispiel Krankenhäuser). Dasselbe gilt, wenn Bauherrn zum Beispiel aus optischen Gründen von gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz abweichen wollen. Versicherungen verlangen manchmal ebenfalls ein ganzheitliches Brandschutzkonzept.
In der Regel wird ein Brandschutzkonzept von qualifizierten Fachleuten oder Institutionen geprüft, damit es gesetzlichen Anforderungen entspricht und im Brandfall den notwendigen Schutz bietet.
Dazu gehören je nach Bundesland und Bauvorhaben folgende Personen:
Die Prüfung eines Brandschutzkonzepts ist meist Teil des Bauantragsverfahrens.
Die Kosten für Brandschutzkonzepte fallen sehr unterschiedlich aus. Maßgeblich sind unter anderem die Größe und die Art des Gebäudes sowie seine Nutzung. Auch Schutzziele spielen eine Rolle. Zum Beispiel schließen diese bei Industriegebäuden oft den Schutz der Umwelt ein. Denkmalgeschützte Gebäude stellen wertvolle Kulturgüter dar, was sich ebenfalls auf die Anforderungen an Brandschutzkonzepte auswirkt.
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