Um ein elektrisches oder elektronisches Produkt verkaufen zu dürfen, muss in der Regel eine entsprechende Länderzulassung beantragt werden. Diese variiert je nach Land und unterliegt überdies ständigen Änderungen. Dies gilt beispielsweise für die jeweilige Gerätekennzeichnung. Aber auch die Gültigkeit der Zulassungs- zertifikate ist in vielen Ländern zeitlich begrenzt.
TÜV NORD unterstützt Hersteller bereits während der Produktentwicklung bei der Ausarbeitung eines zielführenden Zulassungsprozesses. Langjährige Erfahrung und umfangreiches Know-how, ein weltweites Netzwerk von Beratern und Gutachtern, gute Kontakte zu den Länderbehörden und internationalen Prüflaboren garantieren einen reibungslosen Ablauf und ersparen Ihnen Zeit und Kosten bei der Markteinführung Ihrer Produkte.
TÜV NORD ist durch die Bundesnetzagentur als Konformitätsbewertungsstelle im Sektor Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) unter der Registrierungsnummer BNetzA-CAB-13/21-08/3 und dem CAB Identifier (D 0013) für Kanada anerkannt. Die Anerkennung als Konformitätsbewertungsstelle (CAB) in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit im Rahmen des zwischen der europäischen Gemeinschaft und den vereinigten Staaten von Amerika und Kanada bestehenden Abkommens ist gleichzeitig die Voraussetzung für die Durchführung aller relevanten regulatorischen Prüfungen, sowie die Anerkennung der Prüfberichte bei FCC/ISED. Gemeinsam mit unseren Zertifizierungspartnern (TCBs und FCBs) aus aller Welt, ermöglichen wir dann eine effiziente Zulassung und damit den Markzugang von Telekommunikationsgeräten und -Anlagen sowohl in den amerikanischen als auch in den kanadischen Markt.
CAB – Conformity Assessment Body
TCB – Telecommunication Certification Body
FCB – Foreign Certification Body