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Stichtag 20. Januar 2027

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung ersetzt die bestehende Maschinenrichtlinie

Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ein Ausschnitt einer gelben hydraulischen Maschine
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Was regelt die Maschinenverordnung?

Cybersicherheit im Fokus

Die fortschreitende Entwicklung im Bereich Maschinen und Automatisierung machten eine Überarbeitung der bis jetzt noch gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die Maschinenverordnung 2023/1230 stellt insbesondere neue Anforderungen zum Schutz vor Angriffen von außen (Cybersicherheit) und für autonome Systeme, wie KI-Systeme (künstliche Intelligenz), auf.

Damit wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen zuverlässig erfüllt sind, dürfen Anlagen, Maschinen und Sicherheitsbauteile nur dann in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Vorgaben der Maschinenverordnung 2023/1230 entsprechen.

Wann tritt die Maschinenverordnung in Kraft?

Gültigkeit und Übergang

  • Die derzeit gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt verliert die Maschinenrichtlinie ihre Gültigkeit.
  • Ein Überganszeitraum, in dem beide Regelwerke (Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung) parallel anwendbar und gültig sind, ist nicht vorgesehen. Es handelt sich somit um eine Stichtagsregelung.
  • Maschinen, die bis einschließlich 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen der Maschinenverordnung 2023/1230 erfüllen. 
  • Wirtschaftsakteuren (bspw. Inverkehrbringern, Herstellern, Betreibern, Bevollmächtigten, Händlern und Importeuren) wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den Anforderungen der Maschinenverordnung 2023/1230 vertraut zu machen. 

    TÜV NORD unterstützt Sie gerne bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß den Anforderungen der Maschinenverordnung (MVO).

Zwei Fachkräfte in Warnkleidung und Schutzhelmen prüfen gemeinsam technische Daten auf einem Tablet in einer Industrieumgebung.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Neue Sicherheitsanforderungen zum Schutz vor Angriffen von außen (Cybersicherheit)
  • Neue Sicherheitsanforderungen für autonome Systeme, inklusive künstliche Intelligenz
  • Neue Einteilung der Maschinen aus Anhang IV (2006/42/EG). Je nach Einteilung in den neuen Anhang IA oder Anhang IB (2023/1230) können unterschiedliche Verfahren der Konformitätsbewertung Anwendung finden.
  • Der aktuelle Anhang I (2006/42/EG) wurde überarbeitet und wird zum neuen Anhang III (2023/1230).
  • Für professionelle Anwendungsfälle sind digitale Betriebs- und Montageanleitungen zulässig, wie auch digitale Konformitäts- oder Einbauerklärungen. Für nicht professionelle Anwendungsfälle sind weiterhin Sicherheitshinweise in Papierform zur Verfügung zu stellen. 

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Mehr Sicherheit - bessere Marktposition

Vorteile im Wettbewerb sichern sich Unternehmen, die mit einer unabhängigen Prüfung durch neutrale Experten ihr freiwilliges Engagement für mehr Sicherheit dokumentieren: So stärkt beispielsweise ein Baumusterzertifikat von TÜV NORD das Vertrauen in ein Produkt und hebt es von konkurrierenden Erzeugnissen ab.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Experten für alle Themen rund um die Maschinenverordnung zur Seite. In praxisnahen Informationsveranstaltungen verdeutlichen wir Ihnen zudem die wesentlichen Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie die neuen Anforderungen zur Cybersicherheit.

Unsere Prüfschwerpunkte im Bereich der Maschinenverordnung

  • Prüfungen zu Maschinen und Anlagen aus dem Anhang I Teil A und Anhang I Teil B der Maschinenverordnung 2023/1230
    - Hebebühnen für Fahrzeuge (EN 1493)
    - Hubarbeitsbühnen (EN 280)
    - Fassadenaufzüge und Mastkletterbühnen (EN 1495, EN 1808)
  • Weitere Maschinen, dazugehörige Produkte (nach Artikel 2) und Sicherheitsbauteile
  • Sicherheitsschaltleisten, -matten (EN ISO 13856)
  • Tür- und Torantriebe
  • Durchführung von EU-Baumusterprüfungen
  • Durchführung von TÜV NORD Baumusterprüfungen mit und ohne Prüfzeichen
  • Freiwillige Prüfungen nach Maschinenverordnung 2023/1230 im Rahmen der internen Fertigungskontrolle, inklusive Prüfbericht

Ergänzende Prüfdienstleistungen:

  • Prüfungen im Bereich der funktionalen Sicherheit
  • Prüfungen von Produkten, die Sicherheitsfunktionen übernehmen (IEC 61508, IEC 62061, EN ISO 13849)
  • Überprüfung im Bereich der elektrischen Sicherheit nach EN 60204
  • Prüfungen im Bereich Security nach einschlägigen Normen, wie bspw. der IEC 62443, EN 50742 und anderen, um Cyberangriffen entgegenzuwirken
Drei Fachkräfte in Warnkleidung und Schutzhelmen prüfen gemeinsam technische Daten auf einem Tablet in einer Industrieumgebung.
TÜV NORD Webinar Maschinenverordnung

25.03.2026 | 14:00 - 14:45 | Online

In unserem Webinar erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie.

Wir zeigen, welche Auswirkungen die MVO auf Entwicklung, funktionale Sicherheit, Cybersecurity, Konformitätsbewertung und technische Dokumentation hat. Ein besonderer Fokus liegt auf den neuen Anforderungen zum Schutz vor Manipulation von Maschinen und Anlagen sowie auf autonomen Systemen (inklusive KI), sowie die praktische Umsetzung im Maschinenbau. 

Profitieren Sie von der TÜV NORD Expertise und bereiten Sie sich frühzeitig und strukturiert auf die kommenden Anforderungen vor.

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TÜV NORD bietet zahlreiche Dienstleistungen, um den Vorgaben der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu entsprechen.