Arbeitssicherheit & -schutz
Erfahren Sie von unserem Experten, worauf es beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wirklich ankommt.

Manchmal arbeiten Menschen wochen-, monate- oder sogar jahrelang mit potenziell gefährlichen Substanzen, ohne dass ihnen das Risiko bewusst ist. Björn Gabriel, Gebietsleiter Nord bei MEDITÜV und Fachkraft für Arbeitssicherheit, erinnert sich zum Beispiel noch gut an den mit Edding beschrifteten 5-Liter-Kanister mit ätzender Phosphorsäure, der ihm einmal in einer Tankstelle begegnet ist und den die Belegschaft dort für Reinigungen verwendete. Verantwortliche argumentieren dann gerne: “Es ist ja immer alles gut gegangen.”
Weil dann, wenn es nicht gut geht, ernste Konsequenzen drohen, brauchen Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, ein Gefahrstoffmanagement.
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Als Gefahrstoffe gelten Substanzen, die nach der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) der EU als gesundheitsgefährdend, physikalisch gefährlich oder umweltgefährlich eingestuft sind. Dazu gehören beispielsweise:
Zur Erkennung und sicheren Handhabung von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften dienen die Gefahrenpiktogramme auf Etiketten sowie die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.
Gut zu wissen: Bei dem Wort “Gefahrstoffe” denken viele Menschen sofort an Produktionshallen oder große Werkstätten. Aber gefährliche Stoffe sind auch in vielen Büros verbreitet, zum Beispiel in Form von Reinigungsmitteln. Auch der Abflussreiniger im Haushalt ist ein Gefahrstoff.
Die wichtigste rechtliche Grundlage für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen in Deutschland ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie dient dazu Beschäftigte vor gesundheitlichen Schäden und Unfällen zu schützen. Die Gefahrstoffverordnung setzt europäische Richtlinien – insbesondere die CLP- und REACH-Verordnung – in nationales Recht um.
Die Gefahrstoffverordnung gilt für alle Unternehmen, in denen Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen oder durch sie gefährdet werden können – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Das betrifft nicht nur Chemiebetriebe oder Werkstätten, sondern auch Büros, Reinigungsfirmen oder Dienstleister, die beispielsweise mit Druckerfarben, Reinigungsmitteln oder Klebstoffen arbeiten. Ebenso fallen Tätigkeiten darunter, bei denen Gefahrstoffe entstehen, etwa durch Schweißen, Schleifen oder Löten.
Kurz gesagt: Sobald Gefahrstoffe im Betrieb vorkommen oder freigesetzt werden können, gilt die Gefahrstoffverordnung.
Zentrale Anforderungen der Gefahrstoffverordnung sind die folgenden:
Arbeitgeber:innen müssen prüfen, ob Gefahrstoffe im Betrieb vorkommen und welche Risiken damit verbunden sind.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber:innen eine Substitutionsprüfung durchführen. Das bedeutet, zu prüfen, ob sich gefährliche Verfahren oder Stoffe durch weniger gefährliche oder sogar ungefährliche Alternativen ersetzen lassen. Falls ja, ist vorrangig eine Substitution durchzuführen.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind geeignete Maßnahmen festzulegen. Dabei haben technische und organisatorische Maßnahmen wie der Einbau einer geeigneten Lüftung oder die Minimierung von Expositionszeiten Vorrang. Wenn sie nicht ausreichen, hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen.
Alle im Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe müssen erfasst und dokumentiert werden.
Für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist eine schriftliche Betriebsanweisung notwendig. Sie informiert Beschäftigte über Gefahren, Schutzmaßnahmen, das richtige Verhalten im Notfall sowie die sichere Entsorgung.
Mitarbeitende sind regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren; Gefahrstoffe müssen nach CLP-Verordnung gekennzeichnet sein.
Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine medizinische Überwachung der Beschäftigten notwendig.
In Zusammenhang mit dem Thema Gefahrstoffmanagement ist häufig von “Gefahrstoffbeauftragten” die Rede, ein Begriff, der in Gesetzen oder Verordnungen nicht explizit vorkommt. Gemeint sind fachkundige Personen, die sich vor allem um die Umsetzung rechtlicher Vorschriften kümmern. Außerdem übernehmen sie meist praktische Arbeiten wie die Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses, die Prüfung von Sicherheitsdatenblättern oder die Beratung von Mitarbeitenden.
Verpflichtend ist die Bestellung solcher Gefahrstoffbeauftragten nicht. Die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen liegt immer beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. In Betrieben, in denen regelmäßig oder mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe gearbeitet wird, ist es jedoch sinnvoll, eine fachkundige Person zu benennen, die sich um die Einhaltung der Vorschriften kümmert. Diese Rolle kann zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein:e Umweltschutzbeauftragte:r übernehmen.
Die letzte Novellierung der Gefahrstoffverordnung trat im Dezember 2024 in Kraft. Sie brachte vor allem folgende Änderungen mit sich:
1. Risikobezogenes Maßnahmenkonzept („Ampel-Modell“) für Krebs erzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe
Das sogenannte Ampelmodell teilt Tätigkeiten mit besonders gefährlichen Stoffen in drei Risikostufen ein: niedrig (grün), mittel (gelb) und hoch (rot). Je nach Einstufung müssen Unternehmen passende Schutzmaßnahmen ergreifen. Bei mittlerem oder hohem Risiko ist zusätzlich ein Maßnahmenplan erforderlich, um die Belastung weiter zu reduzieren. Ziel ist es, den Arbeitsschutz stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten.
2. Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber:innen müssen bei der Gefährdungsbeurteilung nun auch psychische Belastungen ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen.
3. Neue Regelungen bei Asbest-Tätigkeiten
Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung enthält erstmals detaillierte Vorgaben zu Tätigkeiten mit Asbest. Neu ist, dass bestimmte Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien wieder zulässig sind – unter strengen Schutzauflagen und nur, wenn anerkannte Verfahren mit geringer Exposition angewendet werden.
Außerdem müssen Auftraggeber:innen künftig Angaben zum Baujahr und möglichen Schadstoffbelastungen bereitstellen, damit Unternehmen Risiken besser einschätzen können. Ziel ist mehr Sicherheit und Transparenz bei allen Arbeiten, bei denen Asbest auftreten kann.
Für die meisten Unternehmen gehen damit keine bahnbrechenden Neuerungen einher, so Björn Gabriel. “Der Anteil der Unternehmen in Deutschland, die mit Asbest zu tun haben, ist eher gering.” Die Aufnahme der psychischen Gefährdung hält der Experte für einen guten Ansatz. Allerdings müssten viele Unternehmen bereits vorher ansetzen, um einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.
Das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Gefahrstoffmanagement ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, beobachtet Björn Gabriel. Trotzdem herrsche bei den Grundlagen oft Nachholbedarf: “Die Dokumentation, angefangen bei den Sicherheitsdatenblättern bis hin zu den Betriebsanweisungen, sollte vollständig und auf dem neuesten Stand sein.” Dabei lohne es sich, in Betriebsanweisungen bildlich zu arbeiten und auf eine leicht verständliche Sprache zu achten. “Es ist zielführender, zu schreiben: ,Wenn ihr Produkt x anfasst, tragt die blauen Handschuhe‘, als Fachbegriffe zu verwenden, die keiner versteht.”
Eine bessere Verständlichkeit sei auch der zentrale Vorteil persönlicher Unterweisungen: “Die Gefahrstoffverordnung ist die einzige Verordnung, die eine mündliche Unterweisung erfordert.” Wenn Verantwortliche diese Vorgabe befolgen, können sie die Art der Unterweisung an unterschiedliche Mitarbeitende und deren Sprachgebrauch anpassen. Sie erkennen auch besser, wenn ihr Gegenüber etwas nicht versteht.
Gerade in Bezug auf psychische Belastungen empfiehlt Björn Gabriel Verantwortlichen, den Austausch mit Mitarbeitenden zu suchen. “In Workshops entstehen oft gute Ideen für Verbesserungen.“
Ob Klebstoffe, Lösungsmittel oder Abgase, viele in der Arbeitswelt weitverbreiteten Substanzen bergen ernste Gefahren für Mensch und Umwelt. Dabei reicht manchmal schon eine falsche Lagerung oder ein versehentlicher Hautkontakt für Unfälle mit schwerwiegenden Konsequenzen.
Ein systematisches Gefahrstoffmanagement ist deshalb mehr als ein notwendiges Übel. Es schützt die Gesundheit von Mitarbeitenden, beugt Umweltschäden vor und trägt durch klare Vorgaben zu effizienten, sicheren Betriebsabläufen bei. Entscheidend ist – neben Wissen über Gefahrstoffe und aktuelle rechtliche Vorschriften –, dass Vorgaben zum sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen, verständlich und mit einem klaren Bezug zu ihrem Nutzen kommuniziert werden.

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