
CBAM ist der CO₂-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) der Europäischen Union. Er stellt sicher, dass importierte Waren die gleichen CO₂-Kosten tragen wie Produkte, die in der EU hergestellt werden. Damit will die EU verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagern, um Kosten zu sparen – ein Effekt, der als Carbon Leakage bekannt ist.
Die CBAM-Regelphase gilt seit dem 01. Januar 2026 und betrifft derzeit Waren, die mit besonders hohen CO₂-Emissionen erzeugt werden. Hierzu zählen Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff und Strom. Perspektivisch könnten weitere Industriezweige hinzukommen, um die Klimaziele der EU konsequent umzusetzen.
Ab dem 01. Januar 2026 müssen CBAM-Berichte, die auf tatsächlichen Werten basieren, von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert werden.
Sie sind von CBAM betroffen wenn folgendes auf Ihr Unternehmen zutrifft:
Sie sind Betreiber von Anlagen in Drittländern: Sie stellen CBAM-relevante Waren her und müssen einen Emissionsbericht erstellen, der von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert wird. Der verifizierte Bericht ist Voraussetzung dafür, dass Ihre EU-Kunden tatsächliche Emissionswerte in ihrer CBAM-Erklärung angeben können.
Wir streben die Akkreditierung als Verifizierungsstelle gemäß dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) an und richten unsere internen Prozesse bereits heute konsequent auf die zukünftigen Anforderungen an solche Stellen aus.
Unser Anspruch:
Diese Verifizierungsaufgabe künftig mit höchster fachlicher Kompetenz, vollständiger Neutralität und maximaler Transparenz zu erfüllen. Sobald wir unsere Akkreditierung erhalten haben, können Unternehmen ihre importierten Waren vollständig durch uns nach den Vorgaben des CBAM verifizieren lassen.
Mit der Prüfung und Verifizierung Ihrer CBAM-Berichte sorgen wir dafür, dass die gemeldeten CO₂-Emissionen den EU-Vorgaben entsprechen und methodisch korrekt erfasst wurden.
Unsere Leistungen im Überblick:
Unternehmen, die unter CBAM fallen, sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über die CO₂-Emissionen ihrer importierten Waren zu erstellen. Die Vorgaben und Anforderungen leiten sich aus dem EU Green Deal „Fit für 55“ ab.
CBAM-Berichte müssen:
- jährlich bei der Europäischen Kommission eingereicht werden,
- detaillierte Angaben zu den direkten und indirekten Emissionen der Produktionsprozesse enthalten und
- von einer unabhängigen Prüfstelle wie zum Beispiel TÜV NORD verifiziert werden, wenn keine Standardwerte verwendet werden.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten die vollen CBAM-Pflichten. Die Übergangsphase mit vierteljährlichen CBAM-Berichten ist seit dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen.
Mit einer unabhängigen und transparenten Prüfung und Verifizierung Ihrer CBAM-Berichte durch TÜV NORD stellen Sie sicher, dass Ihre Emissionsdaten den EU-Anforderungen entsprechen und rechtskonform dokumentiert sind. Die verifizierten Berichte müssen Sie spätestens am 31.08.2027 bei der Europäischen Kommission einreichen.
Die CBAM-Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
Ab 2026 ist die Verifizierung der CBAM-Berichte verpflichtend. Unternehmen müssen spätestens bis zum 30.08. des jeweiligen Folgejahres nachweisen, dass ihre Emissionsangaben durch eine unabhängige Prüfstelle überprüft und bestätigt wurden, wenn keine Standardwerte angegeben wurden. Für das Jahr 2026 muss der Bericht spätestens bis zum 30.09.2027 eingereicht werden.
Unternehmen müssen ihre CBAM-Berichte seit dem 01.01.2026 jährlich bei der Europäischen Kommission einreichen. Diese Berichte enthalten detaillierte Angaben zu den CO₂-Emissionen der importierten Waren und deren Berechnungsmethodik.
Unternehmen müssen detaillierte CO₂-Daten für importierte Waren vorlegen. Dazu gehören:
Die Daten müssen durch eine unabhängige Prüfstelle überprüft und bestätigt werden, wenn keine Standardwerte verwendet werden.
Das ist tatsächlich eine der größten Herausforderungen. Wir empfehlen, jetzt schon das Gespräch mit den Lieferanten zu suchen und klare Vereinbarungen über die Datenlieferung zu treffen.
Jeder Lieferant wird als eigene CBAM-Einheit betrachtet, wenn Echtdaten im Bericht verwendet werden sollen.
CBAM ergänzt das EU-Emissionshandelssystem (ETS) und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Produzenten von CBAM-Waren.
Während EU-Unternehmen im Emissionshandel direkt für ihre CO₂-Emissionen durch ETS Zertifikate zahlen müssen, führt CBAM dazu, dass auch bei importierte Waren die damit verbundenen Emissionen kostenwirksam berücksichtigt werden.
TÜV NORD ist ein international anerkannter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister. Weltweit bewerten und bescheinigen wir die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Standards. Unsere Prüfer:innen sind Expert:innen in ihrem Fachgebiet und arbeiten mit einer einheitlichen Methodik. Hierdurch garantieren wir Ihnen Neutralität, Unabhängigkeit und eine kontinuierliche Begleitung.