TÜV NORD CERT ist als Validierungs- und Verifizierungsstelle (VVB) für Emissionsminderungsmaßnahmen gemäß Artikel 6.2 des Pariser Abkommens akkreditiert. Lassen Sie Ihre Projektunterlagen und Überwachungsdaten unabhängig und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der beteiligten Staaten prüfen.
In 1 Minute zur Kontaktaufnahme zu Artikel 6.2
Artikel 6.2 des Pariser Klimaabkommens eröffnet Staaten die Möglichkeit, durch direkte Kooperation miteinander Emissionsminderungen umzusetzen und anzurechnen. Grundlage dafür ist ein bilaterales Abkommen, das die Übertragung sogenannter ITMOs (Internationally Transferred Mitigation Outcomes) regelt.
Hierbei handelt es sich um handelbare Emissionsminderungseinheiten, die zur Erfüllung nationaler Klimaziele zwischen Staaten übertragen werden können. Sie können sowohl im Gastland als auch im Partnerland genutzt werden.
TÜV NORD unterstützt Projektträger:innen und -entwickler:innen mit Validierung und Verifizierung der Klimaschutzaktivitäten gemäß Artikel 6.2. Wir sorgen dafür, dass Ihre Projekte transparent dokumentiert, plausibel geprüft und für die beteiligten Länder anerkennungsfähig sind.
Der A6.2 Mechanismus richtet sich an Projektträger:innen, Unternehmen und Institutionen, die internationale Klimaschutzprojekte realisieren und Emissionsminderungen in Form von ITMOs zwischen Staaten übertragen wollen.
Voraussetzung ist ein entsprechendes bilaterales Abkommen sowie die Zustimmung der zuständigen nationalen Behörden.
Als erfahrene, unabhängige Prüfstelle begleiten wir Sie über den gesamten Projektzyklus, von der Validierung (Erstprüfung der Projektdokumentation) bis zur Verifizierung der tatsächlichen Emissionsminderungen (Überprüfung der Monitoring‑Daten). Unser Service umfasst:
Nein. Artikel 6.4 ist ein zentral verwalteter Mechanismus unter UNFCCC-Aufsicht und erfordert eine Akkreditierung.
Artikel 6.2 dagegen basiert auf bilateralen Abkommen zwischen zwei Ländern und benötigt keine UN-Akkreditierung – sondern nur die Registrierung oder Zustimmung der jeweiligen nationalen Anlaufstellen.
Ein weiterer Unterschied: A6.4 Emissionsreduktionen (A6.4ERs) sind grundsätzlich übertragbar, während ITMOs aus A6.2 nur zwischen den beteiligten Staaten genutzt werden dürfen.
Nein. Es gelten keine festen Fristen, allerdings sollten Projektträger die Anforderungen des Gastlandes fortlaufend beobachten.
International Transferred Mitigation Outcomes (ITMOs) sind übertragbare Emissionsminderungen, die zwischen zwei Staaten angerechnet werden können – im Rahmen bilateraler A6.2 Abkommen.
Die beteiligten Länder selbst. TÜV NORD erstellt die erforderlichen Validierungs- und Verifizierungsberichte, die als Entscheidungsgrundlage dienen.
TÜV NORD ist für 17 Sektoren akkreditiert, darunter Energie, Transport, Industrie, Landwirtschaft, Wald- und Abfallwirtschaft.
Hierzu zählen beispielsweise Projekte aus den folgenden Bereichen:
Das Gastland ist das Land, in dem das Klimaschutzprojekt durchgeführt wird und die Emissionsminderungen tatsächlich entstehen. Es genehmigt das Projekt und überträgt die erzielten Minderungsergebnisse (ITMOs) an das Partnerland.
Das Partnerland ist das Land, das diese Emissionsminderungen erwirbt und für seine eigenen Klimaziele anrechnet. Damit es nicht zu einer Doppelzählung kommt, muss das Gastland eine entsprechende Anpassung („Corresponding Adjustment“) in seiner nationalen Bilanz vornehmen.
Die Autorisierung erfolgt durch offizielle Genehmigungsschreiben (Letter of Authorization - LoA) beider Staaten und wird durch die jeweils zuständigen nationalen Behörden ausgestellt.
Gast‑ und Partnerland bestätigen darin, dass ein Projekt oder seine Emissionsminderungen nach Artikel 6.2 genutzt oder übertragen werden dürfen.
Projektentwickler, die in einem Land tätig sind, in dem es eine entsprechende nationale Anlaufstelle (z. B. ein Carbon Market Office) gibt, und deren Projekte von beiden Staaten unterstützt werden.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Projekts, der Komplexität der Datengrundlagen und dem erforderlichen Prüfaufwand. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Für die Validierung (Vorabprüfung) und Verifizierung (Überprüfung nach Umsetzung) von Klimaschutzprojekten gemäß Artikel 6.2 des Pariser Abkommens sind folgende Dokumente nötig:
Validierung:
Verifizierung:
Allgemeine administrative Unterlagen:
TÜV NORD CERT verfügt über nationale und internationale Referenzen im Bereich des Klimaschutzes. Wir sind von der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) akkreditiert, um internationale Klimaschutzprojekte zu validieren, zu verifizieren und zu zertifizieren. Bislang haben wir dies für rund 3.000 Projekte getan (Clean Development Mechanism, Joint Implementation, Gold Standard usw.).