Verlässliche Verifizierung Ihrer Emissionsberichte gemäß EU-ETS 2 für rechtskonforme CO₂-Berichterstattung für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren.
Kontaktieren Sie uns zu EU-ETS 2
Mit dem EU-ETS 2 veröffentlicht die Europäische Union ein weiteres Emissionshandelssystem für folgende Sektoren: Gebäudewärme und Straßenverkehr. Ab dem Berichtsjahr 2025 müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe für diese Sektoren in Verkehr bringen, einen verifizierten Emissionsbericht vorlegen. Im Anschluss an die Berichtsphase greift zudem die Pflicht zur Abgabe von CO₂-Zertifikaten. Ziel ist es, die CO₂-Bepreisung flächendeckend umzusetzen und die Emissionen in diesen Bereichen effektiv zu senken.
TÜV NORD unterstützt Sie dabei, die neuen Berichtspflichten zuverlässig und nachvollziehbar zu erfüllen – mit der unabhängigen Verifizierung Ihrer Emissionsberichte.
Die neue Regelung betrifft vor allem:
- Energieversorger
- Mineralölhändler
- Gaslieferanten
- Weitere Unternehmen, die Brennstoffe für Gebäude oder Verkehr bereitstellen
Diese Unternehmen müssen künftig jährlich einen verifizierten Emissionsbericht einreichen – erstmalig zum 31. Mai 2026 für das Berichtsjahr 2025.
Im Rahmen des EU-ETS 2 übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihrer Emissionsberichte – basierend auf der Monitoring-Verordnung (EU) 2018/2066 und der Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung (EU) 2018/2067.
Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung des Emissionsberichts auf Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität
- Bewertung der eingesetzten Monitoring-Methodik
- Überprüfung der Brennstoffdaten und Emissionsfaktoren
- Dokumentation der Ergebnisse im Verifizierungsbericht
- Bestätigung der Emissionswerte im Register
- Falls notwendig, eine Standortbegehung
Unabhängige Prüfung durch akkreditierte Stelle
Vertrauen Sie auf eine neutrale und objektive Verifizierung Ihrer Emissionsdaten.
Verifizierungskompetenz im Emissionshandel
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise aus dem EU-ETS 1 sowie nEHS.
Frühzeitige Vorbereitung auf die Abgabepflicht
Vermeiden Sie Verzögerungen oder Fehlmeldungen im Emissionsregister.
EU‑ETS verpflichtet Betreiber:innen energieintensiver Industrie‑ und Kraftwerksanlagen, die Emissionen zu erfassen, die unmittelbar durch diese Anlagen entstehen (downstream).
EU‑ETS 2 erfasst Emissionen, die durch das Inverkehrbringen von Brennstoffen entstehen, bevor sie bei den Endnutzer:innen verursacht werden (upstream). Betroffen sind daher nicht direkt die Sektoren Gebäude oder Verkehr, sondern die Brennstofflieferant:innen, die fossile Brennstoffe für diese Sektoren bereitstellen.
Mehr dazu erfahren Sie unter: DEHSt - EU-ETS 2 Berichtsphase 2024 bis 2026
Einen EU‑ETS 2 Emissionsbericht müssen alle Unternehmen erstellen, die nach § 3 Nummer 19 TEHG als Verantwortliche gelten. Das sind in der Praxis vor allem Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen.
Dazu zählen beispielsweise Energieversorger, Gaslieferanten oder Mineralölunternehmen. Sie berichten die Emissionen der Brennstoffe bereits vor deren Nutzung, also upstream.
Benötigt werden unter anderem Angaben zu den gelieferten Brennstoffen, Emissionsfaktoren, Berechnungsformeln, Nachweise zur Methodik sowie interne Aufzeichnungen zur Datenherkunft.
Außerdem werden folgende Dokumente benötigt:
- Energiesteueranmeldung
- Überwachungsplan
- Emissionsgenehmigung
Ja, die Erstellung erfolgt durch das Unternehmen selbst. Für die Verifizierung ist jedoch eine akkreditierte, unabhängige Prüfstelle wie TÜV NORD CERT erforderlich.
Ja, auch kleinere Unternehmen können berichtspflichtig sein, wenn sie relevante Mengen an fossilen Brennstoffen in Verkehr bringen und nach § 3 Nummer 19 TEHG als Verantwortliche gelten.
Die wichtigsten Regelwerke sind die Monitoring-Verordnung (EU) 2018/2066, die Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung (EU) 2018/2067 sowie ergänzende EU-Richtlinien im Rahmen von „Fit for 55“.
Ab dem Berichtsjahr 2025. Der erste verifizierte Emissionsbericht muss bis zum 31. Mai 2026 eingereicht werden.
Die Dauer hängt von der Qualität und Vollständigkeit der benötigten Daten und Dokumente ab.
Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme, da die Planung der Prüfung jeweils zum Jahresbeginn startet. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung erst dann als abgeschlossen gilt, wenn eine unabhängige Zweitprüfung stattgefunden hat.
Je nach Situation kann die Prüfung in zwei Schritten ablaufen.
Wenn eine Vor-Ort-Prüfung erforderlich ist, bildet sie den ersten Teil der Prüfung. Anschließend folgt der zweite Teil in Form eines Deskreviews.
Falls keine Vor-Ort-Prüfung nötig ist, findet die gesamte Datenprüfung remote statt.
Der Zeitpunkt, zu dem die Prüfung endgültig abgeschlossen werden kann, hängt davon ab, wann der Bericht im Formular-Management-System der DEHSt bereitgestellt wird.
Ja, es besteht eine Pflicht für alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich von § 3 Nummer 19 TEHG fallen.
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister. Weltweit bewerten und bescheinigen wir die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Standards. Unsere Prüfer:innen sind Expert:innen in ihrem Fachgebiet und arbeiten mit einer einheitlichen Methodik. Hierdurch garantieren wir Ihnen Neutralität, Unabhängigkeit und eine kontinuierliche Begleitung.