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Checkliste

Muss man immer auf dem Radweg fahren?

24. Juli 2025

Schnell mal auf den Gehweg ausweichen, weil man auf der Kopfsteinpflasterstraße durchgerüttelt wird? Auf der Straße fahren, weil der Radweg sich als Buckelpiste entpuppt? Mit Kopfhörern auf den Ohren durch die Stadt radeln? Radfahren wird zwar immer beliebter. Doch was man auf dem Drahtesel darf und was nicht, ist vielen nicht klar, aber gesetzlich eindeutig geregelt. Unsere Checkliste klärt auf.

 

Darf ich auf der Straße fahren, wenn dort der Belag besser ist?

Auf der Straße zu fahren ist Radlerinnen und Radlern laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich erlaubt – auch wenn daneben ein Radweg verläuft. Zumindest solange dieser nicht durch eine weiße Fahrrad-Silhouette auf einem runden blauen Schild (auch kombiniert mit einem Fußgänger-Symbol) als benutzungspflichtig ausgewiesen ist. Hält man sich nicht an die Benutzungspflicht, werden Bußgelder von 20 bis 35 Euro fällig. Aufgehoben ist die Benutzungspflicht, wenn der Radweg von falsch parkenden Autos oder einer Baustelle blockiert wird, wenn er von Pflanzen überwuchert oder etwa durch Baumwurzeln stark geschädigt ist und wenn Laub im Herbst oder Schnee und Eis im Winter die Fahrt gefährlich machen würden.

 

Darf ich neben anderen auf der Straße radeln?

Die für manche überraschende Antwort lautet Ja. Auf der Straße dürften Radfahrende nebeneinander pedalieren – solange sie dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindern. Würden sie also etwa ein Auto am Überholen hindern, müssen sie wieder hintereinanderfahren. In zwei Ausnahmefällen ist das Nebeneinanderfahren uneingeschränkt erlaubt: auf Fahrradstraßen und wenn mindestens 16 Radfahrende als Gruppe unterwegs sind.

 

Darf ich rote Ampeln ignorieren?

Nein, natürlich nicht. Bei Rotlichtverstößen drohen mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Aber auch hier gibt es eine Sonderregel, die meist nur Radfahraktivistinnen und Radfahraktivisten kennen. Die magische Zahl lautet in diesem Fall ebenfalls: 16. Denn sobald so viele Menschen gemeinsam im Pulk pedalieren, gelten sie als geschlossener Verband. Fährt das erste Rad des Verbands bei Grün auf die Kreuzung, darf der Rest folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf Rot gesprungen ist. Diese Regel kommt etwa bei der sogenannten „Critical Mass“ zum Einsatz, einer regelmäßig stattfindenden Fahrraddemo, die einmal im Monat durch verschiedene deutsche Städte radelt.

 

Ist freihändig zu fahren erlaubt?

Sie haben ein beeindruckendes Gleichgewichtsgefühl und Ihr Fahrrad bestens im Griff? Zeigen dürfen Sie es nur auf andere Weise. Denn freihändig zu fahren ist nicht erlaubt. Mindestens eine Hand muss jederzeit den Lenker berühren. Andernfalls werden fünf Euro Bußgeld fällig.

 

Darf ich mit Kopfhörern radeln?

Grundsätzlich schon, solange die Playlist oder der Podcast nicht die Sirene des Krankenwagens, das Klingeln überholender Radlerinnen und Radler oder das herannahende Auto übertönen. Andernfalls winkt ein Bußgeld von zehn Euro. Noch gravierender: Bei einem Unfall kann man den Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren.

 

Was ist mit dem Handy in der Hand?

Das Handy in der Hand ist grundsätzlich tabu und kostet 55 Euro. Ebenfalls verboten: sich von einem Smartphone ablenken zu lassen, das in einer Halterung am Rad befestigt ist. Über Google-Maps & Co. durch die Stadt zu navigieren ist also völlig okay, solange man nicht dauerhaft aufs Display starrt. Während der Fahrt E-Mails zu checken kostet dagegen immer.

 

Darf ich wartende Autos vor einer Ampel rechts überholen?

Ja, rechts überholen ist für Radfahrende in dieser Situation ausnahmsweise erlaubt, wenn man langsam und nur zwischen den Autos und dem Bordstein vorbeifährt. Die Autofahrenden müssen Radlerinnen und Radlern aber keinen Platz machen. Zwischen zwei stehenden Autoreihen durchzufahren ist nicht gestattet.

 

Habe ich auf einer Fahrradstraße automatisch Vorfahrt?

Nein, auch auf einer Fahrradstraße gelten die üblichen Vorfahrtsregeln – also etwa rechts vor links, wenn nicht anders ausgeschildert. Allerdings darf man auf dem Rad die gesamte Breite der Fahrradstraße nutzen, also etwa nebeneinanderfahren. Autos oder Motorräder dürfen hier nur fahren, wenn ein Zusatzschild es ihnen erlaubt. Und auch dann lediglich mit maximal 30 Stundenkilometern – ein Tempolimit, das im Übrigen auch für sportliche Radlerinnen und Radler gilt.

 

Darf ich über einen Zebrastreifen fahren?

Ja, allerdings hat man dann keinen Vorrang gegenüber dem Verkehr auf der Straße. Man darf folglich nicht erwarten, dass Autofahrende anhalten. Das müssen sie nur, wenn man selbst temporär zur Fußgängerin oder zum Fußgänger wird, also absteigt und das Rad über den Zebrastreifen schiebt. Auf einer Fußgängerfurt, den gestrichelten Linien bei einer Fußgängerampel, hat man auf dem Fahrrad überhaupt nichts verloren: Dieser Bereich ist ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. Das gilt auch für Kinder, die laut StVO erst ab acht Jahren auf der Fahrbahn fahren dürfen. Nur in Ausnahmefällen darf man eine Fußgängerfurt befahren: und zwar, wenn sie durch die Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ oder ein Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen in entgegengesetzter Richtung gekennzeichnet ist.

 

Kann ich auf den Gehweg ausweichen, wenn mir die Kopfsteinpflasterstraße Kopfschmerzen bereitet?

Nein, ein Abstecher auf den Gehweg ist prinzipiell verboten und wird mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet. Die Ausnahmen sind Kinder bis zehn Jahren. Bis zum achten Geburtstag müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Es sei denn, es gibt einen Radweg, der baulich von der Straße getrennt ist – etwa durch Blumenkübel, Poller oder Betonschwellen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen reichen also nicht. Auf dem Gehweg darf eine Aufsichtsperson Kinder unter acht Jahren begleiten. Aber nur eine! Eltern dürfen mit ihrem Kind auf dem Bürgersteig demzufolge keinen Konvoi bilden. Und: Zum Überqueren der Straße müssen Kinder und ihre Begleitung absteigen und das Fahrrad schieben.

 

Muss ich dem Schild „Radfahrer absteigen“ Folge leisten?

Das Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ ist kein Gebotszeichen, sondern nur eine Empfehlung. Es kann also nicht zum Absteigen zwingen. Wenn es an einer Baustelle steht, die den Radweg versperrt, kann man alternativ auf die Fahrbahn ausweichen. Sieht man es unter Schildern vor Fußgängerzonen oder Gehwegen, dient es nur als Verdeutlichung – schließlich muss man hier ohnehin vom Rad steigen. Vorsicht geboten ist in Kombination mit Schildern wie „Straßenschäden“ oder „Bodenwelle“: Fährt man weiter und hat einen Unfall, könnte das Ignorieren der Schilder negativ gewertet werden.

 

Gilt Tempo 50 innerorts auch auf dem Rad?

Tatsächlich gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, also 50 Stundenkilometer innerorts und 100 Stundenkilometer auf Landstraßen, nur für Kraftfahrzeuge. Aber auch Radfahrende haben keine Lizenz zur Raserei: Sie dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Rad stets beherrschen, und müssen ihr Tempo an die Gegebenheiten anpassen. Wer also mit 50 Sachen über einen Radweg rauscht und dabei eine verirrte Passantin oder einen verirrten Passanten touchiert, wird vor Gericht sicher eine Mitschuld bekommen. Andere Tempolimits wie 30er-Zonen oder Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen sind auch für Radfahrende verbindlich.

 

Kann man auf dem Rad den Führerschein verlieren?

Ja, denn auch auf dem Drahtesel gilt: Don’t drink and drive. Schon bei 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn man auffällig fährt oder es zu einem Unfall kommt. Ab 1,6 Promille drohen Radfahrenden neben einer Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg ein Führerscheinentzug sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wer die MPU nicht schafft, ist seinen Führerschein los.

 

Entdeckt, erklärt, erzählt: Der Podcast von #explore